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Haushaltshilfe ./. Pflegestufe

Dies ist ein Beitrag zum Thema Haushaltshilfe ./. Pflegestufe im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, gehen wir mal von folgender Annahme aus: eine Betreute hat bisher keine Pflegestufe, sie ist aber schwerbehindert. Sie erhält ...


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Alt 27.11.2009, 15:01   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
Standard Haushaltshilfe ./. Pflegestufe

Hallo,


gehen wir mal von folgender Annahme aus:
eine Betreute hat bisher keine Pflegestufe, sie ist aber schwerbehindert. Sie erhält Sozialhilfe, außerdem trägt das Sozialamt die Kosten für eine Haushaltshilfe, es sind 20 Stunden pro Monat bewilligt.

Bei Bewilligung einer Pflegestufe würde die Haushaltshilfe sofort ersatzlos wegfallen. Das würde bedeuten, dass neue Pflegekräfte ins Haus kommen, was bei einem Alter von 90 Jahren schon nicht so prickelnd ist (sie müsste sich an neue Leute gewöhnen). Diese Pflegekräfte kommen morgens und abends immer nur für vielleicht 10 Minuten. Einkaufen, Essen zubereiten, Saubermachen, all das, wo ihr bisher die Haushaltshilfe zur Seite gestanden hat, würde entfallen. Auch und besonders beim Einkaufen, denn sie kann die Wohnung kaum verlassen.

Somit geht der Schuß voll nach hinten los, die Pflegestufe schadet nur.

Fakt ist, dass die Betreute mehr Unterstützung im Haushalt braucht. Eine Pflegestufe bringt gar nichts, und eine Erhöhung der Stundenzahl für die Haushaltshilfe ist nicht möglich.

Hat jemand eine Idee ?

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 27.11.2009, 16:24   #2
Berufsbetreuerin, Studentin Soziale Arbeit/ Sozialpädagogik
 
Registriert seit: 22.08.2007
Ort: Plauen
Beiträge: 196
Standard

Die Dame hätte doch auch mit Pflegestufe im Rahmen der Hilfe zur Pflege Anspruch auf Gelder vom Sozialamt, welche den Haushalt mit einschließen?

Im Pflegegutachten des MDK stehen immer auch die nötigen Stunden für Hauswirtschaft. Allerdings finde ich 20 Stunden im Monat schon viel, weshalb braucht sie da noch mehr?

Gruß Nadine
Nadine ist offline  
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Alt 27.11.2009, 16:57   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo Andreas,

Zitat:
Bei Bewilligung einer Pflegestufe würde die Haushaltshilfe sofort ersatzlos wegfallen.
Da kann ich mich Nadine nur anschließen, wieso sollte sie denn wegfallen?

Wenn der Bedarf durch das Sozialamt bisher so ermittelt wurde, warum sollte das nun nicht mehr gelten? Wichtig ist nur dort die Pflegstufe mitzuteilen, damit eine Verrechnung stattfinden kann.

Ich habe einige Klienten deren Pflegestufe nicht den tatsächlichen Bedarf abdecken und ergänzend diese Hilfe bekommen.
Tina L. ist offline  
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Alt 27.11.2009, 17:06   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
Standard

Hallo Tina,

ich kann das nur so wiedergeben, wie es die Dame vom Hilfsdienst am Telefon gesagt hat (der Hilfsdienst ist ein gemeinnütziger Verein). Für sie war es die größte Katastrophe, dass eine Pflegestufe beantragt wurde. Und die bisherige Pflegekraft würde ihren Job verlieren.

Außerdem dürfe das Personal vom Hilfsdienst nicht das leisten, was ein Pflegedienst macht, da dort keine Fachkräfte arbeiten. Wörtlich: "Sobald der Pflegedienst drin ist, sind wir draußen". Tatsache oder Eigeninteresse ?

Ich ging in meiner naiven Unschuld davon aus, dass zusätzlich zum Hilfsdienst jemand vom Pflegedienst kommt. Meine Betreute kann die rechte Hand nicht mehr einsetzen, sie braucht bei fast allen Verrichtungen des täglichen Lebens Hilfe.

Nun mache ich mir natürlich Sorgen. Es wäre eine Katastrophe, wenn der Hilfsdienst nicht mehr kommt.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 27.11.2009, 17:24   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo Andreas,

Leistungen des Sozialamtes können grundsätzlich auch über diejenigen der gesetzlichen Pflegeversicherung hinaus gehen, wenn das Pflegegeld bzw. die Sachleistung nicht ausreicht, um die ambulante Pflege sicher zu stellen, dann ist eine ergänzende Pflegebeihilfe zu gewähren.

Keine Ahnung wie sich das nun in Deinem Fall verhält, aber ich denke der Verein kann nicht im gleichen Maße wie ein Pflegedienst abrechnen (nämlich 384 €), weil er keinen Versorgungsvertrag mit der Kasse hat. Dann wäre die Sache klar.

Finde ich nicht ok, denn es geht ja hier um vorrangige Leistungen, die das Sozialamt entlasten, völlig egal, ob sich dieser Hilfsdienst nun darüber aufregt oder nicht.

Mit den Hilfen durch den Pflegedienst kann das genauso bewerkstelligt werden und nach einer Umstellung funktionieren.
Tina L. ist offline  
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Alt 27.11.2009, 17:45   #6
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hi andreas,
ich hab nun von sowas überhaupt keine ahnung. würde aber zuerst mal davon ausgehen, dass die dame vom verein, nicht den durchblick hat und irgendwie von a auf y schließt.
Zitat:
Außerdem dürfe das Personal vom Hilfsdienst nicht das leisten, was ein Pflegedienst macht, da dort keine Fachkräfte arbeiten.
darum geht es doch auch nicht, der hilfsdienst soll doch gar keine weitere pflege übernehmen, das wird doch der pfelgedienst machen...

Zitat:
Wörtlich: "Sobald der Pflegedienst drin ist, sind wir draußen".
ich vermute, dass es grenzfälle gibt, wo nicht so ganz klar ist, braucht jemand ne haushaltshilfe oder ne pflegekraft. und ich vermute weiter, dass wenn in solchen grenzfällen eine pflegestufe durch geht, dann definitiv nur ein pfelgedienst diese aufgabe machen darf. und daher wär der verein in diesen fällen aus dem rennen. das könnte die dame zu so ner aussage veranlasst haben. da könnt ich das nachvollziehen.
aber dein fall liegt anders. hier gehts nicht um pfelgedienst oder haushaltshilfe, sondern um beides.......

naja, is nur mal so gedacht. ich würd beim sozialamt nachfragen, die wissen es sicher besser, als die vereinsdame.

gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 27.11.2009, 18:02   #7
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Vielleicht hilft der Wikipedia-Artikel und die darin erwähnten Normen weiter.
Im Beispielfall geht's wohl um "Vorrang" und "Nachrang" bestimmter Leistungen, wie Tina ja schon angemerkt hat.

"Ersatzlos" gestrichen sollte - bleibender Bedarf vorausgesetzt - die Haushaltshilfe nicht werden, wenn eine positive Pflegebedarfsfeststellung erfolgt. Vielmehr wechselt quasi "das SGB", als die Anspruchsgrundlage und evtl. der Träger.

Das kann durchaus einen personellen Wechsel bedingen - was m. E. dann aber nicht vermeidbar ist.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 27.11.2009, 22:51   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.02.2009
Beiträge: 114
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Hallo,

Diese Pflegekräfte kommen morgens und abends immer nur für vielleicht 10 Minuten.
Dann brauchst Du Dir auch keine Gedanken wegen einer Pflegestufe machen. Der MDK wird bei diesem Zeitaufwand keine Pflegestufe empfehlen. Über 45 Minuten Pflegebedarf muß die Gutachterin feststellen können, damit es zur ersten Stufe reicht.

v.
volki ist offline  
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