Dies ist ein Beitrag zum Thema Entlastungserklärung oder nicht? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von zeiten
na - einig?
Bevor mir wieder jemand "Rechthaberei" vorwirft: Jaja....
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23.11.2009, 13:44 | #21 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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23.11.2009, 13:59 | #22 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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24.11.2009, 20:59 | #23 |
Gesperrt
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Beiträge: 5
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Hallo,
wie ich sehe habe ich da eine scheinbar sehr brisante Diskussion angeregt. Doch leider bekam ich auf meine letzte Frage keinerlei Antwort Zitat: Doch nun kommt es wie es kommen musste; meine lieben Geschwister (welche die Entlastungserklärung ja schon vor mir unterschrieben hatten) befürchten jetzt, dass nun noch extra Verwaltungskosten vom Amtsgericht für die Prüfung der Schlußabrechnung auf sie zu kommen könnten, oder evtl. ein Erscheinen vor Gericht zur Einsichtnahme der Unterlagen notwendig werden könnte. Ich weiß ja nun gar nicht, wie so etwas abläuft. (Zitat-Ende) Denn wie mir von euch geraten, habe ich die Entlastungserklärung nun nicht unterschrieben und meine Schwester bringt nun immer mehr die restlichen Geschwister gegen mich auf, weil: "bei sooo wahnsinnig hohen Gebühren, die bei der Prüfung der Schlußabrechnung entstehen werden, doch dann das Erbe immer weniger für jeden einzelnen werden wird" - so die Auslegung! Ist das denn nun wirklich soooo schlimm? Nach ihren eigenen Angaben handelt es sich hier lediglich um 25 000,- Euro Gesamtvermögen in Form von festgelegtem Geld. Aber aufgeteilt auf sechs Geschwister wird doch nun wirklich niemand davon reich. Soviel Wind um eine Schlußrechnung? MfG mia |
24.11.2009, 21:59 | #24 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Hallo Mia,
Entschuldigung. Du hast recht diese, Deine Frage wurde völlig übersehen. Deine Schwester irrt sich, ein Gericht ist doch kein Friseursalon ...... ohne Fönen wird`s billiger. Die Gebühren für die gesamte Betreuungsangelegenheit werden durch die Schlussrechnung (meines Wissens nach) nicht höher und aber auch nicht niedriger wenn die Schlussrechnung entfallen sollte. Du verursacht also durch Deine Weigerung Entlastung zu erteilen keinen Schaden an der Erbmasse. Lass Dich nicht verrückt machen. Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
24.03.2010, 09:01 | #25 |
Gesperrt
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Beiträge: 5
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Hallo Leute,
an dieser Stelle nochmal ein ganz dickes Dankeschön an alle die mich hier so zahlreich in meiner Meinung unterstützt haben! Gleichzeitig hier nochmal eine Frage: Wie lange kann man sich nun eigentlich nach dem Tod des Betreuten Zeit für die Schlussrechnung nehmen? Nach meiner Weigerung die Entlastungserklärung ohne Schlussrechnung zu unterschreiben, schaltet meine Schwester einfach auf stur und macht einfach gar nichts mehr. Wird sie vom Gericht o.ä. aufgefordert, ihrer Pflicht nachzukommen? MfG mia |
24.03.2010, 10:22 | #26 | ||
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
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Beiträge: 911
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Guten Morgen!
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25.07.2011, 13:58 | #27 |
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Beiträge: 5
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Hallo,
abschließend zu diesem meinem Thema kann ich nur noch sagen; auch Gerichte scheinen manchmal nach eigenem Ermessen zu handeln. Diese ganze vorher beschriebene Angelegenheit hat sich einfach in nichts aufgelöst. Nach diesem ganzen Ärger mit meiner Schwester passierte wie erwähnt erstmal nix und dann plötzlich aus heiterem Himmel war das Erbe auf einmal verteilt. Auf Nachfrage bei dem Erbschaftsgericht wurde ich nur auf das Betreuungsgericht verwiesen und dort bekam ich nur die Auskunft, die betreffende Akte sei schon im Archiv (?.?.?) Natürlich hätte ich nun noch schriftlich eine Auskunft einfordern können, aber ganz ehrlich: irgendwann hat man einfach keine Lust mehr und denkt: nun lass die liebe Seele ruhen. Ich wollte nur mal sagen; es gibt sogar Leute, die alles durchkriegen was sie wollen, ohne ihren Pflichten nachkommen zu müssen. Die Schlußrechnung habe ich bis heute nicht bekommen, aber das Geld aus dem Erbe hat meine Schwester möglicherweise schon ausgegeben. MfG mia |
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Stichworte |
angehörige, entlastung, rechnungslegung, schlußrechnung |
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