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Vorsorgevollmacht ausreichend?

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Meine Mutter ist alzheimer-dement. Nachdem sich der Verdacht bei uns in den letzten Wochen erhärtet hat, haben wir vorige Woche ...


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Alt 17.07.2010, 10:40   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.07.2010
Beiträge: 4
Standard Vorsorgevollmacht ausreichend?

Meine Mutter ist alzheimer-dement. Nachdem sich der Verdacht bei uns in den letzten Wochen erhärtet hat, haben wir vorige Woche die Bestätigung eines Neurologen erhalten.

Unsere Mutter hat meiner Schwester und mir Berliner Vorsorgevollmacht erteilt. Wir haben jeweils einzeln Vorsorgevollmacht in allen Punkten ohne jegliche Einschränkung erhalten.

Nun beschäftigt mich folgende Frage:
Ist diese Vollmacht ausreichend, um alles Nötige für unsere Mutter zu tun, oder bracuhen wir noch die amtliche Betreuung?
Der Sozialdienst des Krankenhauses, in dem Mutter gerade wegen Wasser im Körper liegt, hat uns empfohlen die amtliche Betreuung zu beantragen.

Wir möchten natürlich das bestmögliche für unsere Mutter machen!
Für die Klärung meiner Frage bin ich sehr dankbar!
Rini ist offline  
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Alt 18.07.2010, 13:49   #2
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,582
Standard

Hallo Rini

Erst mal wünsche ich Euch viel Kraft und Geduld für Eure Aufgabe, die ist nicht einfach.

Ich muß was zurückfragen:
Was ist eine "Berliner" Vollmacht? Wie sieht die aus?
Ich kenne ein "Berliner" Testament, aber das tritt erst nach dem Ableben in Kraft.

Mal davon ausgegangen, dass die "Berliner" Vollmacht einfach eine normierte Vollmacht ist, die im Allgemeinen genauso Gültigkeit hat, wie andere Vorsorgevollmachten nach dem Gesetz vom 1.9.2009, so hat sie Vorrang vor einer rechtlichen Betreuung Sprich:
Falls jemand eine Betreuung beantragen sollte und dem Gericht ist bekannt, dass diese Vollmacht besteht, dann wird es auf die Vollmacht hinweisen und keinen Betreuer bestellen.

Kennt das Gericht die Vollmacht nicht
oder werden mit der Vollmacht bestimmte Bereiche nicht abgedeckt
oder hält das Gericht den Bevollmächtigten für überhaupt nicht geeignet (z.B. wenn der selber eine Betreuung bekommen muß),
dann wird doch eine Betreuung beschlossen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 18.07.2010, 23:16   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.07.2010
Beiträge: 4
Standard

Hallo Imre,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!

Bei der Berliner Vollmacht handelt es sich um eine normierte Vollmacht in der alle relevanten Punkte einzeln festgelegt werden können, die dem Gesetz vom 1.9.2009 entspricht. Sie wird vom Berliner Patiententestamentregister heraus gegeben und dazu gehört noch ein Berliner Patiententestament.

Meien Mutter hat uns auch in allen Bereichen Vollmacht erteilt.

Diese Vorsorgevollmacht enthält auch eine Betreuungsverfügung, in der meine Mutter wünscht, daß meine Schwester und ich nötigenfalls zu ihren Betreuern bestellt werden.

Ja sicher, unsere Aufgabe wird nicht einfach, aber wir machen das sehr gerne für unsere Mutter!
Sie hat ja auch alles für uns getan - egal wie schwierig es war!

LG Marina
Rini ist offline  
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Alt 19.07.2010, 10:25   #4
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
Standard

Hallo Rini,

auch ich habe eine Vollmacht von meinem Vater. Diese wird überall (mittlerweile sogar von der Zustazrente) anerkannt. Damit kann ich alles für meinen Vater regeln. Bis jetzt bin ich damit gut gefahren.
Da mein Vater vorübergehend geschlossen untergebracht war, wurde das Gericht involviert. Da habe ich die Vollmacht vorgelegt. Beim Gespräch mit dem Richter hat wohl auch mein Vater (trotz beginnender Demenz) klar auf mich gewiesen. Jetzt habe ich ein Urteil "Es wird keine Betreuung eingerichtet, da eine vollgültige Vollmacht vorliegt."
Wenn Du bezüglich der Vollmacht unsicher bist, gehe mal in Deiner Stadt zum Amt für Senioren. Die haben mir sehr weitergeholfen. Auch mit Tipps und Tricks in Umgang mit Dementen Menschen.

Sei froh das Du eine Vollmacht hast. Dies macht vieles einfacher.

Viel Glück, Kraft und Geduld

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
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