Dies ist ein Beitrag zum Thema Auskunftspflicht der Ärzte gegenüber Tochter / Ehefrau Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe da ein sehr großes Problem !!!!
Mein Vati hatte am 2.05.2010 einen Unfall er ist rückwärts eine ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.07.2010
Beiträge: 2
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Hallo, ich habe da ein sehr großes Problem !!!!
Mein Vati hatte am 2.05.2010 einen Unfall er ist rückwärts eine Treppe hinunter gefallen. Er wurde reanimiert, doppelter Schädelbasisbruch, Gehirnbluten. Er hat bis heute das Bewusstsein nicht wieder erlangt seine Ehefrau nicht meine Mutter wurde als Betreuerin eingesetzt. Da nach einem Familienstreit vor 23 Jahren das Verhältnis zu Ihr nicht bestand meint sie jetzt mich ihre Macht spüren zu lassen, gestern hat mir die Ärztin klipp und Klar gesagt, das sie nur der Betreuerin gegenüber Auskunftsverpflichtet ist. Gegen sie als Betreuerin hatte ich bei der Betreuungsbehörde meine Bedenken geäußert mein Vati bekam einen Verfahrenspfleger der Ebenfalls Beschwerde bei Gericht machte. Jetzt ist es so das, das Gericht keinen Grund sieht für einen Betreuerwechsel. Der Verfahrenspfleger hat gestern wenigstens einen Anhörungstermin bei Gericht erwirkt. So jetzt mein Problem: wie kann ich als Tochter erreichen das ich von den Ärzten Auskunft erhalte. Da ich leider 530 Km weg wohne geht das nur telefonisch. Gibt es einen Weg den Machtspielchen der Ehefrau und zugleich Betreuerin zu entkommen. Mir ist es eigentlich egal was diese Dame persönlich von mir hält, ich bin der Meinung das sie Betreuer professionell sein sollte und die Gesundheit meines Vatis im Fordergrund stehen sollte. Mir wurde nicht einmal die Verlegung vom Krankenhaus in die Reha mitgeteilt. Jetzt steht dann bald die Verlegung in ein Pflegeheim an, es kann ja wohl nicht rechtens sein das ich hier bei allem außen vor gelassen werde. Um die Gemeinheiten dieser Dame mal zu verdeutlichen. Sollte sich der Gesundheitszustand meines Vaters verschlechtern ist sie und der Sohn zu informieren laut Akte, die Frechheit hierbei ist mein Vati hat keinen Sohn nur mich. Und eine Bindung zu Ihrem Sohn auch nicht da dieser 27 war als sie sich kennen lernten. Bitte gebt mir einen Rat das ich wenigstens mal nicht vom Nachlassgericht erfahre das mein Vati verstorben ist. |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Hallo!
Das ist eine recht komplizierte Sache, in der es juristisch durchaus ans "Eingemachte" geht. Da würde ich mich mit einem Rat hier zurückhalten - und dringend die Einschaltung eines Rechtsanwalts empfehlen. Zwar hast Du als Tochter bestimmte Rechte - die Betreuerin jedoch auch... letztlich kann die Betreuerin unter gewissen Umständen durchaus Art und Umfang der Schweigepflicht der Ärztin definieren. Vorab auf die Schnelle ist ein Kontakt mit der Betreuungsbehörde sicherlich nicht verkehrt.
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#3 | |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
ich kann dir nur zur ärztlichen schweigepflicht was sagen. es ist richtig, was die ärtzin sagt. für ärztinnen und ärzte besteht eine auskunftspflicht nur gegenüber dem patienten bzw. dessen betreuerin. für alle anderen (dazu gehören auch nahe angehörige) besteht eine schweigepflicht. das bedeutet, dass sie niemandem etwas über den gesundheitszustand des patienten sagen darf. eine ausnahme besteht nur dann, wenn der patient (oder betreuerin) die ärtzin von dieser schweigepflicht entbindet. und selbst in diesem fall, wäre die ärtzin noch immer nicht zur auskunft verpflichtet, es wäre ihr dann aber erlaubt. um zu verdeutlichen, wie eng diese ärtzliche schweigepflicht gesehen wird, ist vielleicht anzumerken, dass ein bruch dieser schweigepflicht mit bis zu einem jahr gefängnis bestraft werden kann. dies gesetz wurde zum schutz der patienten gemacht, nicht um angehörige zu ärgern. es wird halt sehr ernst genommen, dass niemand unbefugtes eine so private information, wie es der gesundheits- bzw. krankheitszustand ist, erhalten kann. gruß, zeiten |
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#4 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 25.07.2007
Beiträge: 27
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...waren hier durchaus positiv! Mein Vater wurde ja sozusagen von der Strasse weg (war zur Kur in Tschechien) nach Regensburg in die Geronto-Psychatrie gebracht. Erst während seines Aufenthaltes dort bekam er einen Betreuer denn ich schon ein dreiviertel Jahr zuvor über Rechtsanwalt beantragt hatte.
Bereits dort hat die Ärztin mir alles erklärt, ich habe auch trotz Betreuung mit Kliniken in meinem Umfeld telefoniert, da aber Demente bis zur Feststellung der Pflegestufe in der Klinik bleiben dürfen hat das leider auf die Schnelle nicht funktioniert. Bürokratie Juchhe!! Egal, er kam dann also in ein Pflegeheim nach Bad Homburg, dort wurde er 2 x ins Krankenhaus verbracht, da der Berufsbetreuer meines Vaters sich ja ein Scheiss um meinen Vater gekümmert hat, habe ich immer direkt im Krankenhaus angerufen und ihr werdet es nicht glauben, ich habe immer bis aufs letzte Auskunft bekommen, denn auch die Ärzte dort sind nicht wirklich angetan von Betreuern wenn es nicht die eigene Familie ist, diese Erfahrung habe ich mehrmals gemacht. Also einfach mal auf Gut Glück mit dem Arzt telefonieren. Ist doch klar dass mir nichts daran liegt die Ärzte zu verpfeiffen...so ein Quatsch! Gruß Akinci
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#5 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.07.2010
Beiträge: 2
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Zitat:
sehr traurig aber war, so mußte die Richterin vom Landgericht von einer Mitarbeiterin der Betreuungsbehörde darüber aufgeklärt werden, das wirklich nur der Betreuer Auskunft erhalten. Frau Richterin war nämlich der Meinung das Angehörige immer Auskunft bekommen. Sie hat dann von Amtswegen mir gegenüber eine Erteilung der Auskunftspflicht ausgesprochen. Gesetze machen in Deutschland die, die am wenigsten Ahnung von allem haben. |
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