Dies ist ein Beitrag zum Thema Taschengeld - Regelsätze im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
Ich habe eine Frage zum „Taschengeld“. Ich habe eine Bekannte die momentan unter Betreuung steht die auch die Vermögensvorsorge ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 27.04.2010
Beiträge: 2
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Hallo
Ich habe eine Frage zum „Taschengeld“. Ich habe eine Bekannte die momentan unter Betreuung steht die auch die Vermögensvorsorge beinhaltet. Zur Situation: Sie ist 23 Jahre alt, wohnt in einer eigenen 1-Zimmer Wohnung, arbeitet Vollzeit in einer Behindertenwerkstatt. Essen gibt es mittags in der Werkstatt. Frühstück / Abendbrot sowie Essen im Wochenende muss Sie selber kochen. Vom Betreuer wurde ihr ein wöchentliches Taschengeld von 25 € zugeteilt. Zudem werden monatlich noch ein ÖPNV-Ticket (46 Euro) und eine Handykarte (15 Euro gezahlt) Mir kommen die 25 Euro / Woche doch arg wenig vor. Zumal dieser Betrag, neben den Lebensmitteln, auch zum Kauf von Kleidung und für Freizeitaktivitäten herhalten soll. Jetzt habe ich mich mal in das Thema eingelesen und finde immer nur den Begriff des „angemessenen Geldbetrages“. Gibt es irgendwo Regelsätze (die Regelsätze nach SBG kenne ich) für betreute Personen? Wie würdet Ihr die Situation einschätzen? Grüße aus Bielefeld Sascha |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Darum geht es aber auch gar nicht, bzw. Dein Ansatzpunkt ist falsch. Der Betreuer soll im Rahmen der Vermögenssorge darauf hinwirken, dass Ansparungen getroffen werden, soweit möglich, um z. B. die Möglichkeit teurerer Anschaffungen zu gewährleisten. Wieviel nun von einem monatlichen Einkommen angespart werden kann, hängt von ganz individuellen Faktoren ab - und natürlich letztlich von den Ergebnissen der Absprachen, die der Betreuer hierzu mit seinem Schützling zu treffen hat. Zitat:
Als groben Anhaltspunkt sehe ich persönlich die 200-EUR-Marke - damit kann meiner Erfahrung nach ein Mensch einen Monat lang auskommen, sich also Nahrung und Bekleidung kaufen. Schön ist das aber nicht - und ich sehe es als wirklich unterste Grenze. Recht gut klar kommen meine Betreuten ab einer Summe von EUR 260 - 320 pro Monat (was einem wöchentlich Bezug von etwa EUR 60 - 75 entspricht) - wenn man da jedoch den Sozialhilferegelsatz anguckt, bleiben keine großen Sprünge für Ansparungen. Wenn mittags in der WfB gegessen wird, vermindert das übrigens im Regelfall die Sozialhilfeleistung entsprechend und natürlich auch den Mindestbedarf an Eigengeld.
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Geändert von Chesterfield (03.05.2010 um 09:35 Uhr) |
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#3 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 27.04.2010
Beiträge: 2
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Hallo Chesterfield
Erst einmal Danke für die schnelle Antwort. Du schreibst: Zitat:
Den von Dir angegebenen Grobbetrag von ~ 200 € finde ich soweit auch vollkommen ok. Im vorliegenden Fall ist es nur leider so, dass bei den monatlich 100 € kein Geld übrig bleibt um irgendeine Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Das finde ich in der Form nicht korrekt. Grüße aus Bielefeld Sascha |
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#4 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 441
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Hallo Sascha,
frag doch mal deine Bekannte, ob möglicherweise noch Schulden abgetragen werden. Das könnte das wirklich geringe Taschengeld erklären! Ich weiss von meiner Betreuerin, dass sie meistens bei alleinstehenden 40€ pro Woche auszahlt, wenn da nix dringendes ansteht. Bei deiner Bekannten könnte ich mir das ganze als Schuldentilgung vorstellen, wieso auch sonst, wurde die Vermögenssorge mit reingenommen, wenn da alles in Butter ist? ![]() Gruss, MurphysLaw |
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#5 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 21.01.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 53
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Zitat:
Aus eigener Erfahrung, da ich pro Woche ebenso 25,-€ erhalten habe, kann ich sagen das man damit nur seinen Lebensmittelbedarf decken kann. Es ist aber auch knapp wenn man dann auch noch Raucher ist. Für Bekleidung und Freizeitaktivitäten bleibt damit nichts über. Meiner Meinung nach führt das zur totalen Isolation des Betreuten. Ich habe es erlebt. Ich glaube daher nicht das es von einem Betreuer so gewollt sein kann. Nach 1,5 Jahren habe ich mir dann 35,-€ mehr erstritten. War ein schwerer Kräfte zehrender Kampf. Aber danach ging es besser. Man hat einfach mehr Planungssicherheit und bessere Möglichkeiten auch Bekleidung oder eben Freizeitaktivitäten ins Auge zu fassen. Im Umfeld (Arbeit z.B.) wird man psychisch sehr belastet. Man kann z.B. keine 5,-€ für einen Kollegen seinen Geburtstag dazu geben. An Betriebsausflug überhaupt nicht zu denken. Dafür muß man 2 Wochen sich nur von Toastbrot ernähren. Der eigene Geburtstag waren bei mir 2 Wochen vorher und 2 Wochen nachher Urlaub. Nur damit ich nichts ausgeben muss. Leider konnte ich mit meiner damaligen Betreuerin über solche Sonderzahlungen nicht sprechen. Fazit für mich: Mit 25,-€ pro Woche kann man nicht Leben
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Gruß vom Geldsucher meine Geschichte ist für manche eventuell schlimm, eventuell hilft es auch es erst gar nicht soweit kommen zu lassen. |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 28.12.2009
Ort: NRW
Beiträge: 4
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Hallo!
Kommt es nicht darauf an, was man davon bezahlen muss? Mein Vater bekommt von mir auch nur 50,-/Woche, die hat er zur freien Verfügung. Mittagessen wird gebracht und somit seperat bezahlt und Kleidung oder ähnliches besorge ich auch, da er dazu aufgrund seiner Erkrankung nicht in der Lage ist. Findet Ihr das zu wenig? Danke. Anna |
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#7 |
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Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
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Hallo Anna,
nein, ich finde das überhaupt nicht wenig, im Gegenteil. Da Kleidung und ein warmes Mittagessen noch extra bezahlt werden, hat dein Vater die 50 € nur für kleine Einkäufe und Freizeitaktivitäten. Die meisten müssen mit deutlich weniger auskommen.
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Viele Grüße Kathrin |
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#8 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo Sascha,
Zitat:
25 € wtl. finde ich generell schon sehr wenig. Deine Bekannte wird vermutlich Grundsicherung bekommen, da die Regelsätze gleich sind, kannst Du hier mal eine grobe Übersicht nachlesen. Regelleistung Für Lebensmittel ect, Gesundheitspflege, Freizeit, sonstige Kosten (Frisör, Gaststätte..) kommt man schon auf 62 % des Regelsatzes (ohne die 10 % für Bekleidung, 8 % für Möbel..), die ausgezahlt werden könnten. Das Entgelt der Werkstatt ist noch nicht inbegriffen, die 6 % für Verkehr fallen weg. Deine Bekannte bekommt zwar ein Mittagsessen, aber wofür geht sie arbeiten, wenn sie am Ende weniger ausgezahlt bekommt als jemand der nur vom Regelsatz leben muss? Selbst wenn der Abschlag für den Haushaltsstrom höher ausfallen sollte, könnte man immer noch mehr auszahlen. Eine Auszahlung i.H.v. 25,00 € wtl. ist in meinen Augen nicht ok, selbst wenn jemand nicht in einer Werkstatt tätig ist. |
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#9 |
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Einsteiger
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 22
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Hallo
ich bin Betreuerin und möchte einfach mal erklären wie ich es bei meinen Betreuten handhabe: Normalerweise setzt ich mich hin und rechne das Einkommen aus- und berechne das monatliche Einkommen ( manche Geldleistungen erhält man ja nicht dauernd sonder nur im Quartal oder einmalig wie Weihnachtsgeld ). Dann nehme ich alle Ausgaben ( die laufenden, wie auch die Einmaligen ) zusammen und bilde aus beiden Summen die Differenz. Damit weiß man, was man im Monat so übrig hat. Dann überlege ich ob Schulden getilgt werden müßen und wieviel Geld mein Betreuter im monat zum Leben haben muß.Wenn die Summe zum Leben zu niedrig würde, werden keine Schuldenraten gezahlt, weil nicht möglich. Zumeist vereinbare ich mit dem Betreuten noch einen kleinen Überhang auf dem Konto für unkalkulierte Rechnungen, die ja immer mal sein können. Den Rest gebe ich dann im monat bei der Bank frei oder teile z.B. in Wochenbeträge auf, wenn der Betreute mit Geld so seine Probleme hat und sonst Mitte des Monats pleite wäre. Das klappt ganz gut und ist von den Betreuten immer gut nachvollziehbar. Allerdings haben alle meine Betreute mehr als 25 Euro die Woche erhalten. Fragen Sie doch mal Ihre Bekannte nach so einer Haushaltsaufstellung, es hat sicherlich einen Grund warum nicht mehr Wochengeld ausgezahlt wird. Viele Grüße Rege |
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