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Mitten im Betreuungsverfahren

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Hallo, habe mich ja in dem Forum Vorstellungen kurz vorgestellt. Um zu meinem Fall zu kommen wird wohl etwas länger ...


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Alt 06.11.2009, 14:12   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 62
Frage Mitten im Betreuungsverfahren

Hallo,

habe mich ja in dem Forum Vorstellungen kurz vorgestellt. Um zu meinem Fall zu kommen wird wohl etwas länger werden.

Am 29.01.09 bin ich zum 3. mal ins BKH (Psychiatrie) gengangen. Grund war das mir die Tatsache das meine Schulden über denn Kopf gewachsen sind als ich dann einsehen musste das ich meinen größten Lebenstraum (mag für jemand anderen total unwichtig oder nicht vons so großer Bedeutung sein wie bei mir) abgeben muss bzw. nicht halten kann. Auf Grund der Tatsache bin ich freiwillig ins BKH gegangen da ich Suizidgedanken hatte und ich auch echt nicht weiter wusste. Denn die Tatsache das ich so an meinem Auto hänge hat bei mir dazu geführt das bei mir erst mal eine Welt zusammen gebrochen ist. Bin im BKH schon seit ca. 3 Jahren auch ambulant in Behandlung und das Verhältnis zu meiner Therapeutin war recht gut. Meine Diagnosen sind Anorexie nervosa Borderline und seit meinem letzen Aufenthalt Verdacht auf Bipolare Störung.

Ich möchte jetzt nicht ganz genau ins Detai gehen. Auf jeden Fall ging es mir nach einer Zeit lang besser. Als es aber wieder daran ging meine Widereingliederung bei meinem Job anzufangen. Na ja keine Ahnung was mich dazu getrieben hat, habe ich ohne jemanden Bescheid zu geben die Klinik verlassen und bin zu meinem Freund gefahren war aber nach drei Stunden wieder da. Na ja auf Grund meiner Suizidalität hat man Polizei eingeschaltet. Ist ja erst mal nix passiert kam ja freiwillig wieder. Da ich mich aber nicht ausreichend vom Suizid distanzieren konnte wurde ich per Gericht in die geschlossene gebracht. Es war für sechs Wochen angesagt war aber nach 10 Tagen schon wieder raus.
Das die richterliche Unterbringung aber die Konsequenz nach sich zieht das man automatisch eine gesetzliche Betreuung beantragt war mir nicht klar. Ich hatte Widerspruch gegen die Unterbringung und das Betreuungsverfahren gestellt denn ich wollte keine Betreuung. Das mit der Unterbringung hat sich von selbst aufgelöst da wo der Richter bei mir war war ich schon wieder auf der offenen. Die Betreuung habe ich dann mehr oder weniger mit gemacht unter der Voraussetzung das es eine Bekannte von mir macht. (hatte ja eh keine Chance) Somit ging das ganze dann los. Die ersten vier Wochen hat sich rausgestellt das es absolut keinen Zweck hatte mit der Betreuung und ich einen Betreuerwechsel beantragt hatte. Das ging auch ohne Probleme durch.

Ich bin am 15.05.09 entlassen worden. Da ich mit meiner Therapeutin nicht mehr zusammen arbeiten konnte da ich mich von ihr voll im Vertrauen missbraucht gefühlt hatte. Ich habe denn Entschluss gefasst keine Therapie mehr zu machen und auch keine Medikamente mehr zu nehmen. Das Ergebnis davon war dass ich seit der Entlassung mich nicht mehr Verletzt habe keine Suizidgedanken mehr hatte und mein Gewicht auch stabil halten konnte. Hauptanlass für die Betreuung ist eigentlich die Vermögensorge.
Im Beschluss stehen zwar auch Aufenthaltsgenehmigungsrecht, Öffnen von Post, Gesundheitsfürsorge Vertretung gegenüber Sozialträgern.
Für diese Bereiche gab es seit bestehen der Betreuung kein Bedarf und wurde im Prinzip nicht eingegriffen da keine Notwendigkeit dafür bestand.
So kam ich auf die Idee einen Antrag beim Gericht zu stellen das die Bereiche Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge raus genommen wird. Mein Betreuer hat sich seiner Stellungnahme verweigert bzw. meinte er lässt das denn Richter entscheiden. Dann kam der Gutachter der hat mir zumindest einen gebesserten Zustand bescheinigt nur die Tatsache das ich keine ambulante Therapie mehr mache hat er mir so ausgelegt das ich keine krankheitseinsicht hätte und deshalb empfohlen das die Bereiche noch für ein weiteres Jahr drin bleiben.
Als ich das Attest bekommen habe wurde ich erst mal richtig sauer wie der das wohl beurteilen will.
Auf jeden Fall habe ich einen Widerspruch verfasst und abgeschickt indem ich Stellung dazu genommen habe und beantragt habe die Betreuung nun komplett aufzuheben und das Verfahren einzustellen aus folgenden Gründen:

ich habe gelernt mit Geld umzugehen habe ein Taschengeldkonto und da sollten eigentlich 60 Euro die Woche als Sperre drin sein das hat die Bank aber verschlampt und nicht gemacht. (Der Betreuer weiß nichts von dem ich habe es ihm nicht gesagt so kann ich ihm am besten beweisen das ich mein Geld selber einteilen kann) Ich finde das selber schon etwas hinterlistig aber ich hab da meine Chance gewittert.

mein Arbeitgeber stellt mich wieder ein ohne Probezeit ohne Wiedereingliederung und zu meinen vollen Stunden

die Schuldentilgung na ja Termin bei Schuldnerberatung ist gemacht wo noch entschieden wird wie man es machen wird mit Vergleichen was bei meinem Verdienst nicht schwer sein kann oder Insolvenz. Wenn die Entscheidung gefallen ist dann kann ich alleine mit meinem Schuldnerberater das weiter bearbeiten.

Es andere Menschen gibt die eine Betreuung notwendiger haben wie ich und ich denn Platz nicht weiter beanspruchen will ich seh durch aus ein das eine kurzzeitige Betreuung sinnvoll war aber ich nun soweit bin das ich alleine weiter gehen kann.

Das gesundheitliche eben das ich nicht mehr geschnitten habe keine anderen destruktiven Verhaltensweisen an den Tag lege. Wenn es mir wirklich schlecht gegangen wäre hätte mein Betreuer das ja mitbekommen und wäre eingetreten aber hat er ja nicht da keine Notwendigkeit war.

Ich in der Therapie andere Verhaltensmuster gelernt habe die ich nun erfolgreich einsetzten kann.

Dann schrieb ich noch das wenn es zu keiner Einigung bzw. Aufhebung kommt ich mich gezwungen sehe mir rechtlichen Beistand zu holen da ich ansonsten keinen Weg sehe mich zu verteidigen oder meine Rechte durchzusetzten.

Reaktion kam noch nicht. Ich habe nächsten Mittwoch einen Termin zur Anhörung beim Richter. Ich werde auf korrektes Auftreten achten und sachlich meinen Standpunkt vertreten. Ich habe mich schon drauf vorbereitet. Nur was mir jetzt Angst macht bringt das überhaupt was da ich ja ein negatives Gutachten habe. Und zweitens stämpenlt mich der Richter gleich nach dem Aussehen ab? Ich bin jemand der nur schwarz rum läuft und sich in der Gothic Szene bewegt möchte mich nicht nur wegen dem Richter umwandeln.

Aber was ich auch fragen wollte ich bin ja schon länger im BKH in Behandlung die Therapeutin kannte mich gut. Ich habe schon öfter sogenannte Hänger gehabt und ich habe mich aber immer wieder gefangen. Darum finde ich die Entscheidung meiner EX Therapeutin echt unangebracht. Ich weiß nicht ob ich da auch noch rechtliche Schritte einlegen soll und wenns nur für mein Ego ist das ich ihr zeigen kann das man mit Patienten nicht alles machen kann.

Ich hatte auch einen Termin bei der Betreuungsstelle und na ja sie meinte auch eine Besserung steht aber glaube ich nicht ganz auf meiner Seite aber auch kein Wunder da ich mich in der Zeit wo ich noch im BKH war verbal ganz schön mit ihr angelegt hatte da ich ja absolut gegen die Betreuung war.

Ich habe schon einiges in meinem Leben durch und habe schon sehr viel kämpfen müssen. Ich werde wenn nötig auch bis vor das Verfassungsgericht gehen ich kenne meine Rechte und ich werde sie irgendwie durchsetzten. Ich bin zwar psychisch krank aber mir mangelt es nicht an Selbstbewusstsein und am Druchhaltevermögen.

So ich denke im groben und ganzen wars das erst mal. Ich danke erst mal fürs lesen und würde mich über Einschätzungen wie bei mir die Chancen auf Betreuungsaufhebung stehen freunen.

Vielen Dank!
Groofty ist offline  
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Alt 07.11.2009, 13:50   #2
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,034
Standard

au weia Grufty

da haste ja ne Menge an der backe. ich weis nur das es nicht einfach ist aus einer betreuung wieder herauszukommen vor allem wenn negative berichte vorliegen.ob das aussehen jetzt so eine grosse Rolle spilet das weiss ich nicht. ich hab auch borderline und habe deswegen jetzt shcon ne verlängerung meiner betreung gekriegt nach erstmal 5 jahren dann nochmal 7 jahre. zu grunde gelegt wurden meist meine vielen klinikaufenthalte. die oft auch nicht freiwillig waren.
lg MOMO
Momo ist offline  
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Alt 07.11.2009, 16:54   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 62
Standard

Hallo,

ja ich habe schon auch einige hinter mir aber seit einem halben Jahr ungefähr habe ich keinen mehr. Ich gehe auch nicht und mein Betreuer sieht auch keinen Grund dafür er würde nur im absoluten Notfall eingreifen.

Das das nicht einfach ist weiß ich aber notfalls werde ich denn Anwalt einschalten denn ich lass mir nicht alles gefallen da sind die bei mir an der falschen Stelle. Erstmal danke für Deine Antwort.

Groofty
Groofty ist offline  
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Alt 07.11.2009, 19:24   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von Groofty Beitrag anzeigen
aber notfalls werde ich denn Anwalt einschalten denn ich lass mir nicht alles gefallen da sind die bei mir an der falschen Stelle.
Hallo!

Mal ganz ohne Kommentierung oder Wertung des Sachverhalts:
Wenn Du meinst, dass Du juristisch ungerecht behandelt wirst, dann mandatier den Anwalt doch einfach. Im Betreuungsverfahren ist das keine so große Sache, wie man vielleicht glauben mag und es wird Dir keiner krumm nehmen. Du hast durchaus Anspruch auf Beschwerde und Widerspruch - wenn Du da alleine nicht weiterkommst, ist ein Rechtsanwalt durchaus eine nicht ungewöhnliche Option.

Allerdings wird die Einschaltung eines Anwalts sicherlich nicht bewirken, dass irgendjemand weiche Knie bekommt oder sowas - der Anwalt ist im Betreuungsverfahren als Drohgebärde nicht geeignet.
Ein Anwalt kann halt auch keine "Wunder" bewirken, dessen musst Du Dir bewusst sein.

Vielleicht hast Du (abhängig von Einkommen und Vermögen) Anspruch auf sog. Beratungshilfe, eventuell sogar auf sog. Prozesskostenhilfe (das hängt aber auch davon ab, ob Dein rechtliches Ansinnen nach Auffassung des Amtsgerichts überhaupt Erfolg haben kann). Oder der Anwalt lässt sich als Verfahrenspfleger bestellen... Da gibt es also Möglichkeiten, auch wenn Du selbst finanziell keine großen Sprünge machen kannst. Der Anwalt kann Dich über Möglichkeiten seiner Entlohnung direkt am besten beraten.

Viel Erfolg!
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 07.11.2009, 20:53   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 62
Unglücklich

Hallo,

danke für die Antwort. Ich glaube die Sache mit dem Anwalt wurde falsch verstanden. Ich bin grundsätzlich ein Mensch der erst mal auf gutem Weg versucht Sachen zu klären. Ich versuche erst mal mit meinen Eigenschaften zu überzeugen und eben durch meine Meinung erst mal Klarheit zu beziehen auf dem Blatt kann ja viel stehen es muss ja auch mal ein persönliches Bild gemacht werden. Bzw. versuche ich erst mal durch meine Auftreten an dem Termin am Dienstag klar zu machen das ich durchaus eine Betreuung gebraucht hatte aber ich nun keine mehr notwendig sehe. Der Anwalt war nicht gewählt um irgendjemanden Druck zu machen oder jemanden zu bedrohen nur ich bin dann am Ende mit meinem Latein. Und ich hoffe das ich da weiter kommen werde. Der Anwalt ist nur ein Werkzeug meinerseits um gehört und vertreten zu werden. Weiß auch nicht ob es was bringt wenn mein Neurologe und mein Hausarzt inkl. Schuldnerberater da eine Stellung zu abgeben. Aber eins weiß ich werde einen Weg da raus finden. Ich kenn ja viele im Freundeskreis die unter Betreuung stehen. Die immer wieder in Kliniken gehen und es einfach nicht hin bekommen aber ich bin durchaus in der Lage das ich nachfragen kann wenn mir was unklar wäre und ich alleine klar komme immerhin bin ich 17 von Zuhause ausgezogen und stehe seit dem alleine auf den Beinen das heißt das ich es im Prinzip ja schon unter Beweis gestellt habe. Nur die Antwort die ich mir erhofft habe habe ich leider noch nicht bekommen. Nämlich wie es unter denn Voraussetzungen wie ich beschrieben habe die Chancen sind überhaupt dagegen anzugehen und meine Chancen stehen. Für Prozesskostenhilfe oder so was verdiene ich leider zuviel habe ich mich schon schlau gemacht. Die gute Eigenschaft an mir wenn ich was will kann ich Berge versetzen und ich gebe nicht auf auch wenn man immer wieder hört das es nicht leicht ist eine Betreuung wieder aufzulösen. Der letzte Weg wird sein das ich einfach die Zusammenarbeit verweigern werde. Und dann na ja.... Da ich es aber nicht so weit kommen lassen will hoffe ich das es irgendeinene anderen Weg gibt das sie so übers Gericht aufgelöst wird.

Jessy
Groofty ist offline  
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Alt 07.11.2009, 21:14   #6
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hi groofty, meine meinung:
du hast sehr gute chancen, dass die betreuung aufgehoben wird.
deine argumentation, so wie du sie hier darlegst, ist absolut klar und nachvollziehbar. und das ist das, was beim richter zieht. und du kannst gothic sein, wie du willst, das hat nichts mit lebensuntüchtigkeit oder betreutwerdenmüssen oder so zu tun.

das einzige, was noch wichtig ist, dass du es gut begründet entkräften kannst, ist die aussage vom gutachter wegen mangelnder krankheitseinsicht. da kannst du aber sehr gut argumentieren, so wie du es hier getan hast. das kann so aussehen:
du bist dir deiner krankheit durchaus bewusst. dir ist klar, dass du diese und jene einschränkungen und krankheitsbedingten probleme hast (überleg mal, was das so alles ist, das ist wichtig, dass du das unter umständen mit beispielen dem richter erklären kannst, dann sieht er nämlich, dass du sehr genau klar hast, dass du probleme hast – (es macht nichts, wenn jemand probleme hat, es ist nur wichtig, dass die jenige die kennt und nen auge drauf hat.))

weiterhin spricht für dich, dass du damals im januar von selbst in die klinik gegangen bist. das zeigt, dass du sehr gut für dich sorgen kannst. wenn es dir so schlecht geht, dass du hilfe brauchst, bist du von dir aus in der lage das zu erkennen und die entsprechenden massnahmen zu ergreifen. du kannst dem richter von den vorhergehenden krisen erzählen, dass du da auch jeweils immer rechtzeitig gemerkt hast, dass du in gefahr bist und dann jedes mal dir in der klinik hilfe gesucht hast. (jemand die 25 jahre alt ist und bereits einige krisen durchgestanden hat und es von sich aus geschafft hat, sich hilfe zu holen, wozu braucht denn die ne betreuung???? - nein, braucht sie nicht – das weiß auch ein richter.)

die frage, warum du dich zur zeit gegen weitere therapie entschieden hast, ist auch einleuchtend. du hast das handeln der ehemaligen therapeutin als vertrauensbruch erlebt und das hat dir sehr zu schaffen gemacht und du hast selbst gemerkt, dass die weitere therapie bei der therapeutin nichts mehr bringt. is ja klar, wenn kein vertrauen mehr da is, brint therapie nix. vorher hast du die therapie ja als erfolgreich erlebt, nur eben nach diesem vorfall nicht mehr. (das ist nachvollziehbar.) du könntest mal überlegen, ob du vielleicht vor hast in geraumer zeit doch noch mal therapie zu machen. es könnte ja sein, dass du dich zur zeit erst mal von diesem vorfall mit der therapeutin erholen musst und nicht sofort in einen neue therapie willst. wenn du jegliche weitere therapie grundsätzlich ablehnst, kann es den anschein erwecken, dass du keine anlaufstelle mehr hast, falls du wieder mal in ne krise kommst.

du kannst auch sagen, welche vorkehrungen du so alle getroffen hast, falls noch mal suizidalität auftreten sollte. vielleicht gibt’s ne andere klinik, wo du dann hin gehen würdest, wo du vielleicht gute sachen drüber gehört hast......
etwas kritisch ist, wenn du keine ärztin hast. könnte den richter bisschen nervös machen. wenn man ne ärztin hat, is die hemmschwelle nich so groß, da auch bei bedarf hinzugehen. wenn du aber keine hast, könnte man daraus schließen, dass du im notfall allein da stehst. vielleicht hast du schon nen termin bei einer, mal so ein vorgespräch. die könntest du dir angucken, ob sie dir vertrauenswürdig erscheint.... (dass du zur zeit auf nummer sicher gehen willst und nicht die erst beste ärztin nimmst, is aufgrund der erfahrung verständlich. gar keine ärztin, kann wieder vermuten lassen, dass du in einer krise keine anlaufstelle hättest.....)(also für son richter is es halt auch wichtig, dass er sieht, dass du trozt der schlechten erfahrung mit der thera/klinik, dir aber dann eben anderweitig hilfe holen würdest. wenn du einfach sagst: och, jetzt hab ich keine probleme mehr und das leben is eititei, dann wird er misstrauisch. leute, die ne psychokarriere hinter sich haben, sind selten über nacht all ihre probleme los.)

weiterhin hast du klar erkannt, dass du finanzielle probleme hast und du hast auch eine beratungsstelle aufgesucht, bist mit denen in kontakt und entsprechende massnahmen werden in die wege geleitet. du hast sogar sehr gut den überblick, welche massnahmen da für dich in frage kommen und du kannst sie nachvollziehen. es sieht also auch in diesem punkt (der damals zu der krise geführt hat) so aus, als könntest du ihn nun lösen. es scheint jedenfalls so, dass du nicht weiter in finanzielle katastrofen gerätst. das zeigt, dass du aus deiner damaligen situation gelernt hast. was will man eigentlich mehr?

hey, du bist 25 jahre alt und hast wahrscheinlich ein schweres leben hinter dir. und trozdem hast du bisher gut für dich gesorgt. du hast ne wohnung (nehm ich an), du hast sogar nen job, wo du nach langer krankheit wieder eingestellt wurdest.....

wenn du mich fragst, is der knackpunkt, dass du ärztliche hilfe nicht so ganz komplett ablehnen solltest. das könnte schnell nen k.o.-kriterium werden. alles andere passt und dafür brauchste auch keinen anwalt. so wie du hier schreibst, kannst das ganz gut allein rüberbringen.

Zitat:
Ich habe schon einiges in meinem Leben durch und habe schon sehr viel kämpfen müssen.
erfolgreich, wie man/frau sieht - das sieht auch der richter.


Zitat:
Ich weiß nicht ob ich da (therapeutin) auch noch rechtliche Schritte einlegen soll...
ich weiß es auch nicht. was genau wirfst du ihr denn vor? aber ehrlich, die frage würd ich erst mal aufschieben, bis der betreuungszirkus erledigt is.

gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 07.11.2009, 21:48   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 62
Lächeln

Hallo,

erst mal danke für die Antwort. Das war das was ich vielleicht vergessen habe zu erwähnen. Es sind schon konkrete Schritte geplant die dann gegangen werden wenn ich merke es kommt nochmal zur Krise. Ich bin auch bereit wieder ins BKH zu gehen nur eben nicht mehr mit der Therepeutin nur die ist ja zugleich Oberärztin aber das heißt ja nicht das ich auf deren Station muss die haben sieben Stück. Zum Thema arbeiten es wird immer so negativ über Firma Lidl gesprochen ich bin da seit 5 Jahren angestellt und real habe ich da 2 Jahre gaerbeitet und der Rest war ich immer wieder mal krank. Alle 35 Arbeitskollegen stehen hinter mir und selbst nachdem der letze Ausfall fast 1,5 Jahre sind nehmen sie mich mit Bauchschmerzen und in ner anderen Filiale aber sie nehmen mich. Grund der Versetztung ist nur das ich meinen Chef persönlich kenne und eben Privat und Arbeit nicht strikt getrennt sind. Und das Problem war ja nie die Arbeit sondern das vermischte.

Ich bin das erste mal in der Klinik gewesen mit 12 Jahren dann 4 Jahre später wieder. Ich habe dem Gutachter ja einiges aus der Geschichte erzählt was war mit Missbauch und allem.

Beim Richter habe ich mir das so vorgestellt ich werden diese Punkte nennen.

das ich immer freiwillig in die Klinik bin
das ich eben wenn ich mit Gewicht oder sowas wieder Probleme habe sofort meinen Hausarzt hinzuziehen werde (der steht hinter mir und hat auch seine Meinung zum BKH versteht das ganz auch nicht)

das ich auch wieder ins BKH gehe wenn es nicht mehr anders veranwortlich wäre
das ich in denn jahrelangen Therapien andere Verhaltensmuster gelernt habe wie zum Beispiel Gefühle da raus zu lassen wo sie hin gehören das man mit denn Menschen spricht und eben nicht durch schneiden an mir selber
das ich gelernt habe es geht finanziell gesehen nur Schritt nach Schritt geht und ich die Notwendigkeiten auch einschätzen kann was muss ich jetzt unbedingt haben was kann noch warten
das ich einen Schuldnerberater habe an denn ich mich wenden kann wenn es Probleme gibt
(ich hoffe der hat meinen Widerspruch schon gelesen das der überhaupt eine Ahnung hat auf das beziehe ich mich nämlich)
Ich werde auch denn Punkt nennen das ich damals wo ich meinen QA gemacht habe meine leibiche Mutter kennen gelernt habe meine Oma die in der gleichen Stadt gewohnt hat war nur Zufall und das alles hinter dem Rücken von meinem Vater und dann in denn Prüfungen nach 16 Jahren überhaupt meine Mutter mal gesehen habe und die Prüfungen trotzdem mit nem zweier Schnitt geschafft habe das ich wo ich damals im Heim war wo es echt scheiße war ich erst zwei Jahre Ausbildung gemacht habe dann ein drittes Jahr dazu und dann noch die mittlere Reife nachgemacht habe alles nicht schlechter wie nen Schnitt von 2,2 und wer unter denn Umständen was auf die Beine bringt also dann weiß ich auch nicht mehr.
Vorallem die Geschichte mit dem Geld kann ich beweisen ich sollte ja eine Sperre die 60 Euro betrifft im Konto haben das hat nur die Bank versemelt und ich habe keine ich kann bis auf 2000 Euro zugreifen wenn ich will da die auch noch so net waren und mir noch nen Dispo eingeräumt haben denn ich gar nicht wollte.

Naja wenn das nicht zieht.
Groofty ist offline  
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Alt 08.11.2009, 01:42   #8
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Was steht denn in dem Gutachten drinnen, das der Psychiater im Auftrag des Gerichts am Anfang der Betreuung erstellt hat. Welche Diagnose?

Genau an diese Unterlagen kommst du nur, wenn du einen RA beauftragst. Da kannst du schreiben, was du willst.

Nur die Beiziehung der Gerichtsakte durch einen RA bringt dir was.
Und dann erst seine Wider- und Einsprüche verfassen.

Nach dem RVG kannst du schon um die 60,00 € einen RA für Beratung haben (die meisten sagen 180,00 €). Ist alles inzwischen Verhandlungssache.

Du brauchst keine Psychopharmaka, sondern nen guten Schuldnerberater - und Psychologen als MB-Opfer und Borderliner.

Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 08.11.2009, 02:47   #9
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 62
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Hallo,

die Psyhchiatrie hat ja gegen meinen Willen die Betreuung beantragt. Mittlerweile ist nen halbes Jahr vergangen. Ich würde dich bitten meinen ersten Beitrag nochmal zu lesen da stehen Diagnosen drin und Verlauf drin. Ich habe bei der Justizangestellte und denn Richter bantragt das zwei Bereiche aufgehoben werden mittlerweile habe ich Antrag auf die ganze Aufhebung gestellt mit dem das ich für ein unabhängiges Gutachten bereit bin wenn es notwendig ist. Das ging dann vom Gericht aus. Kurzer Inhalt gebesserter Zustand aber nicht ausreichend krankheitseinsichtig da ich ja keine Therapie mehr mache. Kann ich aber wiederlegen. Dadrauf hin habe ich ja Widerspruch gegen das Gutachten eingelegt. Vorher habe ich aber denn Termin mit dem Richter mitgeteilt bekommen. Meine Gerichtsakte kenne ich auswendig die Gutachten habe ich über denn Hausarzt bekommen. Das jetztige Gutachten wurde mir dirkt zugesandt. Da brauche ich keinen Anwalt dazu.

Jessy
Groofty ist offline  
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Alt 08.11.2009, 11:56   #10
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von mary Beitrag anzeigen
Genau an diese Unterlagen kommst du nur, wenn du einen RA beauftragst. Da kannst du schreiben, was du willst.
... sagt wer?
Das stimmt nämlich nicht.


Zitat:
Nach dem RVG kannst du schon um die 60,00 € einen RA für Beratung haben (die meisten sagen 180,00 €). Ist alles inzwischen Verhandlungssache.
Dir müsste bewusst sein, dass solche Angaben ohne Kenntnis konkreter Sachverhalte höchst unseriös sind. Letztlich kann nur der Anwalt die Flagge für die Kosten richtig stecken, nachdem er den Sachverhalt kennt und einordnen kann, wo mögliche Tätigkeiten liegen.


Zitat:
Du brauchst keine Psychopharmaka, sondern nen guten Schuldnerberater - und Psychologen als MB-Opfer und Borderliner.
Hmmm... Psychiatrischen Ferndiagnose-Lehrgang gemacht oder Hellseherin...?
Du bist ja ziemlich mutig in Deinen Aussagen...
__________________

Chesterfield ist offline  
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