Dies ist ein Beitrag zum Thema Haushaltshilfe ./. Pflegestufe im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
gehen wir mal von folgender Annahme aus:
eine Betreute hat bisher keine Pflegestufe, sie ist aber schwerbehindert. Sie erhält ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
|
Hallo,
gehen wir mal von folgender Annahme aus: eine Betreute hat bisher keine Pflegestufe, sie ist aber schwerbehindert. Sie erhält Sozialhilfe, außerdem trägt das Sozialamt die Kosten für eine Haushaltshilfe, es sind 20 Stunden pro Monat bewilligt. Bei Bewilligung einer Pflegestufe würde die Haushaltshilfe sofort ersatzlos wegfallen. Das würde bedeuten, dass neue Pflegekräfte ins Haus kommen, was bei einem Alter von 90 Jahren schon nicht so prickelnd ist (sie müsste sich an neue Leute gewöhnen). Diese Pflegekräfte kommen morgens und abends immer nur für vielleicht 10 Minuten. Einkaufen, Essen zubereiten, Saubermachen, all das, wo ihr bisher die Haushaltshilfe zur Seite gestanden hat, würde entfallen. Auch und besonders beim Einkaufen, denn sie kann die Wohnung kaum verlassen. Somit geht der Schuß voll nach hinten los, die Pflegestufe schadet nur. Fakt ist, dass die Betreute mehr Unterstützung im Haushalt braucht. Eine Pflegestufe bringt gar nichts, und eine Erhöhung der Stundenzahl für die Haushaltshilfe ist nicht möglich. Hat jemand eine Idee ? Gruß Andreas |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Berufsbetreuerin, Studentin Soziale Arbeit/ Sozialpädagogik
Registriert seit: 22.08.2007
Ort: Plauen
Beiträge: 196
|
Die Dame hätte doch auch mit Pflegestufe im Rahmen der Hilfe zur Pflege Anspruch auf Gelder vom Sozialamt, welche den Haushalt mit einschließen?
Im Pflegegutachten des MDK stehen immer auch die nötigen Stunden für Hauswirtschaft. Allerdings finde ich 20 Stunden im Monat schon viel, weshalb braucht sie da noch mehr? Gruß Nadine |
|
|
|
|
|
#3 | |
|
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
|
Hallo Andreas,
Zitat:
Wenn der Bedarf durch das Sozialamt bisher so ermittelt wurde, warum sollte das nun nicht mehr gelten? Wichtig ist nur dort die Pflegstufe mitzuteilen, damit eine Verrechnung stattfinden kann. Ich habe einige Klienten deren Pflegestufe nicht den tatsächlichen Bedarf abdecken und ergänzend diese Hilfe bekommen. |
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
|
Hallo Tina,
ich kann das nur so wiedergeben, wie es die Dame vom Hilfsdienst am Telefon gesagt hat (der Hilfsdienst ist ein gemeinnütziger Verein). Für sie war es die größte Katastrophe, dass eine Pflegestufe beantragt wurde. Und die bisherige Pflegekraft würde ihren Job verlieren. Außerdem dürfe das Personal vom Hilfsdienst nicht das leisten, was ein Pflegedienst macht, da dort keine Fachkräfte arbeiten. Wörtlich: "Sobald der Pflegedienst drin ist, sind wir draußen". Tatsache oder Eigeninteresse ? Ich ging in meiner naiven Unschuld davon aus, dass zusätzlich zum Hilfsdienst jemand vom Pflegedienst kommt. Meine Betreute kann die rechte Hand nicht mehr einsetzen, sie braucht bei fast allen Verrichtungen des täglichen Lebens Hilfe. Nun mache ich mir natürlich Sorgen. Es wäre eine Katastrophe, wenn der Hilfsdienst nicht mehr kommt. Gruss Andreas |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
|
Hallo Andreas,
Leistungen des Sozialamtes können grundsätzlich auch über diejenigen der gesetzlichen Pflegeversicherung hinaus gehen, wenn das Pflegegeld bzw. die Sachleistung nicht ausreicht, um die ambulante Pflege sicher zu stellen, dann ist eine ergänzende Pflegebeihilfe zu gewähren. Keine Ahnung wie sich das nun in Deinem Fall verhält, aber ich denke der Verein kann nicht im gleichen Maße wie ein Pflegedienst abrechnen (nämlich 384 €), weil er keinen Versorgungsvertrag mit der Kasse hat. Dann wäre die Sache klar. Finde ich nicht ok, denn es geht ja hier um vorrangige Leistungen, die das Sozialamt entlasten, völlig egal, ob sich dieser Hilfsdienst nun darüber aufregt oder nicht. Mit den Hilfen durch den Pflegedienst kann das genauso bewerkstelligt werden und nach einer Umstellung funktionieren. |
|
|
|
|
|
#6 | ||
|
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
|
hi andreas,
ich hab nun von sowas überhaupt keine ahnung. würde aber zuerst mal davon ausgehen, dass die dame vom verein, nicht den durchblick hat und irgendwie von a auf y schließt. Zitat:
Zitat:
aber dein fall liegt anders. hier gehts nicht um pfelgedienst oder haushaltshilfe, sondern um beides....... naja, is nur mal so gedacht. ich würd beim sozialamt nachfragen, die wissen es sicher besser, als die vereinsdame. gruß, zeiten
|
||
|
|
|
|
|
#7 |
|
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
|
Vielleicht hilft der Wikipedia-Artikel und die darin erwähnten Normen weiter.
Im Beispielfall geht's wohl um "Vorrang" und "Nachrang" bestimmter Leistungen, wie Tina ja schon angemerkt hat. "Ersatzlos" gestrichen sollte - bleibender Bedarf vorausgesetzt - die Haushaltshilfe nicht werden, wenn eine positive Pflegebedarfsfeststellung erfolgt. Vielmehr wechselt quasi "das SGB", als die Anspruchsgrundlage und evtl. der Träger. Das kann durchaus einen personellen Wechsel bedingen - was m. E. dann aber nicht vermeidbar ist.
__________________
|
|
|
|
|
|
#8 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Beiträge: 114
|
Zitat:
v. |
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|