Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschwerde bzw. Überlegung einer Anzeige gegen Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Grüß euch,
ich bitte euch um etwas Zeit, denn ich muss den Sachverhalt ausführlich beschreiben. Ich bin über ein Ereignis ...
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2010
Beiträge: 4
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Grüß euch,
ich bitte euch um etwas Zeit, denn ich muss den Sachverhalt ausführlich beschreiben. Ich bin über ein Ereignis um meinen Vater so sehr erschüttert, dass ich eine Anzeige gegen die Betreuerin erstatten möchte. Ich bin zwar mit einem anderen Anliegen vor wenigen Tagen zum Forum gekommen, aber ich hatte meinen Text nicht einstellen können. Kohleklau half freundlich weiter, aber mein ursprüngliches Thema hat sich geändert, unter schlimmen Bedingungen geändert: mein Vater ist nämlich nach kaum einer Woche Betreuung vorgestern gestorben. Ich bin in großer Trauer um ihn. Er hätte nicht sterben müssen, ihm blieb eine Krankenhauseinweisung verwehrt. Die Betreuerin kannte ihn nicht persönlich und sie hat sich aus der Entfernung gegen eine stat. Hilfe ausgesprochen. Sie hat am selben Tag, an dem mein Vater akut erkrankte - er war erst 24 Stunden mit dem Ziel der Kurzzeitpflege - in einem Seniorenheim, darüber erfahren, dass sie "jetzt" zu seiner Betreuerin bestellt worden ist, hatte null Ahnung, nämlich noch gar keine Unterlagen von ihm auf dem Tisch! Tragischerweise habe ich selbst sie kontaktiert, weil ich nach dem Telefonat mit dem Heim sogleich beim Amtsgericht angerufen habe, um zu erfahren, ob die Betreuung nun entschieden sei. Dabei erfuhr ich Name und Tel. Nr., erfuhr auch, dass die Post an diese Betreuerin noch gar nicht raus ist, sie also noch nichts davon weiß. Daraufhin rief ich erneut im Heim an, war voller Entsetzen, dass man dort der Meinung war, mein Vater sei in einem so schlechten Zustand, dass er "eh" (sage ich) sterbe,es sei keine Krankenhauseinweisung veranlaßt. Ich war so entsetzt, 150 km entfernt und verlangte den Rettungsdienst. Der wurde zugesagt. Danach rief ich die Betreuerin an, stellte mich kurz vor und schilderte ihr die Situation und dass ich den Rettungsdienst verlangt hätte. Frau X. hatte auf meine Veranlassung hin inzwischen vom Amtsgericht ein Fax auf dem Tisch, so dass sie wenigstens die Daten meines Vaters hatte. "Ich kümmere mich sofort darum", sagte sie. Paar Minuten später bei meinem Rückruf teilte sie mir mit, der Rettungsdienst sei abgesagt worden,sie habe sich die Situation dh. das Befinden meines Vaters schildern lassen und schließe sich an: mein Vater sei in einem so schlechten Zustand. Ich wollte den "Zustand" meines Vaters erläutern, weil es wichtig ist, zu wissen, weshalb er körperlich so schwach war und dass er mit dieser Schwäche noch vor 3 Wochen selbständig gelebt hat, aber die Betreuerin "hatte keine Zeit", sagte "wir können das morgen besprechen". Ich war völlig verstört, in großer Angst und raste in 1 1/2 Stunden in das Heim. Vater lebte, erkannte mich, verlangte zu trinken, äußerte Schmerzen im Bauch. Ich habe an diesem Abend zusammen mit meinem Mann außer mir vor Empörung um meinen Vater gekämpft. Arzt verlangt, Schmerzmittel, Ringerlösung. Konnte erklären, warum Vater so dünn ist und dass er genau deshalb dringend Klinikbehandlung braucht, weil er mit dem plötzlichen Durchfall tatsächlich in Gefahr ist. Man beschwichtigte, wolle den nächsten Tag abwarten. Mein Vater blieb ohne Krankenhausbehandlung, ich habe täglich danach verlangt, Feiertage, Arzt und Betreuerin nicht erreichbar, ich war an drei Tagen vor Ort, führte meinem Vater Nahrung zu, sein Durchfall blieb ohne jede Behandlung. Personal: man warte auf Laborergebnisse, man dürfe ohne Einweisung nicht handeln. Vater kämpfte ums Überleben. Ihr müßt wissen, dass er keine körperliche Erkrankung hatte, die zum Sterben führt! Direkt nach Ostern verlangte ich von der Hausärztin, die ihn ja kaum kannte, die Verlegung in meinen Wohnort, sie war einverstanden, redete mit der Betreuerin, die war auch einverstanden, das sollte am nächsten Tag passieren. Morgens erhielt ich einen empörten Anruf von der Betreuerin, sie habe "eben" erfahren, dass mein Vater heute verlegt werde, das ginge so nicht, immerhin sei sie diejenige, die den Aufenthaltsort meines Vaters bestimme. Vater habe den 4 Wochenvertrag mit dem Heim einzuhalten und wenn ich die Kosten übernehmen würde, stimme sie der Verlegung zu. Sie hatte aber am Vortag im Gespräch mit der Ärztin zugestimmt! Ich war erneut völlig geschockt. Mein Mann und ich überlegten, was tun. Wir können das nicht zahlen. Mittlerweile kam ein Fax von der Betreuerin im Sinne von "ich bestätige die Kostenübernahme und die sofortige Zahlung.....Wenn das erfolgt ist, kann Vater "heute" verlegt werden. Ich hatte keine Lösung. Drei Stunden später die Mitteilung, dass mein Vater verstorben ist. In unseren Augen ist er schlichtweg verhungert.Er war mit dem Ziel des körperlichen Aufbaus nach neurologischer Behandlung in das Heim gekommen, hatte weder eine Demenz noch eine tödlich verlaufende Erkrankung, sein Schicksal wurde durch sein (uns schon bekanntes) Untergewicht besiegelt. Ich holte seine Sachen ab. Eine Pflegerin sagte "nun hat es ihr Vater geschafft". Welch ein Urteil! Ich sagte empört, "er ist nicht zum Sterben hierher gekommen! Einen Tag vor seiner Verlegung zu Ihnen hat er gemampft und sagte, ich muss doch essen, ich will doch hier raus!" Liebe Leute, ich habe euch nun Zeit richtig Zeit gekostet mit meiner Schilderung! Danke für eure Geduld. Ich bitte euch um Rückmeldung zu meinem Wunsch, eine Anzeige zu erstatten. Auf dem Amtsgericht habe ich die Vorfälle persönlich mitgeteilt. Man sagte, ich solle ihnen eine Kopie meiner Anzeige schicken. Vielen herzlichen Dank für Mühe und Hilfe, Malina |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,582
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Hallo Malina,
zuerst mein aufrichtiges Beileid zum Tod Deines Vaters. Wenn Du sicher bist, dass die Dinge sich so zugetragen haben wie Du schilderst und das - wenigstens teilweise - auch belegen kannst und Anzeige erstatten möchtest, dann mache das. Ich verstehe zwar jetzt nicht so genau wegen was Du die Betreuerin anzeigen willst aber dazu kannst Du vielleicht noch etwas sagen. Bei Deiner Schilderung ergeben sich für mich einige Unklarheiten, z.B. sollte oder hätte dein Vater zu Dir verlegt werden sollen aber war drei Stunden später tot? Ich möchte jetzt wirklich nicht in Dich dringen, für Antworten ist später auch noch Zeit und vielleicht musst Du auch erst mal versuchen Deine Trauer verarbeiten. Alles Gute, Grüsse. Michaela
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Einsteiger
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 21
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Liebe Malina,
auch von mir herzliches Beileid zum Tod deines Vaters. Ich rate dir dich hinsichtlich eines Strafantrags und gegenenfalls zivilrechtlichen Schmerzensgelds unbedingt an einen Rechtsanwalt zu wenden. Nur der kennt die Rechtslage und bei dem geschilderten Sachverhalt ist ohnehin mit der Zuständigkeit des Landgerichts zu rechnen, und dort herrscht Anwaltszwang. Wenn du das Geld für einen Anwalt nicht hast, kannst du für die erste Beratung über die weitere Vorgehensweise auch über die sogenannte Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Erkundige dich dafür bei dem für deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht. Alles Gute! Super-Juli |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,582
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Hallo super juki,
Deine Antwort erstaunt mich sehr, Du schreibst......bei dem geschilderten Sachverhalt ist ohnehin mit der Zuständigkeit des Landgerichts zu rechnen......... Welchen strafrechtlich relevanten Sachverhalt hast Du denn gefunden? Ich frage deshalb genau nach weil ich gar nichts davon halte Menschen zum Anwalt zu schicken und dort, sozusagen auf gut Glück, mal Geld ausgeben zu lassen. Gruss Michaela
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 21
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Hallo Michaela,
es gibt strafrechtlich relevante Tatsachen, von denen haben wir als nicht-RAe noch nie gehört, deshalb würde ich immer zum RA gehen. Ich weiß nicht, welchen Straftatbestand die Betreuerin erfüllt haben könnte (ich sehe hier keinen!) Man ist als juristisch nicht ausgebildeter Mensch vor Gericht eigentlich immer verloren. Man hat also drei Möglichkeiten: 1. Straf- und Zivilverfahren lostreten und sich dem Risiko der Prozesskosten (auch des Gegners!!) auszusetzen 2. sich beim RA mal informieren, ob er Anhaltspunkte für ein Verschulden des Betreuers/Heimpersonals und eine Anspruchsgrundlage sieht und dann entweder die Verfahren beginnen oder nicht. Die Beratung beim RA ist meist nicht so teuer, jedenfalls immer billiger als die Prozesskosten, wenn man verliert 3. Man lässt die Sache auf sich beruhen und macht nix, hat dann aber immer das schlechte Gefühl, dass die Betreuerin straflos "davongekommen" ist Deshalb würde ich solche Leute immer zum RA schicken, weil der einen Rechtsstreit auch verhindert, wenn er nicht aussichtsreich erscheint! LG Super-Juli |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,582
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Hallo Super juli,
entschuldige, ich meins nicht böse aber musste bei deiner Antwort erst mal lachen. Klar, ich weiss auch nie ob`s nicht doch noch regnet, deswegen ziehe ich aber nicht ständig Gummistiefel an. Wenn Du sagst: (Zitat) Man ist als juristisch nicht ausgebildeter Mensch vor Gericht eigentlich immer verloren.....dann kann ich dem leider nicht vollständig zustimmen. Es gibt einige Hilfen die man einsetzen kann, z.B. PKH aber das enthebt nicht von der Notwendigkeit der eigenen Überlegung ob z.B. eine Klage sinnvoll oder nötig ist. Um zu klären ob bei einem Betreuer tatsächlich ein Fehlverhalten vorliegt ist das Betreuungsgericht zuständig. Da brauchts keinen Anwalt. Auf gut Glück jemand zu verklagen, auch wenn es sich dabei um einen Betreuer handelt, halte ich nach wie vor für keine gute Idee. Gruss Michaela
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#7 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 21
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Zitat:
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#8 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,582
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Hallo,
nur dazu noch etwas: Dafür ist das Betreuungsgericht NIEMALS zuständig, strafrechtliche und zivilrechtliche Ansprüche werden vor dem Prozessgericht geklärt Das Betreuungsgericht führt in der Person des Rechtspflegers die Aufsicht über den Betreuer. Nimm nur mal Satz 1) Einschreiten gegen Pflichtwidrigkeiten §1908i Abs.1; 1837 Abs2 Satz 1 BGB. Hab`s eilig, Gruss Michaela
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#9 | ||||||||||||
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Mal langsam...
Da muss man sich doch erstmal den Sachverhalt genauer angucken: Zitat:
Es ist schlichtweg unmöglich, als Betreuer innerhalb weniger Tage eine komplette Übersicht zu haben - wäre schön, wenn das ginge, ist aber halt nicht so. Im Notfall gibt's telefonische Absprachen mit beteiligten Stellen - aber große Entscheidungen treffen kann einfach gar nicht möglich sein in dieser Zeit. Zitat:
Zitat:
Der Regelfall ist wohl, dass man eine Betreuung angekündigt bekommt und minimale Grundauskünfte erhält. Dann liegt irgendwann der Beschluss auf dem Tisch und der Betreuer kann loslegen - das geht vorher nicht mangels Legitimation. Diese "Null Ahnung" ist als durchaus nichts Besonderes oder Verwerfliches, geschweige denn Strafbares. Zitat:
Das Heimpersonal hat so etwas alleine ja nicht festzustellen und kann das auch gar nicht. Wenn's um KH-Einweisungen geht, wird ein Arzt benötigt - klare Notfälle ausgenommen und so einer wurde hier offenbar wohl nicht gesehen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Das wird offenbar wohl ein Missverständnis gewesen sein. Zitat:
Wenn es so tatsächlich wäre, dann läge die Verantwortung aber auch nicht bei der rechtlichen Betreuerin. Zitat:
Ganz offensichtlich ging man im Pflegeheim ja von einem ganz anderen Status aus - und das muss ja Gründe gehabt haben. Zitat:
Und warum ausgerechnet gegen die Betreuerin...?! Fazit: Aus der Schilderung heraus lässt sich große Betroffenheit lesen - aber auch viel Unklarheit über das, was tatsächlich abgelaufen ist und weshalb. Vielleicht ist es sinnvoll, sich mit den beteiligten Akteuren nochmals in Verbindung zu setzen, wenn die Trauer etwas handhabbarer geworden ist... Natürlich ist es eine gute Idee, sich mit einem Rechtsanwalt zu beraten, wenn man glaubt, dass einem Unrecht widerfahren ist. Auf dieser Basis nun eine Strafanzeige zu erstatten, kann jedoch sehr schnell nach hinten losgehen - und damit ist keinem geholfen. Zitat:
Wenn sie dieser Auffassung tatsächlich ist, dann tut sie gut daran, sich anwaltlich beraten und ggf. dann auch im weiteren Verfahren zu lassen - gerade weil trauerbedingt der Blick einfach doch verzerrt sein kann und ein Anwalt nüchterner und damit sicherer ermitteln kann. Zu den gerichtlichen Zuständigkeiten: Unter der fiktiven Annahme, die Betreuerin hätte sich hier völlig falsch verhalten, würde die Strafanzeige natürlich an die Staatsanwaltschaft gehen, das Verfahren ggf. später an das Strafgericht. Die Staatsanwaltschaft setzt sich - so hab ich das mitbekommen in einem Fall, den ich übernommen habe von einem Betreuer, gegen den strafrechtlich ermittelt wurde - mit dem Betreuungsgericht in Verbindung und die Ermittlungen laufen parallel. Das Betreuungsgericht hat schließlich über die weitere Eignung als Betreuer zu befinden (gerade bei Berufsbetreuern relevant), über die Rechtmäßigkeit von Betreuervergütung letztlich und zivilrechtlich über das etwaige Vorliegen eines Tatbestandes nach § 1833 BGB, kann aus der Gerichtsakte relevante Sachverhalte zu strafrechtlichen Ermittlung beisteuern, etc. - natürlich kann das Betreuungsgericht nicht über strafrechtliche Schuld befinden.
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Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
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