Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer vom Heim angestellt? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ,
Mein Verlobter ist Bewohner in einem Seniorenstift in Berlin /neukölln .
Der betreuer kümmert sich überhaupt nicht persönlich ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 28.03.2010
Beiträge: 18
|
Hallo ,
Mein Verlobter ist Bewohner in einem Seniorenstift in Berlin /neukölln . Der betreuer kümmert sich überhaupt nicht persönlich um seinen Mandanten . -wenn mein V mal aufgrund seiner erkrankung etwas macht , was nunja ,zu der Erkrankung passt ,möchte der Betreuer sofort mich sprechen und dann werde ich persönlich deformiert am Telefon -Mitte Februar bat mein v seinen Betreuer bei ihm vorbei zu kommen und ihm eine Kosten bzw Kontoaufstellung zu machen da er wissen möchte ,auf wieviel taschengeld er anspruich hat (Bis vor einer woche bekam er gar keins ,mit der Aussage ,er ist " im minus ". -Anfang Januar habe ich mich für ihn mit ihm um seine neue Brille gekümmert(Von der WBL=Wohnbereichsleitung). es sollte am Anfang nur eine Reperatur werden aber der Optiker hat neue Deoptrin Werte gemacht und wie ich fand eine "günstige Brille" herrausgeschlagen . Die brille hat jetzt 2 Monate gedauert und ob die jetzt bezahlt ist wissen wir beide nicht . - Vor ca .6 Wochen wurde ich ins heim-Büro gerufen mit der aussage ,ich würde meinen V nach dänemark entführen wollen und ? ob ich denn nicht wüßte das der Betreuer mir im Fall des Verdachtes "mir die Polizei hinteherschicken darf " . nur weil der Bewohner -auch im Rahmen seiner krankheit einen koffer gepackt hat -. -Vor genauso langer zeit wurde ich wieder ins Heim -Büro gerufen mit der erpressung und Warnung von seiten der PDL ,"das ich mich nicht einmischen darf " ,die füße stillzuhalten habe ,sonst erteilt mir der Betreuer eine einstweilige verfügung gegen Besuche bei meinen V . Wortwörtlich von seiten der PDL : Ihnen ist der kontakt zu dem betreuer und der leiblichen Schwester des bewohnes untersagt ,wenn Sie /du dich nicht daran hältst erzwingt der Betreuer eine einstweilige verfügung gegen Sie /dich . - Mein V hat ein Übernachtungs -u. Aufenthaltortsverbot das über einen Tag hinaus geht . - normal wäre doch ,das der Betreuer mich mal kennenlernen würde ,oder? uM festzustellen was ich für ein Mensch bin ,nein ,ich habe den eindruck er glaubt nur dem "schlehten Eindruck " von mir seitens der PDL . - Der betreuer ist jetzt 1 Jahr für ihn verantworlich und war noch nicht 1mal da . Also ich habe den Eindruck das der Betreue vom Has aus angagiert wurde . Und wie könen wir beide "DA RAUS ", z.b in ein Betreutes wohnen ? . hat jemand einen rat für uns? gruß Nervensäge_010 ![]() ![]()
|
|
|
|
|
|
#2 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 28.03.2010
Beiträge: 18
|
Ich habe mal Fragen .
1. ist die Wohnbereichsleitung einer Heimwohngruppe verpflichtet ,auf Wunsch des Bewohners den Personalausweis bzw auch die krankenkassenkarte auszuhändigen? - Muß ich das hinnehmen ,das ich quasi regelmäßig von der Pdl ERpressungen ,Drohungen und unter druck setzen, und schlechtmachen auf dem Wb meines Verlobten ertragen muß? Und wo kann ich mich da hinwenden? - darf der Betreuer einfach Übernachtungs ja Reiseverbot aussprechen? -wenn eine Angehörige - leibliche Schwester des Bewohners den Wohnvertrag kündgt ,muß das Haus dann die kündigung akzteptieren? - Der Betreuer hat jetzt ca. 1 jahr das Amt bei meinem V. hat sich aber bisher noch nicht 1mal bei ihm blicken lassen ,und der Wunsch meines V. mal zu kommen um ihm Auskünfte über das Tashengeld zu machen hat er (betreuer ) mir zugesagt ,ist dann aber nicht ershienen . Haben wir beide das Recht einen Niederlegungsantrag beim Ag zu stellen und um einen andren Betreuer bitten? - der Betreuer hat mir das recht untersagt bei meinem verlobten mind 1-3 mal im Monat zu übernachten . aber er wünscht es sich so sehr . Da ich es verstehe nicht in seinem bett mitzuschlafen (es ist zu klein ) hab ich mir einen schlafsack gekauft und einige male auf dem Fußboden geschlafen . Selbst das wurde gleich gemeldet und? natürlich untersagt .Ich muß also ,egal wie müde ich bin, nach Hause fahren und einen Unfall riskieren . -Um 22 Uhr ist Nachtruhe ,ich mache alles sauber in seinem zimmer ,lege ihn ins Bett ,schmiere ihm seine brote abends,kümmer mich quasi um (fast ) alles ,aber werde von 2 Schwestern barsch um 22 Uhr "rausgeschmissen" . - sie überlassen mir auf dem WB die Medikamentenvergabe ,sind dann aber sauer ,wenn ich es "nicht schaffe mihm sie zu verabreichen " und geben mein Umgang mit ihm die schuld an der Ablehnung der Medikamente Ist das ales rechtens? Ich bin der Typ Mensch der sich viel bieten läßt -viel zu viel - aber irgendwo ist ja mal Ende ![]() ![]() ![]() Diesen Beitrag habe ich mit dem anderen zusammengefasst da er sich teilweise wiederholt. M. Mohr Geändert von michaela mohr (29.03.2010 um 17:30 Uhr) |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 64
|
Hallo,
erstmal herzlich willkommen. na das sind ja geschichten. ich finde es schwer, eine ferndiagnose zu stellen und man müsste auch mal die andere seite hören. aber im prinzip kennst du deine rechte und hast auch recht, dass du empört bist: - der betreuer sollte persönlichen kontakt haben - der betreuer soll den betreuten in seine entscheidungen mit einbeziehen - der betreute soll wissen, was mit seinem geld ist (taschengeld sollte man auf jeden fall kriegen) - ein hausverbot kann nur aus wirklich wichtigen gründen ausgesprochen werden etc etc wenn ihr euren wohnsitz verlegen wollt, muss das wahrscheinlich vom betreuer mit-genehmigt werden, wenn er die sorge für den aufenthalt hat. wie wäre es mit einem gespräch zu dritt oder einer neutralen, vermittelnden person? fällt dir da jemand ein? sozialarbeiter? betreuungsbehörde? |
|
|
|
|
|
#4 | ||||||||
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,582
|
Moin Nervensäge
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Hat er denn die entsprechenden Betreuungsbereiche? (Aufenthalt mit Einwilligungsvorbehalt oder Personensorge) Zitat:
Bestenfalls Dein Bruder - aber auch hier kommt es auf die Aufgabenbereiche an, die der Betreuer bekommen hat. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ja, Du läßt Dir zu viel bieten. Wann bzw. wo machst Du Ende? MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
||||||||
|
|
|
|
|
#5 | ||||
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.02.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 30
|
Hallo,
es ist als Aussenstehender natürlich schwer, die Situation zu beurteilen oder gar Ratschläge und Empfehlungen zu geben, wenn man die Rahmenbedingungen der Gesamtsituation nicht kennt. Zitat:
Zitat:
Überhaupt kein Taschengeld auszuzahlen, finde ich ungewöhnlich und dafür muss es gewichtige Gründe geben. Die kannst Du nur erfahren, wenn Du mit dem Betreuer sprichst. Zitat:
Zitat:
Grüsse nach Neukölln, Steka |
||||
|
|
|
|
|
#6 | |||||||
|
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
|
Zitat:
meinst du wirklich, es wäre ein gutes zeichen, wenn man am telefon "total deformiert" wird? Zitat:
Zitat:
![]() Zitat:
Zitat:
Zitat:
hast du überlesen, dass der betreute den betreuer um ein gespräch deswegen gebeten hat? der betreuer aber zu dem termin nicht erschienen ist!? wie du das schreibst, klingt das die ganze zeit, als läge es an nervensäge oder ihrem verlobten, wenn der betreuer keine auskunft gibt. find ich ziemlich unverschämt, das so hinzustellen und kapier ich auch nicht. klingt voll nach gehirnwäsche. ende zeiten Geändert von zeiten (29.03.2010 um 22:08 Uhr) |
|||||||
|
|
|
|
|
#7 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
|
Hallo zusammen,
vielleicht kommt man weiter wenn man erst mal weiss warum der Verlobte einen Betreuer hat und welche Aufgabenkreise vergeben wurden? Ich verstehe vieles an den Beiträgen nicht, z.B.: Wortwörtlich von seiten der PDL : Ihnen ist der kontakt zu dem betreuer und der leiblichen Schwester des bewohnes untersagt ,wenn Sie /du dich nicht daran hältst erzwingt der Betreuer eine einstweilige verfügung gegen Sie /dich . Eine PDL hat einer "Besucherin" im Zusammenhang mit dem Betreuer doch gar nichts zu untersagen? Und ein Betreuer wird doch keine einstweilige Verfügung gegen Kontakte mit ihm selbst erwirken, wozu sollte das gut sein? Davon ab, dass fraglich ist ob solche Konstruktionen wirklich gerichtlich angeordnet würden. Weiter: - Mein V hat ein Übernachtungs -u. Aufenthaltortsverbot das über einen Tag hinaus geht Woher kommt ein solches Verbot, wer hat das ausgesprochen und warum? Vielleicht lässt sich das alles bei etwas mehr, und genauerer Information klären. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#8 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 28.03.2010
Beiträge: 18
|
Hallo Zeiten ,hallo Steka ,
ERstmal DANKE !! Für Eure Hilfe!! . Mir ist noch etwas eingefallen. Bestohlen werden wir auch .Im DEzember habe ich in einem Umschlag 20 euro ohne Aufschrift hinterlegt ,für gemeinsame Unternehmungen ,falls "Ebbe" auf meinem Konto herrscht . ein paar Tage später war es dann soweit mit dem leeren Konto und mußte feststellen das die 20 Euro weg sind /waren. Gestern habe ich festgestellt ,das so eine Windjacke ,die ich ihm geschenkt habe (weil er ja weder Belkleidungsgeld noch Taschengeld bekam ) aus seinem Schrank verschwunden ist . -Mir ist ja der Kontakt zu seiner leiblichen Schwester "Erpresserisch verboten worden " , aber meint Ihr ,es hat sinn die Schwester dennoch mal über den Zustand zu informieren . Aber Zeiten hat recht ,der Betreuer will mich immer nur dann sprechen wenn ich nach seiner Meinung eine "dem Bewohner nicht zuträgliche Handlung " begangen habe .Der Tip in ein betreutes wohnen zu gehen haben wir auch vor ,und ich hab mich auch schon gekümmert und wir hatten auch schon einen Termin , den haben sie gekenzelt ,in dem sie einen Streit zwischen uns provoziert haben ,indem meinem V. morgens ,als ich noch nicht da war ,erzählt haben (Zum Widerholten Male übrigens ) das "ich an sein Vermögen will) . fragt sich mittlerweile WER DA AN SEIN VERMÖGEN WILL !?!?! . Ich bräuchte das alles überhaup nicht ,hätte ich nicht nötig aber ich habemeinen V. eben von Herzen lieb . - Jetzt bekommt er Tashengeld ,aber der Betreuer hat das gleich auf 10 euro auszahlung begrenzt -wöhentlich . - die anderen B. bekommen jeweils 96 euro im Monat ausgezahlt . Ich finde der Betreuer zwingt ihn ,laut BGB (§ vergessen ) zu einer "knausrigen Lebensführung ,was nicht gestattet ist . -Der Verein "Pflege in Not" an den ich mich schon längst -letztes jahr - gewandt habe ,hat ein sog. "Mediatorengespräch" mit Schwester ,Betreuer,und PDL angeboten und das Haus auch , haben Sie abgelehnt mit der folge das die PDL ,noch gemeiner auf dem WB gegen mich gehetzt hat . -Ich hab die PDL ja mal gefragt ,was Sie gegen mich hat ,habe ich die Antwort "ABer wiesO? ;wir haben dochgar nix gegen dich " zu hören bekommen ". - Sowie das Haus auch eine weitere Qualitätsprüfung vom MDk verneint hat . Ich werde am Ball bleiben . - der Betreuer hat keinen wirklichen Grund mir eine einstwilige Verfügung zu erteilen ,der einzige grund ist: "Ich werde zu unbequem ". Bis bald !! WEnn mir noch was einfällt DANKE!!! ![]() ![]() ![]()
|
|
|
|
|
|
#9 |
|
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
|
Wenn dem so wäre, dann wäre das doch eher ein Fall für die Polizei, als für's Betreuungsrechtsforum, oder...?
Ich bin ein wenig erschüttert darüber, wie manche KollegInnen hier aufgrund von doch recht abstrus und sehr, sehr subjektiv klingenden Erzählungen hier zu Urteilen kommen wie "Sauladen" oder wer Recht hat und wer nicht... und natürlich was der Betreuer alles falsch gemacht hat usw. ... Solche Urteil sind anhand der Schilderungen der Threaderstellerin weder qualifizert, noch objektivierbar, noch belegbar zu treffen. Auch Deine "Fragen", Frau Nervensäge, finde ich eher rhetorischer Art - es ist ziemlich leicht durchschaubar, was Du hören möchtest und die Antworten gibst Du implizit ja bereits selbst. Für jeden Angehörigen und Betroffenen ist leicht herauszufinden, dass für Konflikte mit Pflegeheimen die Heimaufsicht und für Konflikte mit Betreuern die Betreuungsbehörde zuständig ist. Es ist somit nicht notwendig, hier irgendwelche Schauermärchen und waghalsigen Behauptungen ("Diebstahl" etc.) zu veröffentlichen - es ist übrigens auch nicht klug, denn die unwahre Behauptung, Opfer einer Straftat zu sein bzw. dass andere eine Straftat begangen hätten, kann durchaus selbst juristische Konsequenzen haben...
__________________
|
|
|
|
|
|
#10 |
|
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
|
hi nervensäge,
ich find das nachvollziehbar und auch gar nicht abstrus. wegen diesen ganzen sachen, was da von der pdl gesagt wurde, also dies gegeneinander aufhetzen, diese drohungen und so und auch dieses scheinheilige... also ich würd da ein tagebuch drüber führen, ne art mobbingtagebuch, mit datum und namen und so. das hat unter umständen vor gericht einen sehr großen stellenwert (falls es mal dazu kommen sollte). und auch die aussagen des betreuers würd ich da rein schreiben. @chesterfield ich find hier auch echt gar nix, was "juristische konsequenzen" nach sich ziehen könnte... gruß, zeiten Geändert von zeiten (30.03.2010 um 19:53 Uhr) |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|