Dies ist ein Beitrag zum Thema vermögenssorge im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von dega
In meiner Betreuungsverfügung stand nie ein Einwilligungsvorbehalt, aber ich bin auch nie an mein eigenes Geld ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#11 | |
|
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,040
|
Zitat:
das was du beschreibst ist immer wieder ein Problem welches Betreute bei Banken und Behörden oder auch in Kliniken antreffen. Hier finden sich oftmals Sachbearbeiter etc. die Betreuung immer noch mit der (1992 abgeschafften) Vormundschaft verwechseln. Und bevor diese Personen sich aufgrund ihrer Unkenntnis der Rechtslage einem Haftungsrisiko aussetzen verweisen sie auf den Betreuer. Das Gesetz sieht bezüglich der Rechte der Betreuten jedoch ganz anders aus. Es ist mit Sicherheit eine mühselige Angelegenheit Aufklärungsarbeit in den Institutionen zu betreiben. Gruß, Andreas |
|
|
|
|
|
|
#12 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 13.08.2009
Beiträge: 8
|
Und das, lieber Andreas, ist exactly the point!!!
Mach doch mal den Zampano und stell Dich bei denen auf den Schreibtisch! Kannst Du gar nicht, Du kommst nämlich gar nicht erst dort rein, geschweige denn drauf (auf den Schreibtisch!). Also das Geseiche von irgendwelchen Betreuern hinsichtlich irgenwelcher Rechte, die sonstwo stehen, jedenfalls nicht da, wo sie für rechtsunkundige Menschen stehen sollten (nämlich ganz oben an) ist schier unerträglich. Ich hab hier nur von Rechten gesprochen, da ein Betreuter praktisch (nicht theoretisch) keine Rechte hat. Pflichten hingegen, sind wesentlich einfacher zu erfüllen. Man macht einfach nur das, was gefordert wird. Nachdenken / Mitdenken, vorausschauend denken... wirklichen Anteil haben am Leben eines Betreuten, diesen wieder hinführen in die (grausame) Realtät - gerade Vermögenssorge - Fehlanzeige auf breiter Flur. In unterstellten 99 % aller Fälle trifft der Betreuer im Namen seines Mandanten finanzielle Entscheidungen, in unterstellten 100 % segnet diese das Betreuungsgericht ab, der Betreute aber hat gar nichts zu sagen und wird auch nicht vorher gefragt. Warum nicht..., genau: Er (oder sie) hat nur Pflichten, aber keine Rechte. Auf dem Papier sieht das anders aus, aber das ist auch geduldig. |
|
|
|
|
|
#13 | |
|
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,040
|
Zitat:
mir ist nicht ganz klar was deine Frage ist. Den Betreuer für das Fehlverhalten anderer Personen verantwortlich zu machen ist ja wohl etwas daneben. Aber wenn ich so deine anderen Beiträge sehe scheint es dir auch weniger um Fragen zu gehen als vielmehr darum eine Plattform für deinen Ärger zu finden. Gruß, Andreas |
|
|
|
|
|
|
#14 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 13.08.2009
Beiträge: 8
|
Lieber Andreas,
ich weiß, manchmal drücke ich mich mißverständlich aus. Es tut mir leid. Ich hatte gar keine Frage und auf gar keinen Fall käme ich auf den Gedanken, jemandem (I.d.F.) Betreuer meine ehemals selbstverschuldeten Verfehlungen zuzuschustern. Nein, wirklich nicht. Im Gegenteil, für sein rigides Vorgehen fühle ich mich zum Dank verpflichtet. Nur... ich bin nie gefragt worden, meine völlig nebensächliche Meinung hat keinen Menschen interessiert. Da kann man telefonieren, schreiben oder was auch immer... just hopeless. Und ich stimme Dir zu, rückblickend hat sich Frust, aber auch Ohnmacht, gestapelt. Meine eigenen Erfahrungen, aber auch mein Wissen, jedenfalls bzgl. der Vermögenssorge (dies nur zurückkommend auf das Thema) werde ich daher nicht weiter darstellen. LG - Dega |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| aufgabenkreis, vermögensangelegenheiten, vermögenssorge |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|