Dies ist ein Beitrag zum Thema ab wann hat man keinen betreuer mehr im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
huhu
was muss man tun das man keine betreuerin mehr hat für finazielle dinge so das die betreuung eingestellt wird??
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 18
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huhu
was muss man tun das man keine betreuerin mehr hat für finazielle dinge so das die betreuung eingestellt wird?? was muss man erfüllen? Und darf die betreuerin entscheiden ob man umzieht? Danke |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Hallo Nicole,
erst mal herzlich Willkommen bei uns.Was eine Betreuerin entscheiden kann hängt von den Aufgabenkreisen ab die ihr zugeteilt wurden. Wegen Deiner genauen Frage müsstest Du im Beschluss mal nachsehen. Die Aufhebung einer Betreuung muss man beim Betreuungsgericht beantragen, am besten reicht man dazu noch ein ärztliches Attest ein, dass die Betreuung nicht mehr nötig ist. Gruss Michaela
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 18
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hallo michaela
sie hat ämter sachen und für finazielle dinge
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#4 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 441
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Hallo Nicole,
du fasst dich etwas kurz. Was hat es mit der Umzugsgeschichte auf sich? Erläuter das mal bitte. Gruss, MurphysLaw |
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#5 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hallo nicole,
bei nur ämter- und finanzen, darf sie nicht entscheiden ob du umziehst. wenn du allerdings einen einwilligungsvorbehalt bei finanzen hast, und du eine andere wohnung mieten wolltest, dann müsste sie dem mietvertrag zustimmen, sonst wäre er nicht rechtskräftig.... und wenn sie das nicht täte, könnte sie indirekt dann doch entscheiden, ob du umziehen kannst oder nicht.... um die betreuung aufheben zu lassen, würde ich auch versuchen ein ärztliches attest zu bekommen, wie michaela das sagte. vielleicht hast du eine vertrauenswürdige ärztin, mit der du das besprechen kannst und die dich bei deinem weg unterstützt. is immer gut, so jemand zu haben. mit so nem attest is es sehr viel stressfreier das ganze wieder aufheben zu lassen. du könntest das auch mit der betreuerin besprechen, aber mir schwant, ihr habt nicht den besten draht zueinander... lieben gruß, zeiten
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Guten morgen zusammen,
liebe zeiten , ich "schwane" mit.Nicole schau bitte mal in Deinen Beschluss und sage uns die Aufgabenkreise so wei sie da stehen, das wäre fürs Antworten wichtig. Ansonsten hat zeiten alles noch mal gut erklärt. Gruss Michaela
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 18
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Ich hab den Beschluss nicht so viel ich in Erinnerung habe. Muss ich ber noch mal nach gucken. Einwilligungsvorbehalt liegt nicht mehr vor der ist Letztes jahr aufgehoben worden.
So Viel ich weiss und dauern höre hat sie Die vermögenssorge und Ämter. |
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#8 | |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Zitat:
Wenn du mit ihr nicht klarkommst, dann wende dich an das Gericht und schildere dem/der RichterIn die Probleme. Die müssen dann ggf. die Betreuung überprüfen. meint zumindest Chrysologus |
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#9 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Hallo Chrysologus,
so ganz richtig ist Deine Auskunft nicht- kann sie genauso wenig sein wie der Rat, den wir bisher versucht haben zu geben da uns genaue Infos einfach immer noch fehlen. Ich will Nicole bestimmt nicht verwirren aber mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge kann ich teilweise einen Umzug schon unterbinden-wenn nämlich das Einkommen zur Zahlung der neuen Miete nicht ausreicht. Bevor man bei Gericht tausend Dinge klären lässt, sollte man sich erst Sicherheit über die eigenen Grundlagen verschaffen, meine ich. Gruss Michaela
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#10 |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Hallo Michaela,
da hast Du natürlich Recht - es kommt entscheidend auf die Aufgabenkreise an, die ich zu erschließen versucht habe aus dem, was Nicole sagte. Da sie ihre Unterlagen nicht zu haben scheint, sollte das reichen. Einen Umzug unterbinden wirst Du so wie ich das sehe nicht können, solange der/die Betreute geschäftsfähig ist. Dass das Eingehen unmöglich zu erfüllender Verbindlichkeiten Grund für eine Ausweitung der Aufgabenkreise sein mag, ist dann eine andere Frage. Aber die gestellte Frage war eine andere (oder ich habe sie anders verstanden): Kann die Betreuerin einen Umzug verfügen? Und das geht nur unter den von mir genannten Gründen. Wenn nun aber das Verhältnis zwischen Betreuerin und Betreuter nicht funktioniert, dann kann es sinnvoll sein, wenn da jemand zu vermitteln sucht - daher mein Hinweis auf das Gericht. Aber in der Tat - solange wir nicht mehr wissen, ist es Kaffeesatzleserei. Nichts für ungut Chrysologus |
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