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Diebstahl während einer Betreuung

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Hallo, habe mal im Forum gestöbert, aber keinen Hinweis für mein Problem gefunden. Nach Gehirnbluten habe ich mit meinen Schwiegersohn ...


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Alt 28.05.2010, 11:12   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.05.2010
Beiträge: 3
Standard Diebstahl während einer Betreuung

Hallo,
habe mal im Forum gestöbert, aber keinen Hinweis für mein Problem gefunden. Nach Gehirnbluten habe ich mit meinen
Schwiegersohn zusammen die Betreuung meiner Tochter über-
nommen. Diese lief Anfang April aus, wir habe diese auf Wunsch
meiner Tochter wegen Behördenangelegenheiten freiwillig verlängert.
Einen Tag nach der Verlängerung stellt sich heraus, das mein
Schwiegersohn meine Tochter im Anfang der Betreuung be-
stohlen hat. Bargeld aus einem Tresor, die beiden haben Güter-
trennung, kein gemeinsames Konto, keine Kontovollmachten.
Habe sofort einen Anwalt eingeschaltet und die Betreuung vom
Schwiegersohn rückgängig zu machen, dieser stellte fest, daß er
2x die EV abgegeben hat und vor der Insolvenz steht. Damit hat
kann er nicht wieder Betreuer werden, meinte der Anwalt und
hat dem Richter das Aktenzeichen der EV Akte übergeben.
Daraufhin wurde mein Schwiegersohn, der mit einer anderen Frau
inzwischen zusammen lebt und die ein Kind von ihm erwartet,
von einem Mitarbeiter des Gesundheitsamts befragt, ob er die
Betreuung fortführen möchte!!! Und das im Auftrag des Richters.
Der Richter wußte über all diese Sachen Bescheid, ich habe dies
persönlich und auch mit einer Rechtspflegerin besprochen.
Ich zweifele an der Kompetenz dieses Richter(der bestimmt Berufs
anfänger ist)
Wer könnte mir weiterhelfen??
Meine Tochter möchte, daß ich die Betreung alleine übernehme,
Unterhaltszahlungen für sie und ihren 6-jahrigen Sohn (um den
sich mein Schwiegersohn seit April nicht mehr kümmert) bei
Gericht einklage und auch eine Diebstahlsanzeige gegen Ihren
Mann.
Ich habe gehört, daß niemand eine Betreuung übernehmen
kann, der die EV abgegeben hat und daß der Betreuung-
richter dies überprüfen muß, dieser Richter weiß davon und nimmt
es nicht zur Kenntnis. Die Betreuung wird nicht aufgehoben und der Richter ist nicht erreichbar.
Wer kann mir einen Rat geben???
Viele Grüße
Inge
Robel ist offline  
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Alt 28.05.2010, 11:24   #2
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 529
Standard

Ich sehe hier, dass der Schwiegersohn vor allem deshalb nicht Betreuer sein kann, weil er selbst in Anspruch genommen werden soll und dies ja wohl nicht selbst vertreten wird.

Ist der Anwalt noch tätig? Dann sollte er Strafanzeige erstatten oder Ihre Tochter könnte das auch selbst tun, und diese Anzeige könnte man dem Betreuungsgericht zur Kenntnis übersenden mit dem Antrag, den Betreuer unverzüglich abzusetzen, weil auf jeden Fall ein erheblicher Interessenkonflikt besteht. Bei diesem Antrag könnte man auch noch mitteilen, dass dem Betreuer gegenüber auch Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden sollen.

Falls akut die Gefahr besteht, dass er sich weiter bereichert, müsste auch geprüft werden, ob per einstweiliger Anordnung eine vorläufige Regelung angestrebt werden kann, die ihm den Zugriff auf die Konten Ihrer Tochter unmöglich macht.
__________________

Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)


ronja ist offline  
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Alt 28.05.2010, 11:55   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.05.2010
Beiträge: 3
Standard Diebstahl während einer Betreuung

Hallo Ronja,
danke für die Antwort.
Meine Tochter ist durch die Krankheit und Psyche nicht
in der Lage einen Prozess zu führen, dies meint auch
Ihre Ärztin. Der Anwalt war ja der Meinung mit der EV und
der drohenden Insolvenz vom Schwiegersohn wird die
Betreuung aufgehoben. Wir leben in einer Kleinststadt,
jeder kennt jeden, der Anwalt will wahrscheinlich nicht
gegen das Gericht vorgehen. Ich habe die Anzeige des
Diebstahls (ca. 7.000.--) ja auch bei der Rechtspflegerin
mit vollen Namen und Unterschrift angezeigt, sie hat mich
mehrfach gefragt, ob ich namentlich genannt werden möchte.
Der Richter hat also Kenntnis von einer Straftat und unternimmt
nichts, im Gegenteil die Betreuung läuft immer noch.
(gelöscht von Kohlenklau, 28.05.10, 12.58 h, Bitte sachlich bleiben)
Viele Grüße
Inge
Robel ist offline  
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Alt 28.05.2010, 16:27   #4
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 529
Standard

Wenn dem Richter nachgewiesen wird, dass die Betreute gegen ihren Betreuer strafanzeige erstattet hat und gegen ihn Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, muss er meiner Meinung nach die Betreuung aufheben bzw. einen anderen Betreuer bestimmen.
Gibt es ein Gutachten, das besagt, dass die Tochter zur Zeit nicht geschäftsfähig ist oder ist sie nur aus tatsächlichen Gründen -also weil sie zu schwach ist - nicht zur Prozessführung in der Lage, könnte aber wirksam jemanden bevollmächtigen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Anwalt grundsätzlich damit schwierigkeiten hätte, Strafanzeige zu erstatten, Unterhaltsansprüche geltend zu machen und beides eventuell in Durchschrift an das Betreuungsgericht zu senden, verbunden mit der Bitte, diesen Betreuer wegen unlösbaren Interessenkonflikten zu entlassen.
Damit würde ihre Tochter gar nicht unmittelbar gegen das Gericht vorgehen, sondern lediglich einen Interessenkonflikt manifestieren, bei dem das Gericht zwangsläufig handeln muss. Da ist es eben ein Unterschied, ob nur vorgetragen wird, was beabsichtigt ist, oder dem Betreuungsgericht konkret mitgeteilt wird (am besten durch Übersendung von Abschriften), dass und weshalb Strafanzeige erstattet wurde und weshalb sie sich zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines Anwalts bedienen muss.

Haben bisher beide Betreuer dieselben Aufgabenbereiche, oder sind die Bereiche verteilt, wenn ja wie?
__________________

Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)



Geändert von ronja (28.05.2010 um 16:52 Uhr)
ronja ist offline  
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Alt 07.07.2010, 11:13   #5
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 25.07.2007
Beiträge: 27
Standard Vergiss es über das Betreuungsgericht..

...etwas beschleunigen zu wollen....vorher stirbt der Betreute!

Diebstahl ist genau wie Unterschlagung eine Straftat!

Geh zur Polizei und erstatte Anzeige, dann geht dass ganze direkt an den Staatsanwalt..und du musst nicht Ewigkeiten warten.

Gruß
Akinci
Akinci ist offline  
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