Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung beenden, nur Ärger mit Amtsgericht - wer vertritt meine Rechte? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
da ich hier bislang noch nichts geschrieben habe, aber schon sehr viel mitgelesen habe, möchte ich zunächst mal ...
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Gesperrt
Registriert seit: 20.02.2010
Ort: Ruhrpott
Beiträge: 14
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Hallo zusammen,
da ich hier bislang noch nichts geschrieben habe, aber schon sehr viel mitgelesen habe, möchte ich zunächst mal guten Tag sagen. Meine Frage/mein Anliegen: ich möchte meine freiwillige (!) Betreuung beenden - 2007 hatte ich naiverweise die Betreuung beantragt, weil mich eine Mitarbeiterin eines Caritasverbandes quasi dazu gedrängt hat (damit sie selbst mir nicht bei der Wohnungssuche helfen musste. Dass eine Betreuerin damit auch nichts zu tun hat, wusste ich leider nicht.) Mir selbst war das gesamte Thema bis zu dem Zeitpunkt absolut fremd. Früher haben mich meine Eltern bei krankheitsbedingten Problemen unterstützt bzw. ich habe trotz schwerer chronischer Erkrankungen fast alles alleine geregelt (irgendwie). Habe geglaubt was mir die Caritas-Mitarbeiterin über das Thema Betreuung sagte - leider. Ich möchte nun nicht den ganzen unsäglichen Verlauf schildern - Fakt ist, dass es mir stetig schlechter geht durch die Betreuung und das ganze Hickhack , Vorwürfe und Unterstellungen wenn ich mal nicht innerhalb einer bestimmten Frist einen Brief beantworte usw. usf (bin nicht "nur" psychisch, sondern in erster Linie körperlich schwer krank) und ich sie ein für allemal beenden möchte. Die Betreuung besteht ausschließlich für die Bereiche Wohnungsangelegenheiten und Vertretung vor Ämtern und Behörden. Leider habe ich (eingeschüchtert durch übelstes Vehalten des Richters) bei der Anhörung im Juni 2010 auf die Frage, ob ich auch weiterhin die Betreuung wünsche mit "Ja" geantwortet. Was ich schwer bereue. Ich bin einfach insgesamt nervlich so fertig, dass ich nur ganz schnell diesen Termin hinter mich bringen wollte. Frage: wie gehe ich vor, alleine wird das wohl nicht klappen? Beratungshilfe gibt es anscheinend nicht, habe ich da eine korrekte Information erhalten? Wer würde mich denn rechtlich vertreten? Sozialverband Deutschland hat wohl eher auch nichts mit der Thematik am Hut? Es ist wirklich dringend und eilig. Grüße |
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#2 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi charly,
war mir dazu einfällt: betreuung darf nur so lang bestehen, wie das auch notwendig ist. wenn sie nur von einem zum anderen tage nicht mehr nötig wäre, wär das ein gutes argument, sie aufheben zu lassen. das müsste dann auch erfolgen. in deinem fall sollte das jetzt etwas sehr plötzlcih eingetretenes sein, sonst kannst keinem menschen verständlich machen, wieso du das nicht bei der anhörung schon gesagt hast. da plötzliche wunderheilung wohl unwahrscheinlich, käme aber zb. eine gute freundin in frage, die zufällig wieder in deine stadt gezogen ist, und dir nun künfitg bei deinen angelegenheiten unter die arme greifen wird. damit wär eine betreuerin überflüssig. diese theoritische freundin könntest du jeweils beauftragen, deine sachen zu erledigen... betreuung darf nur so lang bestehen, wies keine andere möglichkeit gibt, die dir ebensogut hilft... da könnte ein brief an betreuerin und gericht vielleicht schon ausreichen, wennste so ne freundin hast... is aber nur son gedanke grad. gruß, zeiten |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 20.02.2010
Ort: Ruhrpott
Beiträge: 14
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Hi zeiten,
danke für deine Antwort. Eine Freundin oder irgend eine andere Person im privaten Bereich existiert leider nicht. sonst hätte ich nicht diesen Schlamassel mit der Betreuung auf mich genommen. ich habe noch vergessen zu erwähnen, dass auch ein Gutachten existiert, in dem die Notwendigkeit der Betreuung offenbar festgestellt wurde (Einsichtnahme in das Gutachten wurde mir verweigert) - allerdings wohl nur weil ich dem Arzt gesagt habe, dass ich ganz alleine dastehe und "Hilfe" brauche (die definitiv nicht durch gesetzl. Betreuung abgedeckt wird, sondern eher im praktischen Bereich liegen würde, was er offenbar nicht erkannt hat o. nicht sehen wollte, da halt nur Psychiater mit reinem Psychiater-Denken). meine generelle Frage bleibt bestehen: welche Stelle hilft mir? |
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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um es mal direkt zu sagen: eher keine stelle kann, besser wird, dir helfen......so sieht die realität eben aus.
das einzige was dir bleibt, ist es zu versuchen eine rechtsanwältin oder einen rechtsanwalt mit der sache zu betrauen....hinweis: beratungshilfe im falle der entsprechenden bedürftigkeit beim zuständigen amtsgericht beantragen. falls du niemanden findest, wirst du nolens volens selbst einen antrag auf aufhebung der betreuung beim zuständigen betreuungsgericht stellen müssen. hier sollte deinerseits (ggf. auch durch ein neueres gutachten eines facharztes) möglichst klar dargelegt werden, dass eine notwendigkeit bzw. erforderlichkeit für eine betreuung nicht mehr besteht. hilfreich kann es sein, wenn du auf eventuelle pflichtverletzungen der betreuerin hinweist, sofern diese die betreffenden aufgabenkreise berühren..... die rechtlichen normen findest du im BGB (materielles recht hier insbesondere der §1908d BGB) und im FamFG (als formelles recht, ab § 271 ff.). rein vorsorglich solltest du gleich eine verfahrenspflegschaft mit beantragen (siehe § 276 FamFG). abschliessend ist aufgrund der möglichen komplexität in betreuungssachen wirklich der gang zu einem rechtsbeistand angeraten, evtl. kann auch der betreffende rechtsanwalt die verfahrenspflegschaft übernehmen. viel glück.......und erfolg! lg nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (16.07.2010 um 16:05 Uhr) |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Und wir wollen einen Betreuerwechsel, aber der Richter meint, er sehe keinen Grund dafür. Er will nach Aktenlage entscheiden oder Anhörung. Anhörung bei der Betreuten kann man vergessen. Schriftliche Beweismittel zählen.
Es liegen einige Schreiben dem Gericht vor, wonach man die Unzufriedenheit des Betreuers dokumentierte. Ich will hier nicht weiter drauf eingehen. Verwandte werden, sofern der Richter meint, eine wirklich ungeeignete Betreuerin weiterhin aufrechtzuerhalten, gegen den Richter und Betreuerin vorgehen, aber mit allen rechtlichen Mitteln. Auch hat die Betreuerin gegen eine Verwandte gemobbt, indem sie ein Schreiben mit Androhung von Klage an eine Verwandte als Fax sandte, wo die Verwandte beschäftigt ist, also den Arbeitgeber, ganz bewusst, mit dem Hintergrund die Verwandte beruflich fertigzumachen, in ihrem Ruf zu schädigen. Die Verwandte hat Dinge aufgedeckt, die der Betreuerin höchst unangenehm sein sollten, sogar Haftpflichtansprüche nach sich ziehen könnten. Es grüßt |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 20.02.2010
Ort: Ruhrpott
Beiträge: 14
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@ mary: bitte hier nur Beiträge zu meinem Problem, für eigene Anliegen bitte eigenen Thread öffnen. danke
@ nam: danke für die Ausführungen. Das mit dem Anwalt war mir schon klar, habe auch schon einen gefragt, der mich in einer Mietsache vertreten hatte - er hat sich gewunden wie ein Aal (sollte also wohl heißen dass er diese Sache nicht übernehmen möchte oder auch nicht kann, da mit der Thematik nicht vertraut). Nunmehr habe ich im Netz gelesen : (Zitat aus einem anderen Forum, darf man hier verlinken??): Ja, aber mit mit Quellenangabe, deshalb gelöscht. Tina L. Dort beschwerte sich ein Betreuer darüber, dass er 9 verschiedene Beratungsscheine von ein und derselben Person zur Bearbeitung vorgelegt bekam..... Und nun will er alle ablehnen, aus dem genannten Grund. D. h. im Klartext, dass derjenige dann für alle Anwaltskosten selbst aufkommen müsste, die mit der Thematik Betreuung/Vormundschaft zu tun haben, ist das gesetzlich korrekt so? Also das Geld um selbst einen Anwalt zu zahlen habe ich nicht, ich lebe weit unter der Armutsgrenze (Rente). Ist eine Verfahrenspflegschaft dasselbe wie eine Rechtspflegerin? Die hab ich nämlich, aber sie tut nichts für mich , da sie ja nur für den korrekten Verlauf der Betreuung/Beschluss zuständig ist und nicht für meinen Antrag auf Beendigung der Betreuung. (oder??) Gruß, charlyy |
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#7 | |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
das glaub ich nicht. in dem paragrafen steht was von zivilrecht und mmn gehört das betreuungsrecht da auch dazu.... aber beschwören kann ich das nicht. am besten du rufst bei nem anwalt an und fragst dort danach. der wird dir schon sagen können, ob es für sowas nen beratunggutschein gibt. oder du gehst dort hin, wo man diese gutscheine kriegt, die müssen ja auch wissen, ob du einen bekommen kannst. ich mein, es gibt eigentlich nur zwei möglichkeiten, aus einer betreuung rauszukommen. das eine ist, dass sie (aus welchen gründen auch immer) nicht mehr notwendig ist. das andere ist, dass du (mit deinem freien willen) entscheidest, dass du sie nicht mehr haben willst. der zweite weg ist ein bisschen riskant, wenn du ne "psychomacke" hast. da könnte es dir passieren, dass man dir den freien willen abspricht, und dann kannst halt nicht einfach sagen: nö, ich möcht nicht mehr. ich würde das in deinem fall auch nicht darüber versuchen, weil du bei der anhörung grad dem richter das gegenteil gesagt hast. wenn du da jetzt drei wochen später kommst und dann sagst: jetzt hab ich es mir wieder anders überlegt, da denken die direkt, dass du spinnst und lehnen den antrag ab. das sind jetzt unglückliche umstände, dass das bei der anhörung so blöd gelaufen ist. sonst wär es leichter, vermutlich. da kann der anwalt mmn nun aber auch nicht so viel dran drehen. das is einfach blöd gelaufen. ich mein, der sicherste weg da raus, is ein privater kontakt, wo jemand dir seine hilfe zusagt - ob das dann später so is, is was anderes. ich meine, es is das argument, wo der richter sich am schlechtesten gegen sperren kann. so jemand kannst doch auch im netzt finden. wenn du die hilfe sowieso gar nicht in anspruch nehmen willst und es nur um darum geht, die betreuung loszuwerden, lässt sich da bestimmt jemand finden. ich mein, es wär der einfachste weg. wenn das nicht funktioniert, kannst immer noch zum anwalt gehen...mit welcher begründung hat man dir denn das psychgutachten verweigert? da hast du natürlich auch einsichtsrecht, das dürfen sie dir nicht verwehren. (das dürften sie nur, falls daraus schwere gesundheitliche nachteile zu befürchten wären, oder es anhaltspunkte gibt, dass du dich am artz rächen willst oder so was. da liegt aber bei dir nix davon vor - stimmts?) also da würd ich auch nochmal akteneinsicht nehmen. gruß, zeiten |
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#8 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 20.02.2010
Ort: Ruhrpott
Beiträge: 14
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Zitat:
also die Sache mit der "Schein-Hilfe" kenne ich so nicht , wahrscheinlich bin ich zu naiv um so etwas zu "finden". ich nutz das Internet mehr als riesige Bibliothek/Informationsquelle ![]() Ein Grund warum ich das Gutachten nicht sehen darf wurde gar nicht erst genannt; einfach nur abgelehnt. Womöglich wird befürchtet, dass ich dagegen vorgehe, wenn etwas nicht Zutreffendes drinsteht. Selbstverständlich räche ich mich an niemandem ; ich lasse bloß nix mehr zu, was Stigmatisierungen/Falschdiagnosen usw. angeht.Hier noch die Quelle bezüglich der o. g. Info (Beratungsschein): Beratungshilfe und Betreuung |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
hast den letzen post nicht gelesen. da steht: Zitat:
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#10 |
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Gesperrt
Registriert seit: 20.02.2010
Ort: Ruhrpott
Beiträge: 14
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taaaaaaatsächlich, der ist mir glatt durch die Lappen gegangen (der user/gast hat kein Bild/avatar, daher hab ich wohl nicht mehr weiter nach unten geschaut )Danke für den Hinweis!!! ![]() Montag weiß ich mehr, da telefonier ich mal die Rechtsanwälte in den Gelben Seiten ab |
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