Dies ist ein Beitrag zum Thema Zustimmung des betreuers bei Arbeitsannahme bei EV in Finanzen? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich bin dabei Arbeit zu suchen und mich interessiert es ob es wirklich so ist das mein Betreuer zustimmen muss ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 6
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Ich bin dabei Arbeit zu suchen und mich interessiert es ob es wirklich so ist das mein Betreuer zustimmen muss wenn ich eine Stelle haben könnte!was mich hier bis jetzt gewundert hat ist das immer nur steht bei Geldausgaben und Schädigung!Ich will ja was dagegen tuen und mich nicht Schädigen!
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,152
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Hallo Butterfly,
das könnte unter Umständen zum Problem werden. Es kommt jedoch darauf an in welchem Bereich du arbeitest. Wenn du z.B. als Vertreter für Staubsauger Verträge mit den Kunden abschließt könnte es unter Umständen schwierig werden. Wenn du Waren in einem Lager sortierst spielt der EV sicher keine Rolle. Grundsätzlich sollte der EV sicherlich keine Einschränkung darstellen. Gruß, Andreas |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 6
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Ich möchte bestimmt kein Vertreter werden!
Nein ich habe meine Ausbildung wo Ich versuchen werde unter zu kommen!das wäre in der pflege!Sollte das nicht möglich sein was anderes aber kein Vertreter oder sowas in der richtung!Weil Ich denke mir das wenn ich ne Vertreterrolle so sage ich mal annehme verbessere ich mich nicht sondern verschlächtere mich ja und das will ich nicht!
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,582
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Hallo Butterfly
Bei einer Betreuung über die Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt solltest Du den Betreuer in jedem Fall informieren. Da es bei einem Arbeitsvertrag um Geld - also Dein hoffentlich wachendes Vermögen - geht sollte Dein Betreuer da auch zustimmen und den Arbeitsvertrag prüfen. Schließlich ist er verantwortlich mit Deiner Vermögensverwaltung beschäftigt und da kommt er nicht drum herum, die Arbeitseinkünfte zu checken. Ich bin da also anderer Meinung als Andreas. Meine Meinung gibt aber nicht die gesetzesparagraphengenaue Juristenposition wieder. Da dürfen gerne zwei Juristen drei Meinungen zu haben. Ich habe gerade mehrere Betreute mit EiV, die Arbeit suchen oder Arbeit haben bzw. gerade nicht mehr hatten. Der eine Betreute wollte einen Job annehmen, bei dem er für richtige Knochenarbeit (Bau: Kernsanierung, Schrott wuppen) Brutto 6,58 € bekommen sollte und die tägliche Anfahrt über 100 km aus eigener Tasche zahlen sollte = Arbeiten und dafür draufzahlen! Der war froh, als ich ihm seine Arbeitsbedingungen erläutert hatte. Er hat den Job gleich bleiben lassen. Im Pflegebereich gibt es auch genügen Tische, über die die Arbeitssuchenden gezogen werden können. Der andere Betreute hat versucht, den Lohn an mir vorbei auf sein Taschengeldkonto gehen zu lassen. Da er Grundsicherung bekommt will das Sozialamt natürlich einen Teil des Lohnes sehen. Rate mal ob es Ärger gegeben hat. ... Der dritte Betreute (auch GruSi-Empfänger) hat auch noch bei der Stadt gearbeitet, die seinen Unterhalt zahlt - Ich wußte es nicht, die Sachbearbeiterin des Sozialamtes wußte es nicht und es ist nur zufällig rausgekommen, weil die Krankenversicherung Beiträge erstatten wollte... OK, das ist die Sichtweise eines Betreuers (ich in dem Fall), aber Du merkst schon: Wenn Du bzgl. Deiner Arbeitsaufnahme nicht mit Deinem Betreuer zusammenarbeitest, geht das fürchterlich nach hinten los. anders rum: Wenn ein Betreuter wg. Arbeitssuche oder Aufnahme mit mir zusammenarbeitet, dann zeigt er, dass und was er drauf hat. Für mich ist das ein Hinweis, dass er selbständiger wird und Betreuungsbereiche und mit der Zeit auch die ganze Betreuung aufgehoben werden kann. Und das will ein Betreuter eigentlich auch ganz gerne. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 6
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na bei deinem einem fall würde ich sagen das gab mächtig megger wenn nicht sogar rückzahlungsaufforderungen usw!keine ahnung!das ist schon mal gut zu wissen aber es ist momentan das problem das mein betreur in einer anderen stadt wohnt als ich ca 700-800 km von einander entfernt!ich weiss das die Akte an das zuständige gericht geschickt werden muss usw!ich glaube eher das ich ein problem habe wenn ich dem chef rklären muss bevor ich unterschreibe muss mein betreuer den erstmal sehen!dann denke ich mir und das weiss ich ja nicht wirklich ob der chef dann fragen stellt warum Betreuung besteht usw!dann kommt das problem das min lebensgefährte zwar Arbeitet aber das geld nicht ausreicht um meine krankenkasse zu bezahlen und das zuständige amt so glaube ich wird das ablehnen meine versicherun vorrübergehend zu übernehmen!Da er Vollzeit arbeitet und dem Amt interessiert es nicht ob ausgaben da sind oder nicht!
Gruss Ramona |
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#6 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 946
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Beim Abschluss eines Arbeitsvertrages, geht es regelmäßig um Geldleistungen - dass ist ja der Vertragsanteil des Arbeitgebers. Es geht also um Vermögen, und also um die Beteiligung des Betreuers wie in diesem Fall geschildert.
Ich hatte mal folgende Situation: Der Betroffene erleidet einen vollständigen Gedächtnisverlust. U.a. Vermögenssorge mit EiV wird beschlossen. Nach einem Jahr war er soweit wieder rehabilitiert, dass die Beendigung der Betreuung und die Aufnahme einer Arbeit absehbar war. Aus bestimmten Gründen sollte der EiV noch bleiben. Der Betroffene fürchtete aber Nachteile bei der Arbeitssuche, wenn die Betreuung ggü. Arbeitgebern offenbart werden sollte. Deswegen wurden der Aufgabenkreis Vermögenssorge mit EiV um den Zusatz ergänzt: ausschließlich dem Abschluss von Arbeitsverträgen. Gr. R.
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#7 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Hallo zusammen,
Du schreibst: wenn ich dem chef rklären muss bevor ich unterschreibe muss mein betreuer den erstmal sehen!dann denke ich mir und das weiss ich ja nicht wirklich ob der chef dann fragen stellt warum Betreuung besteht usw! Da solltest Du keine Bedenken haben. Es reicht völlig aus- und ist heutzutage absolut normal den Arbeitsvertrag mitzunehmen und noch mal jemanden drüber schauen zu lassen- zu sagen dass Du erst mal in Ruhe lesen willst was da steht. Das machen "normale" Arbeitnehmer auch so. Man muss ja nicht kund tun das es ein gerichtl. bestellter Betreuer ist der sich das ansieht. Wenn Du gerade erst zu Deinem Lebengefährten gezogen bist dann seid ihr nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft, aber dazu müsstest Du noch etwas genauer berichten damit sich ein Weg finden lässt. Gruss Michaela Könntest Du vielleicht beim Schreiben ab und an mal Abstände machen? Das würde sich dann wirklich leichter lesen lassen.
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 6
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Guten Tag!
Zur Krankenversicherung! Ich bin seid letzten monat hier bei meinem Freund/Lebensgefährten und seid Montag beim Sozialamt in meiner alten Heimat abgemeldet. Nun ist es so das ich ja keine Einkünfte momentan habe!Mein Freund arbeitet zwar aber es richt nicht ganz für eine zweite Krankenversicherung. Meine Mutter hatte bei Ihrer Versicherung angrufen und die sagten Ihr das ich ja älter als 23 Jahre wäre und in einem anderen Bundesland gemeldet bin wäre eine Familienversicherung nicht möglich. Aber Ich muss ja bestimmt irgendwann mal zum Arzt und wenn es von heute auf morgen wäre. Wie kann ich das machen das ich Krankenversichert bin ohne gleich zu Heiraten? Geht es übers Amt vorrübergehend usw? Zur Arbeit! Ich suche momentan einen 400 € Job damit was Geld reinkommt weil man ja dort schneller anfangen kann als bei einer Vollzeitstelle.Liest sich vielleicht komig aber es geht ja auch darum wie ich hin komme usw. Brauche Ich da auch die zustimmung für oder kann Ich den so annehmen? Das Problem liegt ja momentan da drin das meine Betreuung und Ich etliche KM voneinander entfernt wohnen! Die Akte von mir muss ja erstmal beim zuständigen Gericht ankommen damit ich nen Betreuer/in hier bekomme! Liebe Grüsse |
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#9 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Hallo butterfly,
warst Du vorher bei der Arge oder beim Sozialamt? Ist dein Umzug gemeldet und genehmigt? Davon hängt nämlich unter Umständen ab ob Dir Leistungen zustehen oder übergangslos bewilligt werden. Gruss Michaela
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#10 |
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Gesperrt
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 6
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hallo Michaela!
Es ist zwar die arge aber eher das Sozialamt die mir leistungen gegeben haben! Meine Sachbearbeiterin ist die leiterin des Sozialamtes und hat mich nachdem ich Sie angerufen habe auch direkt abgemeldet! Also denke ich mal das es eine zustimmung ist! |
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