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Auskunftspflicht ggü Betreuer

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Hallo, mein Vater (demenz- und parkinsonerkrankt) wurde vor 14 Tagen ins Krankenhaus (geschlossene Abteilung) eingewiesen. Diese Einweisung erfolgte unter recht ...


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Alt 16.07.2010, 08:23   #1
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Registriert seit: 15.07.2010
Beiträge: 4
Standard Auskunftspflicht ggü Betreuer

Hallo,
mein Vater (demenz- und parkinsonerkrankt) wurde vor 14 Tagen ins Krankenhaus (geschlossene Abteilung) eingewiesen. Diese Einweisung erfolgte unter recht "dramatischen Umständen". Der Notarzt wußte nichts von der Generalvollmacht und rief, da sich meine Vater gegen eine Einweisung ins Krankenhaus wehrte, Amtsärztin und Polizei. So standen zum Schluß 7 Personen im Wohnzimmer und wollten meinen Vater mitnehmen. Meine Mutter vergaß in der Aufregung darauf hinzuweisen, daß sie Betreuerin ist, so daß die Einweisung in die geschlossene Abteilung gerichtlich angeordnet wurde. Er liegt nunmehr seit 14 Tagen in der geschlossenen Abteilung, davon war er 1,5 Wochen am Bett fixiert (eine gerichtliche Anordnung darüber gibt es nicht). Er wird mit starken Beruhigungs- und Schlafmitteln ruhig gestellt und künstlich ernährt, weil er wohl lt. Aussage des behandelnden Arztes in der Wachphase aggressiv wird und Essen und Trinken verweigert. Nach Auskunft des Arztes würden wohl die Demenz-und Parkinsonmedikamtente nicht viel an der Situation verbessern. Es wurde bereits in der ersten Woche über die Einweisung in ein Pflegeheim gesprochen. Wir haben nun die Befürchtung, daß man meinen Vater nur noch ruhig stellt, um ihn später als nicht mehr therapierbar in ein Pflegeheim einweisen zu können. Ich wohne 500 km vom Wohnort meiner Eltern entfernt und möchte nun nächste Woche das Krankenhaus aufsuchen. Bisher haben wir meinen Vater nur schlafend erlebt und können uns kein Bild von der Agressivität machen, wobei das ja auch Auslegungssache ist. Können wir als Betreuer verlangen, daß man ihn in den Wachzustand versetzt, um uns selbst ein Bild zu machen? Es gibt auch von seitens des behandelnden Arztes keine Äußerungen, wie er weiter behandelt werden soll. Für uns ist die ganze Situation unbefriedigend, da wir das Gefühl haben, nur hingehalten zu werden. Es gibt eine vom Amtsgericht eingesetzte Rechtspflegerin. Ist es ratsam, sie mit einzuschalten?
Gruß Biggi
biggi ist offline  
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Alt 16.07.2010, 08:49   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Guten Tag!

Verständnisfragen:

Zitat:
Zitat von biggi Beitrag anzeigen
Diese Einweisung erfolgte unter recht "dramatischen Umständen". Der Notarzt wußte nichts von der Generalvollmacht [...] Meine Mutter vergaß in der Aufregung darauf hinzuweisen, daß sie Betreuerin ist [...]
.
Was denn nun?
Vollmacht oder rechtliche Betreuung?


Zitat:
Er wird mit starken Beruhigungs- und Schlafmitteln ruhig gestellt und künstlich ernährt, weil er wohl lt. Aussage des behandelnden Arztes in der Wachphase aggressiv wird und Essen und Trinken verweigert.
Weshalb kam es zu Einweisung?
Wie war sein Zustand vor der Einweisung?


Zitat:
Wir haben nun die Befürchtung, daß man meinen Vater nur noch ruhig stellt, um ihn später als nicht mehr therapierbar in ein Pflegeheim einweisen zu können.
Ich kann aus Deiner Schilderung leider nicht erkennen, wie man zu dieser Verdächtigung kommen könnte.


Zitat:
Können wir als Betreuer verlangen, daß man ihn in den Wachzustand versetzt, um uns selbst ein Bild zu machen? Es gibt auch von seitens des behandelnden Arztes keine Äußerungen, wie er weiter behandelt werden soll.
Mit Aufgabenkreis "Gesundheitsfürsorge" ist so manches möglich - wenn allerdings der behandelnde Arzt sich weigert (z. B. weil er keine medizinische Notwendigkeit sieht und das nur für eine Quälerei seines Patienten hält) und auch kein anderer bereitwilliger Arzt zur Stelle ist, kann man sich wohl auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln.


Zitat:
Es gibt eine vom Amtsgericht eingesetzte Rechtspflegerin. Ist es ratsam, sie mit einzuschalten?
Die Rechtspflegerin ist als eigene Instanz im betreuungsverfahren beim Amtsgericht beschäftigt und nicht "eingesetzt". Meinst Du vielleicht eine Verfahrenspflegerin?
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 17.07.2010, 02:48   #3
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Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Hallo, erstmal ne ganz üble Situation des "Abtransports". Ich würde sagen, traumatisierend für denjenigen, Gegenwehr nutzlos, Niederspritzen und ab die Post mit dem ganzen Aufgebot.

wenn ihr ihn nur schlafend antrefft, ist er unter sehr starken Beruhigungsmitteln. Fixierung so lange, wenn die nicht angeordnet wurde, durch ein Gericht, ist das nicht rechtmäßig und wäre Körperverletzung.

Wahrscheinlich will diese Psychiatrie ihre Ruhe. Üblich so.
Das Anti-Parkinsonmittel, wenn es Akineton sein sollte, steht im Ruf, stimmungsaufhellend zu sein, wird unter Drogis gerne gehandelt - mal nur so nebenbei -.

Laßt euch doch auch die tägliche Dokumentation der Klinik geben wegen der Medikamente. Ich nehme an, dass er am Tropf ist, dazu noch gewindelt wird. Dekubitusgefahr. Welche Fixierung wurde gewählt, 5 Punkt-Gurt? Psychopharmaka entfalten nach etwa 3 Wochen erst ihre volle Wirkung, der Patient wird umgänglicher, das Personal hat weniger Arbeit, deshalb werden sie ihn nicht aus dem jetzigen hirngedämpften Zustand für euch extra herausholen.

Kein Wunder, wenn er aggressiv ist, denn so ne Fixierung macht unwillkürlich aggressiv.

Gruss

Geändert von mary (17.07.2010 um 03:00 Uhr)
mary ist offline  
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Alt 17.07.2010, 11:16   #4
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Benutzerbild von charlyy
 
Registriert seit: 20.02.2010
Ort: Ruhrpott
Beiträge: 14
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Hallo biggi,

schrecklich zu lesen! mir wurde schon beim Lesen schlecht, allerdings vor Wut.

Wenn es sich tatsächlich so verhalten sollte, dass Dein Vater seit nunmehr 14 Tagen mit Medikamenten sediert wird (hier wäre es wirklich wichtig nach den Medi-Namen zu fragen!!), stellt das eine freiheitsentziehende Maßnahme dar, die in die Persönlichkeitsrechte des Patienten eingreift. Sedierende Psychopharmaka, die zur Apathie und DAuerschläfrigkeit führen (was sich hier genauso anhört) dürfen vom Arzt nur zum Zweck der Heilung oder Linderung von Krankheitszuständen (z. B. Angst- und Wahnzustände) verordnet werden.
Eine Dauermedikation ist das keinesfalls! Außerdem verstärken sedierende Mittel (vor allem Neuroleptika!) bestimmte Symptome von Demenz/Alzheimer.
So wie es jetzt abläuft bleibt das Ganze ein einziger Teufelskreis! Angeblich werden dann die Medikamente gegeben, um "Aggressionen" entgegenzuwirken - meistens/oft wurden aber einfach nur Ursache/Wirkung vertauscht - der Patient wird erst recht durch solch eine Behandlung (Fixierung etc) "aggressiv" (meistens handelt es sich in Wirklichkeit um reine pure ANGST, welche Außenstehende dann als Aggression einstufen) .

Ist er in der Gerontopsychiatrie?


Gruß
charlyy ist offline  
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Alt 17.07.2010, 17:52   #5
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Beiträge: 4
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Vielen Dank zunächst für Euer Verständnis. Manchmal hat man schon das Gefühl, als einziger besorgt zu sein.
Zum Verständnis an Chesterfield: Meine Mutter und ich sind als Betreuer eingesetzt. Allerdings vergaß meine Mutter in der Aufregung, dem Notarzt dies mitzuteilen. Sonst wäre es möglicherweise garnicht zu solch einem Aufgebot mit Amtsärztin etc. gekommen.
Zur Einweisung kam es, da er alle fremden Personen aus dem Haus haben wollte, der Amtsärztin die Unterlagenmappe entrissen hat und sich gegen die Handgriffe der Krankenpfleger gewehrt hat. Für mich ist das eigentliche die "normale" Reaktion eines Demenzkranken. Vor der Einweisung ist er nicht handgreiflich gewesen, hat jedoch sehr oft geschrien und ist laut geworden, wenn man nicht mit ihm einer Meinung war. Vom Amtsgericht wurde eine Verfahrenspflegerin gestellt.
Zur Zeit hat er eine 5-Punkt-Gurt-Fixierung und es ist mir schon bewußt, daß das KH gegen geltendes Recht verstößt, da es hierfür keine gerichtliche Genehmigung hat. Aber man hofft ja immer, ohne Druck und Streit zum Ziel zu kommen, deshalb hatte ich bisher den Mund gehalten.
Danke für Euer Verständnis und die Tipps. Es tut gut, das Gefühl zu haben, daß andere meine Besorgnis nachempfinden können. Schließlich hat mein Vater keine anderen Fürsprecher außer uns.
Ich werde auf alle Fälle nächste Woche im Krankenhaus Auskunft über die verabreichten Medikamenten verlangen und hoffentlich endlich mal ein aufklärenden Gespräch mit dem Arzt erreichen.
Gruß
biggi ist offline  
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Alt 18.07.2010, 13:39   #6
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Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
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Hallo biggi

Noch mal eine Nachfrage:
Bist Du und Deine Mutter als Betreuerinnen (also vom Gericht) bestellt worden oder habt ihr bzw. nur eine von Euch eine Vollmacht?

Wenn inn Vollmachts- oder Betreuungsauftrag der Bereich der Gesundheitssorge und freiheitsentziehende Maßnahmen (bzw. Unterbringung gegen den Willen) enthalten sind, ist es im Prinzip sogar Euche Aufgabe, die Notwendigkeit der Fixierung zu prüfen und - falls sie tatsächlich notwendig sein sollte anzuordnen und vom Gericht genehmigen zu lassen (auch bei eienr Vollmacht!!!).
Ist die Fixierung nicht medizinisch notwendig oder gibt das Krankenhaus keine Begründung ist es Eure Aufgabe,für die Beendigung der Fixierung zu sorgen.
Z.B. Aufforderung an das Khs. die Fixierung zu beenden - oder dezidierte Begründung!!!. Wenn das Khs. nicht reagiert bzw. nicht begründet: ein Schreiben an das Betreuungsgericht mit der Schilderung der Situation. Auch darstellen, dass Du die Fixierung nicht beantragen kannst, weil dir die Notwendigkeit nicht erläutert wurde und das Khs. nicht bereit ist, eine Stellungnahme dazu zu schreiben (die ist für die gerichtliche Genehmigung notwendig).
Eine weitere Mögichkeit ist es, die Besuchkommisiion anzuschreiben. Das ist die Aufsichtsinstanz für die psychiatrischen Kliniken und mach auch einigen Wirbel. (Jedes psych.Khs ist verpflichtet im öffentlichen Aushang über die Kontaktmöglichkeit zur zuständigen Besuchskommission zu informieren. Die Adresse hängt als im Khs aus.

Wg. der Medikamente und Therapien ist das Krankenhaus auskunftsverpflichtet, sofern der Betreuungsbereich "Gesundheit" oder eine Schweigepflichtentbindung in der Vollmacht vorliegt.
Hier sollte dann die Aufgabe sein,darauf zu achten, dass die Medikamente auch wirklich aus medizinischen Gründen gegeben werden und nicht zur Vereinfachung des Stationsalltages.
Das ist aber nicht einfach, weil dafür eine Portion Fachwissen und starke Nerven notwendig sind. Mediziner sind leicht eingeschnappt, wenn sie glauben, dass man ihnen reinreden will. Es kommt also sehr viel mehr darauf an wie man fragt, als was man fragt...

Viel Glück wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.07.2010, 10:39   #7
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Registriert seit: 15.07.2010
Beiträge: 4
Standard Mimosen im Arztkittel

Hallo,
ja, das Eingeschnapptsein ist wohl das wichtigste Fach im Medizinstudium.
In der vergangenen Woche habe ich meinem Vater im Krankenhaus (liegt 500 km entfernt) besucht. Meine Mutter und ich haben eine Generalvollmacht (notariell beglaubigt), die alle Lebensbereiche umfaßt. Das Khs ist sehr weit vom Wohnort meiner Mutter entfernt und schwierig zu erreichen. Deshalb baten wir den OA , meinen Vater in ein KH näher am Wohnort meiner Mutter verlegen zu lassen. Widerstrebend räumte er ein, daß wir das Recht dazu haben, aber keine Hilfe (Krankentransport, Absprache mit anderem Kh o.ä.) zu erwarten hätten.
Knapp 4 Tage später teilte man meiner Mutter mit, daß mein Vater am Dienstag entlassen werden würde. Dies hätte man uns doch auch bereits beim Gespräch mitteilen können? Aber wahrscheinlich fühlte sich der OA kritisiert und macht jetzt kurzen Prozeß.
Mein Vater lag 14 Tage im Bett und wurde künstlich ernährt. Seit einer Woche sitzt er mit Hilfe von 2 Pflegern in einen Krankenstuhl und kann noch nicht allein stehen geschweige gehen. Nun wird er ohne Hilfsmittel o.ä. in die Obhut meiner 69jährigen Mutter entlassen, die sich auch um den Transport kümmern soll. Wir sind der Meinung, daß er zunächst eine Reha bekommen müßte, um in die häusliche Pflege entlassen werden zu können. Ich halte das Verhalten des Khs für grob fahrlässig, aber schließlich wollten sie ihn ja von Anfang an direkt in ein Pflegeheim übergeben. Vielen Dank für den Tipp mit der Besuchskommission, daß war mir nicht bekannt. Dort werde ich mich mal hinwenden.

Gruß biggi
biggi ist offline  
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