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Meine Freundin will wieder aus Pflegeheim nach Hause

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Meine 71 jährige Lebensgefährtin mit der ich bis jetzt 19 Jahre eheähnlich zusammengelebt habe mußte wegen einer Psychose im Juli ...


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Alt 10.01.2010, 17:51   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.09.2009
Beiträge: 6
Standard Meine Freundin will wieder aus Pflegeheim nach Hause

Meine 71 jährige Lebensgefährtin mit der ich bis jetzt 19 Jahre
eheähnlich zusammengelebt habe mußte wegen einer Psychose
im Juli 2009 zuerst in ein Krankenhaus, dann in eine Spezialklinik,
von wo sie seit Anfang September in ein Pflegeheim kam.
Die Einweisung ins Krankenhaus geschah unter Zwang.
Inzwischen habe ich meine Lebensgefährtin schon des öfteren im
Pflegeheim besucht und es geht ihr von mal zu mal wirklich besser.
Als ich sie am letzten 1.Weihnachtstag besuchte, erzählte sie mir,
daß vor Kurzem ein Mann vom Amtsgericht bei ihr war, wahrscheinlich ihr Betreuer, zu dem sie sagte, daß sie nach Hause
entlassen werden will. Darauf sagte ihr Betreuer, daß das jetzt nicht ginge, da er noch 20 weitere Betreute hätte, wünschte ihr noch alles Gute und ging.
Außerdem fand ich bei ihr in ihrem Kleiderschrank als ich sie das
letzte mal besuchte einen Brief vom Amtsgericht in dem ihre
Diagnose vom letzten Juli drin stand und dem Krankenhaus in das
sie zwangseingewiesen wurde und daß ihre Betreuung mit dem
20.01.2010 beendet sei. Ihre Wohnung ist bis jetzt auch noch nicht aufgelöst. Heißt das, daß wir uns nun Hoffnung machen
können, daß meine Freundin bald wieder nach Hause entlassen wird? Schön wäre es ja!
Eagle ist offline  
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Alt 10.01.2010, 18:04   #2
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 564
Standard

Hallo,

so wie ich das sehe, hat ihre Lebensgefährtin eine vorläufige Betreuung.
Wenn diese nicht vom Amtsgericht in eine reguläre Betreuung umgewandelt wird, kann ihr Lebensgefährtin, nach Ablauf, wieder selbstständig entscheiden.
Ich würde mich beim Amtsgericht erkundigen, ob die Einrichtung einer Betreuung geplant ist.
Wenn ja, kann ihre Lebensgefährtin sie als Betreuer vorschlagen. Normalerweise wird bei Gericht einem solchen Wunsch Rechnung getragen.

Alles Gute
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 10.01.2010, 19:13   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Hallo eagle,

die Dauer des Pflegeheimaufenthalt hat zunächst nichts mit der Dauer der Betreuung zu tun. Wenn Deine Freundin wieder zu Hause leben möchte und dies auch unter pflegerischen Aspekten möglich ist, dann steht einer Rückkehr nichts im Wege.
Der Beschluß zur zwangsweisen Unterbringung scheint ja nicht mehr zu bestehen (oder ist nicht mehr notwendig).

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Stichworte
ende der betreuung, pflegeheim, vorläufige betreuung, zwangseinweisung, zwangsweise unterbringung

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