Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

vermögenssorge

Dies ist ein Beitrag zum Thema vermögenssorge im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
nach einen schlaganfall meiner mutter, 80 jahre, habe ich die betreung auf wunsch meiner mutter übernommen, in allen aufgabenkreisen das ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren

Hinweise


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 11.03.2010, 23:33   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 04.03.2010
Beiträge: 3
Standard vermögenssorge

nach einen schlaganfall meiner mutter, 80 jahre, habe ich die betreung auf wunsch meiner mutter übernommen, in allen aufgabenkreisen das heisst gesundheitsfürsorge, aufenthaltsbestimmung, empfang-öffnen-anhalten der post, geltend machen von ansprüchen auf leistung aller art, wohnugsangelegenheiten, vertretung in heim und pflegerechtlichen angelegenheiten, sie lebt jetzt in einem Pflegeheim, ihr psychischer zustand hat sich gebessert und sie möchte über ihr vermögen wieder verfügen,

bis juni 2006 ist der betreuungsausweis gültig, wenn das abläuft möchte ich die vermögensfürsorge herrausnehmen lassen, wäre das möglich????
Naubi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2010, 06:45   #2
Moderatorin/Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 1,457
Standard

Hallo Naubi,

erst mal Herzlich Willkommen hier bei uns
Und dann auch gleich zu deinen Fragen: Du hast im Moment wahrscheinlich eine vorläufige Betreuung, deshalb der Ausweis bis Juni 2010 (Du hast Dich in deinem Beitrag verschrieben nehme ich an, 2006 ist schon rum).

Bis dahin wird geprüft ob die Betreuung in eine dauerhafte Betreuung umgewandelt werden sollte, dazu wird-je nach Gericht- ein Gutachten eingeholt oder auch nur ein ärztliches Zeugnis. Dann, bzw. danach werden die Aufgabenkreise noch einmal festgelegt. Du kannst als Betreuerin dazu Stellung nehmen, die Entscheidung trifft letztendlich das Gericht.

Bei Deiner Mutter und Dir hat sich ein Missverständnis eingeschlichen. Deine Mutter kann auch jetzt selbstverständlich über ihr Vermögen verfügen, es besteht ja kein Einwilligungsvorbehalt in das Vermögen.

Das die Vermögenssorge herausgenommen wird halte ich für nicht wahrscheinlich. Im Heim fallen regelmässig Rechnungen an die überwiesen werden müssen, teilweise sind die Heimkosten bei anderen Trägern zu beantragen, Höherstufungen allen Beteiligten gleichzeitig zu melden usw.
Das ist nicht unbedingt wenig an Arbeit und erfordert u.U. auch einiges an Telefonaten und Organisation. Ob damit eine ältere Damen nicht überfordert ist?

Am wichtigsten erscheint mir der Punkt, dass Deine Mutter trotz eingerichteter Vermögensorge die Entscheidung über die Verwendung ihres Vermögens jetzt auf jeden Fall auch treffen kann. Daran hat die Betreuung nichts oder nur ganz wenig geändert.

Grüsse Michaela
__________________
K. Tucholsky: Wenn der Deutsche hinfällt dann steht er nicht auf, sondern fragt wer Schadenersatzpflichtig ist.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2010, 10:48   #3
"Räuberbraut"
 
Benutzerbild von zeiten
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 633
Standard

hi naubi,
michaela hat es ja schon gesagt. ich möcht das nochmal ganz deutlich sagen, weil das viele eben gar nicht wissen:
durch eine betreuung werden die rechte der betreuten nicht eingeschränkt! es wird ihnen nur eine tatkräftige hilfe an die hand gegeben.

das ist der unterschied zur früheren entmündigung. das heutige betreuungsrecht hat mit dieser alten form von entmündigung nichts mehr zu tun. eine betreute behält also all ihre rechte.

deine mutter kann also zur bank gehen und ihr geld verwalten, wie sie es möchte! es gibt keine einschränkungen für deine mutter.

wenn sie nun aber dennoch diesen aufgabenkreis aus der betreuung herausgenommen haben möchte, dann sollte sie oder du das dann dem gericht mitteilen. gegen ihren freien willen darf nämlich keine betreuung eingerichtet werden. und so, wie du schreibst, ist sie ja gut bei verstand....

gruß, zeiten
zeiten ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2010, 11:49   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 04.03.2010
Beiträge: 3
Standard

danke für eure antworten, also das heisst meine mutter kann entscheidungen über ihr vermögen treffen, trotz das ich die vermögensfürsorge trage?? habe nähmlich bedenken, einerseits fühlt sich meine mutter eingeschränkt in ihrer geschäftsfähigkeit, andererseits habe ich bedenken nicht glaubhaft zu sein, gegenüber der ämter
Naubi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2010, 12:10   #5
"Räuberbraut"
 
Benutzerbild von zeiten
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 633
Standard

hallo naubi,
ich versteh noch nicht so genau, worum genau es dir geht...

Zitat:
das heisst meine mutter kann entscheidungen über ihr vermögen treffen, trotz das ich die vermögensfürsorge trage??
ja, klar. falls du nun aber meinst, dass deine mutter ihre kohle unkontrolliert verzocken will und ihre möglichkeiten nicht überblickt... dann solltest du einen einwilligungsvorbehalt bei gericht beantragen. das würde dann nämlich bedeuten, dass sie ohne deine zustimmung keine rechtsgeschäfte mehr abschließen kann..... aber du sagtest doch, ihr zustand habe sich wieder gebessert.....?

glaubwürdigkeit gegenüber ämtern, was hat das jetzt mit vermögenssorge zu tun? welche ämter meinst denn du? du bist ja schon betreuerin, da hast du doch einen ausweis...

gruß, zeiten
zeiten ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2010, 17:36   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 04.03.2010
Beiträge: 3
Standard

hallo, mir geht es darum das meine mutter ihren angehörigen geldgeschenke machen möchte bsp. geburtstag, dann hat sie ein sparbuch das sie unbedingt auflösen möchte, ich habe ihr jetzt immer gesagt das ginge nicht weil ich die betreuung habe und all diese sachen beim amtsgericht rechtfertigen muß, zur zeit scheint meine mutter orientiert und herr ihrer sinne, aber man weiss ja nicht was morgen ist..
Naubi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2010, 18:45   #7
"Räuberbraut"
 
Benutzerbild von zeiten
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 633
Standard

hi,
ja, jetzt verstehe ich besser, was du meinst.

Zitat:
das meine mutter ihren angehörigen geldgeschenke machen möchte bsp. geburtstag
ja, das kann sie tun. vermutlich hat sie das ja sonst auch gemacht. dann ist das gar kein problem. auch das rechtfertigen ist kein problem. denn dann ist ja auch für das gericht ersichtlich, dass es ne art gewohnheit von ihr ist, geld zu verschenken...
wenn du bedenken hast, dann soll die mutti am besten handschriftlich festhalten, dass es ihr wunsch ist dem enkel 100 euros zu schenken. damit bist du aus dem schneider, weil oberstes gebot in der betreuung ist, dass den wünschen der betreuten entsprochen wird (es sei denn, dass diese ihr wohl gefährden würden).

Zitat:
zur zeit scheint meine mutter orientiert und herr ihrer sinne, aber man weiss ja nicht was morgen ist..
wenn deine mutter ihre wünsche formulieren und aufschreiben kann, dann ist für das gericht klar, dass sie bei verstand ist. auch wenn sich das in ein paar wochen ändern sollte.

wenn das mit dem sparbuch ne große sache ist, dann kannst du auch um gaaaaaanz sicher zu gehen, von ihrem arzt zusätzlich eine bescheinigung ausstellen lassen, dass sie zur zeit klar bei verstand is. damit wär dann wirklich alles wasserdicht.... und du hättest ganz sicher nichts zu befürchten.

hoffe, du bist etwas beruhigter nun.
gruß, zeiten
zeiten ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2010, 07:12   #8
Moderatorin/Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 1,457
Standard

Hallo zusammen,

zeiten schreibt:
.......damit bist du aus dem schneider, weil oberstes gebot in der betreuung ist, dass den wünschen der betreuten entsprochen wird (es sei denn, dass diese ihr wohl gefährden würden).

Das möchte ich nach einem neuesten Urteil dann doch auch noch etwas einschränken. Das mit dem "obersten Gebot" hängt ganz mnittelbar daran ob der Betreute auch langfristig überblicken kann - bei seinen Wünschen- was das auch für die ferne Zukunft bedeutet. Es wurde gerichtlich festgestellt, dass diese Bedingung zweifelsfrei erfüllt sein muss wenn der Betreuer sich auf "die Wünsche" des Betreuten berufen will. (Bundesgerichtshof vom 22.06.2009 XII ZR 77/06)

und auch das Folgende sehe ich leicht anders:
wenn deine mutter ihre wünsche formulieren und aufschreiben kann, dann ist für das gericht klar, dass sie bei verstand ist. auch wenn sich das in ein paar wochen ändern sollte.

Alleine das Aufschreiben könen macht noch nicht klar, dass jemand bei Verstand ist.
Ich kann ganz ernsthaft und formvollendet bei Gericht ein Schreiben abgeben auf dem zwar steht was ich mir wünsche, was aber langfristig gesehen keinen grossen Sinn ergibt- das muss deswegen nicht zwingend erstrangig behandelt werden. So einfach ist das dann zum Glück und Schutz für den Betreuten doch nicht.

Auch bei dem Sparbuch wäre ich vorsichtig Hier kommt der Umgang damit in erster Linie auf die Höhe des Sparbuchs an, reden wir hier von 1000 oder von 10 000 Euro?
Ein weiteres Problem könnte sich später auch damit ergeben wenn Heimkosten z.B. von einem Amt übernommen werden sollen. Da wird aus dem Willen der Betreuten sehr schnell die Verschwendung und Verschleierung von Vermögen.

Man sollte auch immer bedenken, ein Arzt steht im Zweifelsfall nicht in der Haftung, der Betreuer schon .

Naubi Du siehst , so einfach wie die liebe zeiten das dargestellt hat ist es manchmal aber leider nicht immer.
Frag aber ruhig weiter und vielleicht wären ungefähre, genauere Zahlen hinsichtlich der Grössenordnung bei der Beantwortung von Deinen Fragen nicht schlecht, auch das macht Unterschiede aus.

Grüsse Michaela
__________________
K. Tucholsky: Wenn der Deutsche hinfällt dann steht er nicht auf, sondern fragt wer Schadenersatzpflichtig ist.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2010, 18:32   #9
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Ort: M/V
Beiträge: 173
Standard

Hallo Naubi

Mal was ganz anderes.
Das möge dir zunächst kleinkleckrig vorkommen, ist es aber nicht. Du hast in deinem Eingangseintrag geschrieben, du seiest in "alle Aufgabenkreise" bestellt worden. Sag sowas nie, wenn du irgendwo vertritts.
Denn "alle Aufgabenkreise" steht für eine der sehr seltenen, sog. "Totalbetreuungen", die tw. auch die bürgerl. Ehrenrechte, z.B. Wahlrecht für den Betroffenen aufhebt.
Das sind in aller Regel schwerstgeschädigte Menschen, die garnichts mehr können, z.B. im Koma liegen oder schwere hirnorganische Schäden z.B. nach Unfällen haben.
Gr. Rudi
Wahlrecht: Darf bei Totalbetreuung ausgeschlossen werden

Geändert von Rudi (17.03.2010 um 18:39 Uhr).
Rudi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2010, 15:03   #10
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 13.08.2009
Beiträge: 8
Standard Vermögenssorge

Guten Tag,

ich bin zwar nicht ganz neu hier im Forum, jedoch ist dieses hier mein erster Beitrag.

Von Aug. 2006 bis Aug. 2008 stand ich unter einer vollinhaltlichen Betreuung, also das ganze Programm. Ab dann wurde die Betreuung auf die Vermögenssorge beschränkt. In meiner Betreuungsverfügung stand nie ein Einwilligungsvorbehalt, aber ich bin auch nie an mein eigenes Geld / Konto rangekommen. Immer die gleiche Antwort: Geh zu deinem Betreuer. Ob es Rente war, Krankenkasse oder sonst irgendwas, was mit Geld zu tun hatte: über mein Konto konnte ich nicht verfügen. Das erste, was war, war der Einzug meiner EC Karte. Bingo, Schluß und aus die Maus. "Taschengeld" habe ich zugeteilt bekommen, 2 x monatlich. Den Giro-Dispo??? Gestrichen..., wovon träumen Sie - unterschwellig, Sie gehören doch in eine Heilanstalt, aber nicht unter normale Menschen. Vermögenssorge: Mein Betreuer empfahl mir Privatinsolvenz zu beantragen. Hab ich aber nicht gemacht. Ich habe es nämlich ganz anders wie diese "Profis" gesehen, und siehe da, glotz und Stielaugen, ich hatte Recht behalten. So eine Insolvenz ist in meinen Augen eine persönliche Katastrophe, zu deren Vergleich eine Vermögenssorge der reinste Kuraufenthalt ist.

Egal, und sei es wie es sein möge: "Vermögenssorge" bedeutet ganz einfach: Über dein Geld verfügst du nicht mehr.

Anm: Seit Jan. 2010 habe ich auf eigenes Betreiben hin überhaupt keine Betreuung mehr. Und noch eines Ihr "Experten": Recht haben und Recht bekommen ist ein riesengroßer Unterschied!
dega ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
aufgabenkreis, vermögensangelegenheiten, vermögenssorge

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:03 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.2 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25