Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontaktsperre im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
danke für Eure Meldungen ! Hier ein paar objektive Daten, um besser zu verstehen:
Vor 14 Jahren nahmen ...
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#11 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 121
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Hallo zusammen,
danke für Eure Meldungen ! Hier ein paar objektive Daten, um besser zu verstehen: Vor 14 Jahren nahmen wir "das Kind" als Pflegekind in unsere Familie. Ich war Vormund und später Betreuer. Seit Herbst 2008 wohnt sie im Behindertenwohnheim und es wurde eine Berufsbetreuung vom Gericht angeordnet. Die Betreute kann weder lesen noch schreiben und Kommunikation ist gut möglich, man muß sie und ihr Lebensumfeld kennen, um zu verstehen, was sie meint. Das Telefonieren mit ihrem Handy (eingespeicherte Nrn) ist möglich (Prepaid). Verhältnis zur Pflegemutter ist eng und von Vertrauen geprägt. Meine Pflegetochter bat mich, sie zu unterstützen, damit sie eine andere Betreuerin bekommt, da ihre Einwände unbearbeitet blieben, z.B. persönliche Vorsprache beim Amtsgericht letztes Jahr Mai 2009; Mitteilung an Verfahrenspflegerin Jan. 2009; Hier der Brief, der zur Diskussion steht. Könnt ihr hier so objektiv wie möglich, von allen drei Seiten (Betreute, Betreuer, Pflegemutter) die Sache beleuchten ? Sozusagen als Fallbeispiel ? Hier das Fallbeispiel : An das Amtsgericht in Niedersachsen Febr. 2010 Az: XY 123 – Betreuungsverfahren: Name der Betreuten Stellungnahme zum Schreiben vom Jan.2010 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom Jan.2010 trägt die ehemalige Pflegemutter Frau Sowieso wiederholt Beschwerde wegen meiner Betreuungsarbeit mit Name der Betreuten vor. Ich ärgere mich über den damit verbundenen Arbeitsaufwand für alle Beteiligten, zumal bekannt ist, dass Frau Sowieso Tatsachen verdreht und nicht wahrheitsgemäß darstellt. Die Anschuldigungen haben Hetzcharakter und treffen alle Beteiligten, so auch die Krankenkasse, Ärzte, Sozialamt etc. Zum Anhörungstermin Jan.2010 vor (einem) Sozialgericht gab es keine Absprache zwischen mir und dem (Wohn)heim, die Betreute erst kurzfristig zu informieren (...ein abend vor dem Termin sagte man der Betreuten, sie müsse morgen vor Geericht...). Vielmehr haben die Mitarbeiter (des Behidnerten-Wohnheims) selbständig so entschieden, inzwischen sind sie auch sehr verunsichert, wie sie mit der Betreuten umgehen sollen, weil hinter jeder Vorgehensweise ein Angriff durch Frau Sowieso lauert. Der Hintergrund des Gerichtstermins war mir nicht bekannt, im Nachhinein konnte ich in Erfahrung bringen, dass es um eine Untätigkeitsklage von der Betreuten (natürlich initiiert durch Frau Sowieso (...damalige Betreuerin …) gegen den Landkreis in Niedersachsen aus dem Jahre 2007 ging. Weder entspricht es der Wahrheit, dass ich mir zu wenig Zeit für die Betreute nehme, noch dass die Betreute keine Zeit bliebe, sich auf die Besuchstermine vorzubereiten (...ein abend vorher wird gesagt: morgen kommt Deine Betreuerin). Selbstverständlich kann die Betreute jederzeit bei mir anrufen und/oder auf meinen Anrufbeantworter sprechen; ich teilte ihr mit, dass ich an WochenEnden nicht in meinem Büro zu erreichen sei (...Beschwerde der Betreuten war, ich darf nicht auf ihren Anrufbeantworter sprechen...) Die Betreute (..die weder lesen noch schreiben kann...) kann jederzeit in ihre Kontoauszüge und Hilfeplanprotokolle (die im Heim vorliegen) Einsicht nehmen. Eine darüber hinaus gehende Archivierung (für Frau Sowieso ! ? ) ist m. E. Nicht sinnvoll. Es ist unwahr, dass ich jeglichen Kontakt zu Frau Sowieso ablehne. Ganz im Ggenteil schrieb ich zu Beginn meiner Tätigkeit einen Brief mit der Bitte um Stellungnahme an sie, der nie beantwortet wurde (...Brief liegt nicht in der Gerichtsakte, Frau Sowieso kennt diesen Brief nicht...) Ich habe lange daran gearbeitet, zu der Betreuten ein warmes und vertrauensvolles Verhältnis herzustellen, was vor ein paar Monaten gelungen war; die Betreute war fröhlich und offen. Nun wurde die Betreute von Frau Sowieso wieder soweit beeinflußt und aufgeheutzt, dass die Betreute jegliche Zusammenarbeit mit mir ablehnt und Telefonate im Ansatz abbricht; ich habe derzeit keinen Zugang zu ihr und auch die Heim-Mitarbeiterinnen haben Schwierigkeiten an die Betreute heranzukommen. Seitens des Heims wurde mir gegenüber auch schon erwähnt, dass dieser Zustand nicht länger hinnehmbar und tragbar sei und die Betreute evtl. das Heim verlassen müsse. Die Mitarbeiterinnen seien höchst vorsichtig und zurückhaltend im Umgang mit der Betreuten, jegliche Herzlichkeit, Witzelei und Spontanität könnte in einer Anzeige (angestiftet von Frau Sowieso) münden. Ich denke über eine Kontaktsperre nach. Ich rege ein gemeinsames Gespräch mit dem Heim bei Gericht an. Unterschrift : (Dipl.Päd.) – Berufsbetreuerin Ganz lieben Dank im voraus ! Ruediger99 |
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#12 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,582
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Hallo Ruediger,
was sollte ein Leser zu dem Schreiben sagen können? Niemand von uns kennt die Betreute, die Betreuerin und vor allem nicht die gesamte Sachlage. Wenn stimmt was in dem Brief steht dann würde ich wahrscheinlich Ähnliches in Angriff nehmen wollen, wenn es nicht stimmt dann sollte das belegt, und eine Klärung direkt mit den Beteiligten herbeigeführt werden. In jeder Hinsicht finde ich den Vorschlag der Betreuerin über ein gemeinsames Gespräch nicht schlecht. Nur so wird sich wohl klären lassen was die Betreute selbst möchte. Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#13 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 121
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Hallo, hallo
Habe gerade von meinem Anwalt erfahren, daß die "alte" Betreuerin entlassen wurde und meine Tochter ihre Wunsch-Betreuerin erhalten hat !!!!!!!!! Da ich nicht kommen konnte, wurde nach Aktenlage entschieden. Ich freue mich, hier erfolgreich einen Betreuerwechsel unterstützt zu haben !!! Dieser Thread kann somit geschlossen werden. |
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