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Betreuungsgrundlagen sind mir unklar

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Hallo Tina, danke für den Link, das werde ich mir gleich durch lesen. Was mich noch interessiert: Eine Mutter erzählte ...


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Alt 19.04.2010, 23:48   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 19
Standard Betreuungsgrundlagen sind mir unklar

Hallo Tina,
danke für den Link, das werde ich mir gleich durch lesen.
Was mich noch interessiert:
Eine Mutter erzählte mir, dass sie einen gesetzl. Betreuer nun hat und sie hat ihre Kinder noch zu Hause lebend.
Ist man denn als psychisch Kranker nicht so krank, wenn man einen Betreuer benötigt?
Ich meine, ich bin auch psychisch erkrankt, mein Kind lebt im Heim ich habe keine Borderline Störung und habe keinen Betreuer und trotzdem ist es schwer, mein Kind wieder zu bekommen!
Irgendwie verstehe ich nicht, wann bekommt man einen Betreuer?
Ich klage ja noch beim Verso. Amt um Erhöhung meiner Schädigungen....ab welchen Grad der Schädigung wird man zwecks Betreuer gefragt? Ich weis von einer Frau, die hat ab einen GdS von 70 einen Betreuer erhalten...
Julia_007 ist offline  
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Alt 20.04.2010, 09:16   #2
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Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo,

Zitat:
Eine Mutter erzählte mir, dass sie einen gesetzl. Betreuer nun hat und sie hat ihre Kinder noch zu Hause lebend.
Ist man denn als psychisch Kranker nicht so krank, wenn man einen Betreuer benötigt?
Es kommt immer auf die Aufgabenkreise an, in denen ein Betreuer bestellt wird. Kommt jemand z.B. in finanziellen Angelegenheiten nicht alleine klar, dann heißt das ja nicht automatisch, dass er sich nicht um seine Kinder kümmern kann.

Zitat:
Ich meine, ich bin auch psychisch erkrankt, mein Kind lebt im Heim ich habe keine Borderline Störung und habe keinen Betreuer und trotzdem ist es schwer, mein Kind wieder zu bekommen
Dazu kann ich nicht viel sagen, weil ich dafür zu weit weg bin. Jedoch kann ich mir vorstellen, dass es nach einer Inobhutnahme der Kinder schwieriger wird. Nimmt man frühzeitig Hilfe an, dann kann oftmals eine Heimaufnahme verhindert werden. Dazu musst Du bedenken, dass eine gesetzliche Betreuung durchaus auch die Familienrechtsangelegenheiten übertragen bekommen kann und damit auch eine Stütze bedeutet. Ich habe bei einer Klientin diesen Aufgabenkreis und konnte da einiges verhindern bzw. konnten wir das gemeinsam bewerkstelligen.

Zitat:
Irgendwie verstehe ich nicht, wann bekommt man einen Betreuer?
Betreuung (Recht) ? Wikipedia

Zitat:
Ich klage ja noch beim Verso. Amt um Erhöhung meiner Schädigungen....ab welchen Grad der Schädigung wird man zwecks Betreuer gefragt? Ich weis von einer Frau, die hat ab einen GdS von 70 einen Betreuer erhalten...
Das hat nichts mit dem Grad der Behinderung beim Versorgungsamt zu tun. Wenn Du einen Betreuer brauchst, dann kannst Du einen Antrag bei Gericht stellen und ein Attest beilegen, aus dem hervorgeht in welchen Angelegenheiten Du Hilfe benötigst. Gegen den freien Willen darf das Gericht keinen Betreuer bestellen, auch nicht, wenn diese durch andere angeregt wird. Die Fähigkeit zur Bildung eines freien Willens kann krankheitsbedingt (z.B. bei schweren Behinderungen, hirnorganischen Erkrankungen usw.) eingeschränkt oder gar nicht mehr vorhanden sein. Nur in diesen Fällen ist die Einrichtung einer Betreuung auch gegen den Willen des Betroffenen möglich.

Hier kannst Du ein entsprechendes Formular ausdrucken lassen, falls Du eine Betreuung für Dich benötigst.

Dodegge.com
Tina L. ist offline  
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Alt 20.04.2010, 13:04   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 19
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Hallo Tina,
danke für deine Antworten.
Ich benötige keinen Betreuer, aber habe etwas Angst, dass mir das irgendwann blüht.....denn viele werden laut einer Studie in D betreut und so einige klagen diese Zustände an, denn nicht jeder braucht viell. einen!
Ich weis, das wird nach 6 Monaten endgültig für 5 J. festgelegt aber trotzdem hat man den Eindruck, dass man den Betreuer nicht mehr weg bekommt, wenn man mal jemand hat.
Ich selbst würde mir nur wegen den ganzen Auseinandersetzungen b. Jugendamt eine Unterstützung benötigen.
Ich habe zwar einen Anwalt, aber das ist ein Thema für sich....
Ich wäre damals froh gewesen, wenn ich im Haushalt Unterstützung bekommen hätte, was mir leider das JA verwehrt hat...
Ich hätte jede Hilfe angenommen, nur ich bekam keine!
Als ich dann sagte, ob denn erst ein Kind sterben muss, (ich bezog mich auf TV Berichte) da haben sie mich als Suizid gef. eingestuft und seit dem kämpfe ich um mein Kind.
Ich war dann in der Psychiatrie und der Professor meinte, ich wäre nicht suizid gef. und könnte nach Hause gehen.....mein Kind bekam ich aber nicht mehr!
Klar, habe ich Einschränkungen eben wegen der Schädigungsfolgen aber selbst mein Psychiater sieht keinen Grund, warum man mir mein Kind nicht zurück führen sollte.....
Laut ihrer Aussage, wiederspricht sich Kind zurück und Therapie machen, überhaupt nicht!
Aber es reicht eben kein Schreiben eines Psychiaters.....es muss wieder ein Gutachten her und da würde der Richter am liebsten den alten Gutachter wieder nehmen.....
Aber diese Gutachterin sieht nur eine Rückführung, wenn ich einen Job habe - zumindest hat sie beim letzten Gutachten das deutlich gemacht, denn ich sollte einen Job schon wegen einer guter Vorbildfunktion ausüben!
Na ja, wenn die nun mit bekommt, dass ich nicht so belastbar bin wegen meiner PTBS, dann bekomme ich mein Kind erst recht nicht!
Habe schon angeboten, dass ich keinerlei Probleme habe, dass mein Sohn in eine Ganztagseinrichtung geht etc....und eben Abends bei mir ist....
Aber keinen interessiert es, denn in dem Kinderheim passt laut denen alles und keiner sieht eine Notwendigkeit jetzt etwas zu ändern. Der Richter beim OLG meint es wäre noch zu früh für eine Rückführung....Na ja, wenn das Kind erstmal weg ist, kann man nicht viel tun.....Das was ich tun kann, mich also in den Ferien und alle 14 Tage am WE um meinen Buben kümmern, das tue ich und jeder sagt, das läuft super....aber das wars dann auch.....
Ich bin halt die "gute Laune machen" Mutter fürs Wochenende und die Ferien...Dazu bin ich gut genug....
Traurig, aber wahr.....
Ich denke nicht, dass ich ne Betreuung brauche und es hat mir auch noch nie einer eine Betreuung empfohlen.....
Aber habe etwas Sorge, wenn ich beim Kampf um höhere Anerkennung der Schädigungsfolgen, dass mir dann so etwas droht!
Ich habe nix gegen jemand, der sich mit mir um die Rückführung meines Kindes kümmert, aber dafür ist eher so eine gesetzl. Betreuung nicht da, denke ich mal!
Alles andere kann ich selbst gut.....ich habe guten Überblick über meine Finanzen, und eben auch über alles andere....
Nur eben beruflich da habe ich erheblich Probleme/Einschränkungen......
Julia_007 ist offline  
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Alt 20.04.2010, 13:42   #4
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Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo,

Zitat:
Aber habe etwas Sorge, wenn ich beim Kampf um höhere Anerkennung der Schädigungsfolgen, dass mir dann so etwas droht!
Ganz sicher ist das nicht so. Bei der Frau mit dem GdB von 70 wird sich das anders verhalten haben. Der Grad einer Behinderung ist 1. nicht der Maßstab zur Anregung einer Betreuung und 2. hätte das Versorgungsamt sicherlich reichlich zu tun, wenn sie bei jeder Schwerbehinderung ab 70 % eine Betreuung anregen würde..

Ich wollte Dir auch keine Betreuung aufschwatzen, hatte das so verstanden, dass Du eine möchtest und nachfragen willst wie das geht.

Zitat:
Ich bin halt die "gute Laune machen" Mutter fürs Wochenende und die Ferien...Dazu bin ich gut genug....
Du bist die Mutter, das hat nichts mit gut genug zu tun. Vielleicht kannst Du Dich versuchen auf diese Zeit zu freuen, anstatt mit dem Rest zu hadern. Ich kann mir gut vorstellen wie schwer das für Dich ist, da ich eine ganze Weile mit Kindern in einer Notaufnahme gearbeitet habe, ebenso in den Familien und ich bin auch Mutter. Es ist für alle nicht leicht, aber Du kannst das Beste draus machen und trotzdem für Dein Kind da sein, auch, wenn es noch nicht ganz und gar bei Dir leben kann. Es wird trotzdem immer Dein Kind bleiben, auch wenn andere einen Teil der Fürsorge übernommen haben.

Vielleicht kannst Du Dich mal an den Kinderschutzbund wenden und Dich dort beraten lassen. Da gibt es z.B. auch ein Elterntelefon

Deutscher Kinderschutzbund - Nummer gegen Kummer
Tina L. ist offline  
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Alt 20.04.2010, 23:20   #5
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Beiträge: 19
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Hallo Tina,
danke für deine Antwort.
Ja, ich versuche nicht zu hadern und wenn die Tage da sind, wo mein Kleiner da ist, dann ist die Freude natürlich riesig. :-)
Trotzdem tut es sehr weh und nach dem heutigen Tag rückt die Rückführung in weite Ferne....
So hab heute ein Gutachten wegen meiner Schädigungsfolgen....
Klar, hätte ich gerne jemand der mich unterstützt und mir hilft aber so richtig ne Betreuung über das Gericht, eher nicht....
da hab ich zu große Ängste, es wird mir negativ ausgelegt....
und ich komme ansonsten soweit irgendwie klar....
Julia_007 ist offline  
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