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Wechsel von betreutem Wohnen in eigene Wohnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wechsel von betreutem Wohnen in eigene Wohnung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ein Betreuter (61) lebt seit vielen Jahren in einer Einrichtung der Diakonie. Schon vor zwei Jahren geisterte die Idee ...


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Alt 09.07.2010, 07:38   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard Wechsel von betreutem Wohnen in eigene Wohnung

Hallo,

ein Betreuter (61) lebt seit vielen Jahren in einer Einrichtung der Diakonie. Schon vor zwei Jahren geisterte die Idee durch den Raum, dass er eine eigene Wohnung möchte. Nun ist er direkt an die Betreuungsstelle (dem Sozialamt angegliedert und nicht mit dem Amtsgericht zu verwechseln) herangetreten und hat mitgeteilt, dass er ausziehen möchte.

Ich halte dieses Vorhaben für hanebüchen, nach meiner Meinung spricht nichts dafür. Er hat noch nie selbstständig gelebt, kann weder lesen noch schreiben, hat wenig Ahnung von Haushaltsführung und keine von Kontoführung. Umgang mit Geld ist grenzwertig.

Wenn er aus der Diakonie-Wohngruppe auszieht, hat er kaum eine Chance, überhaupt wieder zurück zu ziehen. Von seiner alten Gruppe ganz zu schweigen.

Wie ist eure Meinung ? So sehr ich es begrüßen würde, ich sehe hier nicht, dass mein Betreuter es auf Dauer in einer eigenen Wohnung schafft. Alleine die Einsamkeit wird ihn zermürben. Eine Freundin hat er nicht. Dafür waren aber viele Jahre immer andere Menschen um ihn herum. Und jetzt alleine in einer Mietwohnung ?

Die Betreuung umfasst Gesundheitsfürsorge und Vermögensangelegenheiten, mehr war bisher nicht notwendig.

Gruss

Andreas

Geändert von AndreasLübeck (09.07.2010 um 07:44 Uhr)
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 09.07.2010, 08:52   #2
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 26
Standard

Hallo Andreas, ich bin deiner Meinung, dass es nicht gut für deinen Betreuten wäre.
Welche Argumente hat er denn? Hast du ihm deine Argumente schon dargelegt?
Gruß Trude
Sternschnuppe ist offline  
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Alt 09.07.2010, 09:03   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
Standard

Hallo,

dass der Betreute in eine eigene Wohnung möchte, ist legitim. Wenn Du der Auffassung bist, es ist zu seinem Wohl, dann unterstütze ihn dabei. Wenn Du dagegen davon überzeugt bist, es ist nicht zu seinem Wohl (und so verstehe ich Dich), dann denke mal über das folgende Vorgehen nach:
Ich sage bei solchen Vorhaben zum Betreuten:
Wenn Sie mir erklären von was Sie leben und die Miete zahlen wollen unterschreibe ich jeden Mietvertrag den Sie mir vorlegen. Die Wohnung dürfen Sie sich selbst suchen – von mir gibt es dabei keine Unterstützung dabei. Das hat bisher immer funktioniert. Alle Betreuten blieben dort, wo ich sie haben wollte.

LG
Bolder ist offline  
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Alt 09.07.2010, 09:12   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Hallo Bolder,


so einfach ist das leider nicht. Die Diakonie würde dem Betreuten einen "Betreuer" zur Seite stellen, der alles mit ihm macht. Von Möbel kaufen bis hin zum Umzug. Nur Popo wischen muss er noch alleine .

Zudem würde angeblich drei Mal in der Woche jemand kommen, um nach dem Rechten zu schauen. Diese Info habe ich von einer Mitarbeiterin der Diakonie.

Das Hilfeplangespräch ist demnächst, da werden wir weiter sehen. Die Damen von Sozialamt und Betreuungsstelle sind natürlich froh über jeden, der nicht mehr so viel Sozialhilfe kostet.


Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 09.07.2010, 09:45   #5
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hi andreas,
ich denk, es gibt ganz und gar keine möglichkeit das zu verhindern, wenn er das allein, bzw. mit hilfe von außen auf die reihe kriegt...
abwarten und tee trinken.
gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 09.07.2010, 09:52   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,098
Standard

Hallo Andreas,

a ship in a harbour is save, but this ist not what a ship is built for.

Da ist doch von der Einrichtung ein Netzwerk aufgebaut worden, daß den Betroffenen behutsam in die Selbständigkeit begleiten kann. Im Rahmen der Hilfeplankonferenz kann auch verabredet werden, daß dieser Versuch der Wohnungsanmietung mit der Option zur Rückkehr in die Wohngruppe verknüpft wird. Verselbständigung heißt doch nicht 'ganz oder gar nicht'. Da würde ich dem Heimträger bzw. dem Kostenträger schon ein wenig auf die Pelle rücken und fragen, ob nicht z.B. für sechs Monate sowohl Miete, als auch Heimplatz refinanziert werden. Bei Haftstrafen bis zu sechs Monaten wird die Miete auch weiter übernommen, warum nicht auch in dieser Konstellation eine Doppelzahlung? Kurzfristig entstehen mehr Kosten, langfristig kommt es aber zu einer Kostenreduzierung und genau damit würde ich argumentieren.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 09.07.2010, 10:24   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo Andreas,

Zitat:
Ich halte dieses Vorhaben für hanebüchen, nach meiner Meinung spricht nichts dafür. Er hat noch nie selbstständig gelebt, kann weder lesen noch schreiben, hat wenig Ahnung von Haushaltsführung und keine von Kontoführung. Umgang mit Geld ist grenzwertig
Das wäre für mich kein Grund. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass, mit Unterstützung des ambulant betreuten Wohnen, so einiges geht.

Bsp. 2 meiner Klienten (geistig/körperlich behindert), können auch nicht lesen und schreiben, hatten null Ahnung von der Haushaltsführung und erst recht keine Ahnung wie sie mit dem Geld über den Monat kommen können. Eigenständiges Wohnen kannten beide nicht. Sie sind trotzdem von einer Einrichtung in die eigene Wohnung gezogen. Vorher wurde der Auszug geplant, sie haben gelernt zu kochen, Geld einzuteilen, usw. Ich hatte Bedenken, aber ich habe trotzdem zugestimmt. Beide werden ambulant unterstützt, das klappt wunderbar. Natürlich passiert bei ihnen auch mal das eine oder im andere Ding, aber man kann kaum erwarten, dass alles völlig reibungslos vonstatten geht. Ich pflege einen engen Kontakt zu den Mitarbeitern und durch diese Zusammenarbeit kommen gar keine größeren Probleme auf.

Es gibt viele Menschen, die nicht betreut werden und genauso wenig Ahnung von all den Dingen haben. Ihnen deshalb eine eigene Wohnung zu verwehren käme wohl niemanden in den Sinn.

Ich weiß ja nicht welche Erkrankung Dein Betreuter hat, ob er sich in einer eigenen Wohnung massiv gefährden könnte, so etwas wäre für mich ein Grund. Ansonsten würde ich mal das Hilfeplangespräch abwarten. Ist der Hilfeplan so ausgelegt, dass ein Auszug unterstützt wird, wird der Kostenträger den Platz auch nicht weiter finanzieren. Da gibt es höchstens noch einen gewissen Zeitrahmen, in dem der Auszug geplant wird.

Sollte Dein Betreuter in die eigene Wohnung ziehen, dann kannst Du die Geldeinteilung über das ambulant betreute Wohnen abwickeln. Die werden vermutlich auch mit ihm einkaufen gehen. Sie werden, genauso wie jetzt, auch die Post mit ihm durchgehen. Ich würde trotzdem eine Aufgabenerweiterung besprechen, z.B. auf die Behörden- und Wohnungsangelegenheiten. Dein Betreuter kann nicht lesen und schreiben, spätestens mit der eigenen Wohnung, wäre diese Erweiterung notwendig. Die Bezugsbetreuer können ihm zwar alles vorlesen, aber sie sind nicht dafür zuständig für ihn zu handeln. Man wird sehr schnell an die Grenzen kommen, zudem solltest Du Deinen Betreuten vor Schaden bewahren, der durch Unwissen entstehen kann.
Tina L. ist offline  
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Alt 09.07.2010, 10:43   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
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Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Hallo Bolder,


so einfach ist das leider nicht. Die Diakonie würde dem Betreuten einen "Betreuer" zur Seite stellen, der alles mit ihm macht. Von Möbel kaufen bis hin zum Umzug. Nur Popo wischen muss er noch alleine .

Zudem würde angeblich drei Mal in der Woche jemand kommen, um nach dem Rechten zu schauen. Diese Info habe ich von einer Mitarbeiterin der Diakonie.

Das Hilfeplangespräch ist demnächst, da werden wir weiter sehen. Die Damen von Sozialamt und Betreuungsstelle sind natürlich froh über jeden, der nicht mehr so viel Sozialhilfe kostet.
Diese Infos fehlen leider in Deinem ersten Schreiben.

Deswegen jetzt eine andere Überlegung:

Schaue mal in § 1901 BGB nach, was die Pflichten des Betreuers sind.
Wenn Du da oder irgendwo anders in Gesetzen findest, dass der Betreuer beauftragt ist, seine Betreuten zu erziehen, dann würde ich an Deiner Stelle ruhigen Gewissen meine Bedenken weiter verfolgen. Wenn dort nichts in dieser Art steht, dann würde ich mir mal über Absatz 2, Satz 2 und den Rehabilitationsauftrag in Abs. 4 S. 1 eine Meinung bilden.
Lange Rede kurzer Sinn:
Es ist Betreuerjob, den Wille des Betreuten zu befolgen und ihn bei der Organisation seiner Vorhaben zu unterstützen.


Vor meinem Beitrag stehen dafür viele gute Hinweise


LG
Bolder ist offline  
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Alt 09.07.2010, 11:20   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
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Hallo Andreas,

bevor ich einen Anpfiff bekomme, dass mein vorherige Schreiben zu harsch und wenig hilfreich war:

Dein Betreuter hat einige Defizite und lebt damit bis dato in einer Hilfeform die die Diakonie anbietet. (Habe ich das so richtig verstanden?)
Die Diakonie hat – wie alle anderen Anbieter auch – vom Kostenträger, der Sozialhilfe, den Auftrag Bewohner bei ihrer Verselbständigung zu unterstützen und zu begleiten. Als Betreuer hast Du nur einen „Sicherstellungsauftrag“ – ich nenne es mal so. D. h. Du musst die vielfältigen Hilfsmöglichkeiten, auch Netzwerk genannt, koordinieren. Wenn Du denkst, im Netzwerk ist ein Loch, dann musst Du organisieren, dass es geflickt =geschlossen wird.

Meiner Meinung nach, eine easy Aufgabe für Betreuer. Du bewahrst den Überblick und die Anderen arbeiten.

Ob Dein Betreuter dann tatsächlich in Zuständen lebt, die mit einem Mittelschichthaushalt und dessen Führung vergleichbar sind – steht für Betreuer nicht zur Diskussion. Die Frage ist: verhungert, verdurstet er, kann er erfrieren oder sich in der neuen Umgebung eine bedrohliche Erkrankung zuziehen? (Habe ich etwas Lebensbedrohliches vergessen?) Wenn keines davon der Fall ist, dann darf er nach unseren Gesetzen in seiner neuen Wohnung ein selbständiges Leben beginnen.

LG
Bolder ist offline  
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Alt 09.07.2010, 20:43   #10
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Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Hallo Andreas

Es kommt durchaus öfter vor, dass Betreute aus einer Heimeinrichtung in eine Wohnung ziehen wollen. Da mache ich mir manchmal auch Sorgen. Trotzdem haben die Betreuten auch ein Recht darauf. Bolder schreibt zwar etwas hart, dass seine Betreuten dann doch alle da sind, wo er sie haben will, aber ich beziehe das auch auf diejenigen, die es in eine Wohnung geschafft haben.

Ich will damit folgendes sagen:
Wenn einer meiner Betreuten in eine eigene Wohnung ziehen will, bekommt er durchaus meine Unterstützung. Ich setze mich mit ihm/ihr und dem Heimpersonal zusammen, und dann besprechen wir, was alles für einen Wechsel in eine Wohnung geschafft werden muß (nicht nur die Wohnungssuche, sondern auch das eingenständig wohnen können ist gemeint).
Dann vereinbaren wir Ziele und Zwischenziele, die der oder die Betreute schaffen muß, weil er/sie damit Stück für Stück zeigen kann, dass das mit der eigenen Wohnung auch klappen kann. Zum Schluss wohnt er/sie in einer eigenen Wohnung und hat was gewünscht wurde.
Es kommt auch vor, dass Betreute zwischen durch aufgeben. Aber wenn sie sich erst mal ein Stück in die Eigenständigkeit entlangbewegt haben, wissen sie auch was sie geschafft oder auch aufgegeben haben. In beiden Fällen ist für sie eine Portion Zufriedenheit dabei, weil sie immer in den Prozess eingebunden waren und selber entscheiden konnten, ob sie weitermachen oder nicht.
Für den Betreuten ist das ein anderes Gefühl als hätte ein Betreuer für ihn entschieden.

Es kommt aber auch vor, dass Betreute völlig an jeder Realität vorbei eine eigene Wohnung wünschen. Da sage ich dann auch njet.
Allerdings habe ich gerade so einen Spezi, der im Heim gewohnt hat und jetzt eine eigene Wohnung bekommen hat. Das war auch OK, Das Heim hat sich gefreut und er war da auch wirklich deplaziert. Mit einer Wohnbetreuung, die mit dem Betreuten die lebennotwendigen Einkäufe regeln sollte, war auch Grund zur Hoffnung angesagt. Der Betreute hat im Monat zunächst 200,00 € und das BW 100,00 € für die wichtigen Lebensmittel erhalten.
Das war zu knapp, das Geld bei dem Betreuten war immer weg und das vom BW hat nicht gereicht (Trotz Tafelausweis) - also anders herum: 200,00 € für die Lebensmittel über ds BW und 100,00 € TG.
Das war dem Betreuten natürlich auch zu wenig. Das BW kauft angeblich immer das falsche ein, oder gar nicht. Er ist am verhungern etc.
Der Kühlschrank war bei allen Besuchen gut gefüllt und die Leute vom BW beschwertensich, dass der Betreute sie gelegentlich beleidige, angreife oder beim Weg zum Einkaufen ins Lenkrad greife etc. Nachdem der BEtreute seiner Begleitung das Geld gewaltsam entrissen hatte, kündigte das BW.
In der Nachbarschaft gibt es glücklicheweise einen Tante Emma-Laden, bei dem man auch anschreiben kann (Tatsächlich! das gibt es noch und das ist eine absolute soziale Glanzleistung, weil sonst viele alte Menschen in der Nähe völlig aufgeschmissen wären - Die Sachen werden auch nach Hause getragen, Abrechnung mit dem Betreuer jeweils monatlich etc. also echt klasse und wahrhaft Bundesverdienstkreuzverdächtig).
Mein Betreuter ist allerdings nicht alt, sondern eher Mitte 20 und ein absolutes Schauspieltalent. Er hat in dem Laden das Budget gnadenlos überzogen (über 1000,00 € in einem Monat) und ich kann jetzt sehen, wie ich das bezahle. Schließlich will ich den Kaufmannsladen nicht verlieren.
Ich habe den Betreuten auf 2x 40,00 € pro Woche gesetzt, die er ausgezahlt bekommt und werde zusehen, wie er damit klar kommt.
Vor dem Hintergrund, dass er alles verliert und dann bei der gerichtlichen Anhörung erzählt er hätte mich damit angelogen um mehr Geld zu bekommen, habe ich kein Problem damit, einen knurrenden Magen zu hören.
Er weiß, dass ich ihn auch mal mit Unterstützung der Polizei rauswerfe, wenn er im Büro randaliert...
Aber diese Story nur, weil man es machen kann wie es will: Es klappt oder es klappt nicht. Manchmal fehlt auch das nötige Glück.


Eben das
wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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