Dies ist ein Beitrag zum Thema Umzug was wird mit dem amtl. Betreuer? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
ich habe einen amtl. betreuer seit april.
nun möchte ich demnächst umziehen, da mein neuer wohnort ca. 400km und ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.06.2009
Beiträge: 14
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Hallo
ich habe einen amtl. betreuer seit april. nun möchte ich demnächst umziehen, da mein neuer wohnort ca. 400km und im anderen bundesland vom jetztigen entfernt liegt, bin ich jetzt ziemlich unsicher wie das dann mit meiner betreuung weiterlaufen wird ? Hat da jemand erfahrung mit ? lg |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,582
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Hallo arwen,
erst mal guten Tag und Willkommen hier. ![]() Zu deiner Frage: wenn Du umziehst dann wird Deine Akte an das dort zuständige Gericht verschickt und dort eine neuer Betreuer für Dich gesucht. Vielleicht kannst Du deine Betreuerin bitte sich jetzt schon kundig zu machen wer Dich übernehmen könnte? Betreuer sind ab und an in bundsweiten Mailinglisten oder haben Kontakte, sie kennt vielleicht einen Kollegen oder eine Kollegin wo es ganz gut passen könnte. Grüsse Michaela |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 547
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@arwen69:
solange keine aufenthaltsbestimmung angeordnet wurde, darfst du die freizügigkeit genießen..... organisatorisch wäre es aber anzuraten dich rechtzeitig um einen "passenden ersatz" zu kümmern..... nur weil du jetzt eventuell zufrieden warst, bedeutet es nicht, dass die nächste betreuung auch so rund läuft..... ich drücke dir die daumen, dass du jemanden findest der empathisch und fachlich auf deiner höhe ist!
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,582
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Hallo nam,
die Freizügigkeit findet ihr Ende nicht wegen der Aufenthaltsbestimmung im Rahmen der Betreuung. Wenn ein Umzug, auch mit Aufenthaltsbestimmung, angedacht ist und Sinn macht steht das nicht im Wege. Meistens ist es ja eher die Arge die einen Strich durch die Freizügigkeitsrechnung macht. Gruss Michaela |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.06.2009
Beiträge: 14
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@ nam
es liegt keine aufenthaltsbestimmung vor. wie kümmert man sich denn um ersatz ? @ michaela mohr genau das problem habe ich jetzt mit der arge, das die mir so einfach nicht die zustimmung geben wollen.Mein Betreuer ist damit einverstanden. Hättest du vielleicht einen rat, wie ich das mit der arge hinbekommen könnte? Mir macht das ziemliche angst. Viel Grüße |
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#6 |
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Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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Hallo Arwen,
das läuft so gut wie automatisch. Deinen Umzug wird Dein jetziger Betreuer dem Gericht mitteilen, das dann das Verfahren an das Gericht Deines neuen Wohnorts abgeben wird. Dieses Gericht (bzw. in dessen Auftrag die zuständige Betreuungsbehörde) wird dann eine neue Betreuerin für Dich suchen und bestellen (das hatte Michaela ja schon kurz beschrieben). Falls Du bereits Kontakte in Deinem neuen Wohnort haben solltest, könntest Du Dich natürlich schon jetzt erkundigen, ob Dir jemand eine Betreuerin empfehlen kann, vielleicht mit ihr telefonieren oder Dich nach Deinem Umzug mit ihr treffen und diese dann selbst beim Gericht vorschlagen. Bei der Arge kannst Du evtl. mit gesundheitlichen Gründen argumentieren (und brauchst dafür ein entsprechendes ärztliches Attest). Ich weiß ja nicht, warum Du umziehen möchtest, aber wenn Du in der anderen Stadt z.B. mehr Sozialkontakte haben solltest, so daß Du Dich dort stabiler fühlst, wäre das ein Argument, das -sofern vom Arzt bestätigt- die Arge überzeugen könnte. |
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#7 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,582
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Moin arwen,
erst mal die Frage wegen dem neuen Betreuer. Frag mal Deinen jetzigen ob er evtl. einen Tip wegen dem Neuen am neuen Wohnort bekommen kann? Du musst Dich nicht darum kümmern, kannst aber. Grundsätzlich ist das so geregelt wie ich beschrieben habe, Gericht schickt Akte weiter, der alte Betreuer teilt vorher noch mit, dass er wegen der Entfernung die Betreuung abgeben muss. Der alte B. bleibt im Amt bis ein Neuer gefunden ist- das auf jeden Fall. Die Arge, das ist wirklich ein Brocken.... Es kommt auf die Bundesländer dabei an, wenn Du wohinziehen willst wo evtl. mehr Arbeit, bzw. die Arbeitslosenquote niedriger ist kann das ein Argument sein. Umgekehrt natürlich nicht. Was öfter, zwar nach einigem Gezerre, aber trotzdem geht sind die sog. persönlichen Bindungen, also Eltern, eine Verlobte usw. Was auch noch gehen kann- so als Betreuter- in dieser Hinsicht vielleicht bessere Behandlungsmöglichkeiten, eine Fachklinik z.B. Ich kenne Deine genaue Geschichte und die Umzugspläne/orte nicht, kann also nur ganz allgemein versuchen zu raten. Am Besten suchst Du zusammen mit deiner Betreuerin nach guten Gründen für Deinen Umzug, und ihr versucht das dann bei der Arge durchzusetzen. Viel Glück, Gruss. Michaela |
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#8 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,582
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Hi Frauke,
sorry wegen der Wiederholung aber Du schreibst schneller Gruss Michaela |
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#9 |
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Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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Michaela, das liegt nur daran, daß ich heute schon einen unverschämt frühen Termin hatte, normalerweise bin ich um die Zeit noch mit anderen Dingen beschäftigt
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#10 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.06.2009
Beiträge: 14
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Hallo,
danke für die vielen und schnellen Antworten. Wo kann ich mich denn wegen eines neuen Betreuers am neuen Wohnort erkundigen, ich würde das ganz gerne selber machen und meinen Betreuer entlasten. LG |
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| alg2, arge, aufenthaltsbestimmung, betreuerwechsel, umzug |
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