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Hausverkauf und Kontovollmacht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hausverkauf und Kontovollmacht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ihr Lieben, ich bin Betreuerin für meinen Opi.Jetzt hab ich sein Haus verkauft, da er schon länger im Heim ...


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Alt 13.05.2010, 15:05   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 2
Standard Hausverkauf und Kontovollmacht

Hallo ihr Lieben,

ich bin Betreuerin für meinen Opi.Jetzt hab ich sein Haus verkauft, da er schon länger im Heim wohnt.(2. Pflegestufe)
Nun ist meine Frage, kann ich seinen Erben das Geld schon geben oder sollte es auf dem Konto liegen bleiben bis er eines Tages nicht mehr ist?
(Mag daran nicht denken, er ist so lieb aber die Familie fragt was mit dem Geld jetzt passiert)
Oder kann ich denen Beträge zukommen lassen?
(Soll ja auch noch eine größere Summe auf dem Konto bleiben, damit alles abgedeckt ist und wir für Eventualitäten gerüstet sind)
Muß dazu sagen, dass ich nur eine Kontovollmacht habe und keine Vermögenssorge.
Muß ich die lieber noch dazu nehmen?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten,

Lieber Grußl,
MiaMue
miamue ist offline  
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Alt 13.05.2010, 19:35   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Hi,

Du hast eine "Schenkung" vor. Schau dazu mal hier
Schenkung ? Betreuungsrecht-Lexikon
Zu beachten ist auch, daß bei Eintritt von Sozialhilfebedürftigkeit Schenkungen der letzten zehn Jahre zurückgefordert werden müssen.

Kannst Du mal verraten, mit welcher Legitimation Du das Haus verkauft hast.
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 13.05.2010, 21:11   #3
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,152
Standard

Zitat:
Zitat von miamue Beitrag anzeigen
Nun ist meine Frage, kann ich seinen Erben das Geld schon geben oder sollte es auf dem Konto liegen bleiben bis er eines Tages nicht mehr ist?
Hallo Miamue,

das Sprichwort "Erst Sterben macht Erben" hat schon seine Berechtigung.
Derzeit ist dies alleine Geld deines Großvaters. Da wohl nicht absehbar ist welche Kosten noch in Zukunft auf ihn zukommen wäre es höchst fahrlässig von dir sein Geld zu verschenken. Was mit dem Geld derzeit passiert geht auch die Familie nichts an.

Zur Schenkung hat Kohlenklau dir ja schon einen Hinweis gegeben.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 25.05.2010, 13:34   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard

Zitat:
Kannst Du mal verraten, mit welcher Legitimation Du das Haus verkauft hast.
Was bedeutet hier Legitimation?
Wie verhält es sich wenn der Betreuten das Haus nicht allein gehört?
anori ist offline  
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Alt 25.05.2010, 13:46   #5
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von anori Beitrag anzeigen
Was bedeutet hier Legitimation?
das heißt: mit welcher berechtigung, also wer sie dazu überhaupt berechtigt hat.
ne betreuerin kann ja nicht einfach mal so mir nix dir nix ne hütte verkaufen, dazu braucht es ja genehmigung vom gericht. und schon ganz besonders, wenn der betreute in dem haus gewohnt hat

Zitat:
Wie verhält es sich wenn der Betreuten das Haus nicht allein gehört?
auch nich anders.
zeiten ist offline  
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Alt 25.05.2010, 14:17   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard

Zitat:
Zitat:
Wie verhält es sich wenn der Betreuten das Haus nicht allein gehört?
auch nich anders.
Hat denn der Mitbesitzer auch ein Entscheidungsrecht? Darf er mitbestimmen wer zu welchem Preis das Haus kauft? Benötigt auch er eine Genehmigung des Gerichts?
anori ist offline  
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Alt 25.05.2010, 14:26   #7
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von anori Beitrag anzeigen
Hat denn der Mitbesitzer auch ein Entscheidungsrecht?
klar. jede, der was gehört, kann natürlich entscheiden an wen und für wieviel sie verkauft oder nich.

Zitat:
Darf er mitbestimmen wer zu welchem Preis das Haus kauft?
klar. du bist doch voll geschäftsfähig und nicht unter betreuung. was soll die frage. für die miteigentümerin ändert sich doch nix.

Zitat:
Benötigt auch er eine Genehmigung des Gerichts?
nein, wieso sollte er/sie?

auf was willst du eigentlich raus? eure hütte wird nich verkauft oder was?

Geändert von zeiten (25.05.2010 um 14:45 Uhr)
zeiten ist offline  
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Alt 25.05.2010, 15:21   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
klar. jede, der was gehört, kann natürlich entscheiden an wen und für wieviel sie verkauft oder nich.

klar. du bist doch voll geschäftsfähig und nicht unter betreuung. was soll die frage. für die miteigentümerin ändert sich doch nix.

nein, wieso sollte er/sie?

auf was willst du eigentlich raus? eure hütte wird nich verkauft oder was?
Nein unsere Hütte nicht, aber das geerbte Elternhaus. Das gehört zu gleichen Teilen meiner Schw.(die eine Betreuerin hat) und mir. Nach Reden der Betreuerin entscheidet einzig und allein das Gericht, ob, wann, an wen und in welcher Preishöhe das Grundstück verkauft wird. Ich darf nur Käufer mit Angeboten vorlegen. Das Gericht hat angeblich angeordnet alles was an Immobilien und Grundstücken da ist (dazu gehört auch ein klitzekleines bis 2026 verpachtetes Ackerlandstück), zu verkaufen.
anori ist offline  
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Alt 25.05.2010, 15:52   #9
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von anori Beitrag anzeigen
Nein unsere Hütte nicht, aber das geerbte Elternhaus. Das gehört zu gleichen Teilen meiner Schw.(die eine Betreuerin hat) und mir. Nach Reden der Betreuerin entscheidet einzig und allein das Gericht, ob, wann, an wen und in welcher Preishöhe das Grundstück verkauft wird.
das gericht genehmigt allein, was deine schwester, wann zu welcher kohle an wen verkauft. du kannst jederzeit entscheiden, dass du nicht verkaufst oder auch nicht zu irgendeinem preis. selbst wenn das gericht den verkauf genehmigen würde, wenn du nicht verkaufen willst, kann nix verkauft werden. du bist doch nicht enteignet...

Zitat:
Ich darf nur Käufer mit Angeboten vorlegen.
aber du würdest ja eh keine käufter oder anbebote vorlegen, an die du nicht verkaufen willst - oder? wo is dein problem? wenn ich das richtig in erinnerugn hab, hast du doch schon von je her auf verkauf gedrängt, es ging dir doch gar nicht schnell genug damals. jetzt klingt es, als willst du nicht verkaufen...? verstehe das nicht. also nochmal: du musst nix verkaufen, da kann sich das gericht auf den kopf stellen. wenn dir das angebot nicht passt oder die nase vom käufter nicht, brauchst du ja nicht zustimmen. ohne deine unterschrift wird gar nichts verkauft.

Zitat:
Das Gericht hat angeblich angeordnet alles was an Immobilien und Grundstücken da ist (dazu gehört auch ein klitzekleines bis 2026 verpachtetes Ackerlandstück), zu verkaufen.
klingt, als wenn du das anzweifelst. gehören denn die anderen immos auch je zur hälfte dir?
denke mir, immos werden nur im notfall verscheuert, falls das geld dringend gebraucht wird. anders kann ich mir das nicht vorstellen.

wie gehts denn deiner schwester eigentlich?

gruß, zeiten

Geändert von zeiten (25.05.2010 um 15:54 Uhr)
zeiten ist offline  
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Alt 25.05.2010, 16:11   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
wie gehts denn deiner schwester eigentlich?

gruß, zeiten
Meiner Schwester geht es sehr gut. Ich habe mich durchgesetzt und sie in ein Intensivbetreutes Wohnen ganz nah bei mir und der Fam. (10min mit dem Auto) unterbringen können. Ich hatte bis zu letzt gezittert und gebangt und es dann doch geschafft. Auch mit Hilfe der Ärzte, die mich immer auf dem Laufenden hielten was die Aktivitäten der Betreuerin in Punkto Unterbringung betrafen.

Das mit dem schnellen Hausverkauf hast du wohl falsch in Erinnerung oder falsch verstanden. Mir wurde vorgeworfen das ich das Grundstück überhaupt verkaufen wollte.( in ein paar Jahren ) Nur als meine Schwester diese "Sache" hatte und es zu sehen war, dass sie nie mehr allein wohnen kann, hätte ich das Haus gern schneller verkauft oder überhaupt. Da man aber mit mir nicht in Kontakt treten wollte, saß ich auf allen Rechnungen. Die Betreuerin wollte meine Schw. unbedingt wieder in die Häuslichkeit zurück schicken, auch wohl weil sie keinen Platz für sie gefunden hatte. Jetzt nachdem ich die Betreuerin kontaktiert hatte, auch wegen dem Umzug meiner Schw., denn das musste sie ja alles beantragen als Betreuerin, kam es zu einem Besuch auf dem Grundstück. Von Stund an hieß es dann, das Grundstück muss verkauft werden. Und nicht nur das Grundstück sondern eben auch der Acker. Dabei wird von Summen ausgegangen, die nie zu erzielen sind. Einen Tag später hatte die Betreuerin schon einen Gutachter aufs Grundstück geschickt. Nun habe ich einen Käufer. Der will aber nicht zu dem Verkehrswert kaufen, also niedriger. Es ist auch das in der Gegend viele Häuser zum Verkauf stehen aber keine Käufer da sind. So bin ich froh überhaupt jemanden gefunden zu haben. Zumal der das G. kauft wie gesehen mit allem Sperrmüll und Asbestbestand. Jetzt ist die Gefahr, dass das Gericht da nicht zustimmt. Ich wiederum hätte gern an Käufer verkauft aus beschriebenen Gründen. Die Betreuerin "muss" ja keinen Käufer suchen, sagt sie.
Ach man das ist alles so verwirrend und schwer zu erklären.
Ach ja, noch was. Das Geld wird für die Heimkosten gebraucht. Ist doch immer so. Solange noch Werte da sind, müssen diese veräußert werden.
Und die Betreuerin hat schon so manches Mal, ich will es mal geflunkert nennen. Es gibt aber noch härtere Ausdrücke.
Nachtrag: Alles gehrt zur Hälfte mir.

Gruß
anori

Geändert von anori (25.05.2010 um 16:17 Uhr)
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