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Pflegestufe G(0)

Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegestufe G(0) im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin zusammen, Herr K. lebt in eigener Wohnung und ist "vermögend". Mangelnde Alltagskompetenz, Neigung zur Verwahrlosung, keine Körperhygenie, naja diese ...


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Alt 08.09.2009, 10:41   #1
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von inne-huhn
 
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 113
Beitrag Pflegestufe G(0)

Moin zusammen,
Herr K. lebt in eigener Wohnung und ist "vermögend". Mangelnde Alltagskompetenz, Neigung zur Verwahrlosung, keine Körperhygenie,
naja diese ganze Geschichte halt. Das ganze System ist nur mit Haushälterin aufrecht zu halten, die Herr K. selbst bezahlt.
"Hirnorganische psych. Syndrom" und die nichtvorhandene Gesundheitspflege zeigen halt Folgen. Die Hilfe für Herrn K. muss dringend erweitert werden.
Habt ihr Erfahrungen, ob es Chancen auf Gelder von der Krankenkasse/Pflegekassen (Stufe G) gibt, bevor Herr K. dann doch Sozialhilfe beantragen muss.

Einen schönen Tag
inne-huhn
inne-huhn ist offline  
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Alt 08.09.2009, 12:12   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
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Beiträge: 1,040
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Zitat:
Zitat von inne-huhn Beitrag anzeigen
Habt ihr Erfahrungen, ob es Chancen auf Gelder von der Krankenkasse/Pflegekassen (Stufe G) gibt, bevor Herr K. dann doch Sozialhilfe beantragen muss.
Moin Inne-Huhn,
wenn im Gutachten des MDK eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde gibt es die Möglichkeit ein Betreuungsgeld in Höhe von 100€ oder 200€ monatlich zu bekommen.
Damit sollen „aktivierende und qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI“ von ambulanten Pflegediensten oder von Tagespflege-Einrichtungen bezahlt werden.

Was du mit Stufe G meinst ist mir jetzt nicht klar.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 08.09.2009, 12:13   #3
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,582
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Hallo inne-huhn,

einfach einen Antrag bei der Krankenkasse auf Einstufung zur Pflege stellen. Sollte nichts bei rauskommen dem Sozialamt die Situation schildern und evtl. die Frage der Notwendigkeit einer Heimaufnahme stellen. Meistens wird dann das Gesundheitsamt für eine Stellungnahme und Festlegung des Bedarfs beauftragt.

Wer dann letztendlich zahlt hängt von vielen Faktoren ab, da nützen auch Erfahrungswerte nicht viel.

Viel Glück, Gruss.
Michaela

Ups agw, ist er schon eingestuft?
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.09.2009, 12:30   #4
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,040
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen

Ups agw, ist er schon eingestuft?
Ich hab es einfach mal angenommen, da von Pflegestufe 0 die Rede war.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 09.09.2009, 23:07   #5
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von inne-huhn
 
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 113
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Ihr macht mir Mut. Ich werde es einfach mal probieren.
Gruß
inne-huhn
inne-huhn ist offline  
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Alt 09.10.2009, 22:34   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
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Hallo inne -Huhn,
vielleicht habe ich hier einen Link für Dich, der sich mit der Einstufung der Pflegestufe betreffend sehr interessant ist.

http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,22108/ticket,g_a_s_t

Stell auf jeden Fall einen Antrag auf Pflegegeld bei der zuständigen Krankenkasse, Der MDK wird dann über alles entscheiden. Gut wäre dann auch, wenn die Person, die die Pflege übernehmen soll anwesend wäre.
Tanzmaus ist offline  
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Alt 09.10.2009, 22:42   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
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Zum Beitrag von agw, dies wird aber doch erst nach Zahlung des Pflegegeldes zusätzlich gezahlt.

Denn dies läuft doch unter dem wunderbaren NAMEN "PFLEGELEISTUNGSERGÄNZUNGSGESETZ"

Oder hattest Du hier das persönliche Buget gemeint, was vermehrt erst in Hessen richtig bekannt ist?
Tanzmaus ist offline  
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Alt 10.10.2009, 06:43   #8
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,582
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Moin Tanzmaus,

ne, es kann im Gutachten festgestellt werden dass zwar keine Pflegestufe aber die eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt, dann wird das gezahlt.

Zum persönlichen Budget, in Hessen (zumindest hier bei uns ist das fast unbekannt) aber in Thüringen lief dazu der Modellversuch, dort wird viel damit gearbeitet. Das ist nicht damit gemeint, das läuft über die Sozialämter.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 10.10.2009, 18:48   #9
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von inne-huhn
 
Registriert seit: 31.08.2009
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Beiträge: 113
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Hallo Tanzmaus,

der Link ist suuuper, danke.

Gruß
inne-huhn
inne-huhn ist offline  
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Alt 14.10.2009, 22:53   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
Standard

Hallo inne - huhn

gut, das du diesen gebrauchen kannst. Freue mich, das ich dir helfen konnte.

jeden Tag eine gute Tat, beruhigt das Gewissen.
Tanzmaus ist offline  
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mdk, pflege, pflegekasse, pflegekosten, pflegestufe, pflegeversicherung

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