Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorsorgevollmacht ausreichend? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meine Mutter ist alzheimer-dement. Nachdem sich der Verdacht bei uns in den letzten Wochen erhärtet hat, haben wir vorige Woche ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 14.07.2010
Beiträge: 4
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Meine Mutter ist alzheimer-dement. Nachdem sich der Verdacht bei uns in den letzten Wochen erhärtet hat, haben wir vorige Woche die Bestätigung eines Neurologen erhalten.
Unsere Mutter hat meiner Schwester und mir Berliner Vorsorgevollmacht erteilt. Wir haben jeweils einzeln Vorsorgevollmacht in allen Punkten ohne jegliche Einschränkung erhalten. Nun beschäftigt mich folgende Frage: Ist diese Vollmacht ausreichend, um alles Nötige für unsere Mutter zu tun, oder bracuhen wir noch die amtliche Betreuung? Der Sozialdienst des Krankenhauses, in dem Mutter gerade wegen Wasser im Körper liegt, hat uns empfohlen die amtliche Betreuung zu beantragen. Wir möchten natürlich das bestmögliche für unsere Mutter machen! Für die Klärung meiner Frage bin ich sehr dankbar! |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,582
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Hallo Rini
Erst mal wünsche ich Euch viel Kraft und Geduld für Eure Aufgabe, die ist nicht einfach. Ich muß was zurückfragen: Was ist eine "Berliner" Vollmacht? Wie sieht die aus? Ich kenne ein "Berliner" Testament, aber das tritt erst nach dem Ableben in Kraft. Mal davon ausgegangen, dass die "Berliner" Vollmacht einfach eine normierte Vollmacht ist, die im Allgemeinen genauso Gültigkeit hat, wie andere Vorsorgevollmachten nach dem Gesetz vom 1.9.2009, so hat sie Vorrang vor einer rechtlichen Betreuung Sprich: Falls jemand eine Betreuung beantragen sollte und dem Gericht ist bekannt, dass diese Vollmacht besteht, dann wird es auf die Vollmacht hinweisen und keinen Betreuer bestellen. Kennt das Gericht die Vollmacht nicht oder werden mit der Vollmacht bestimmte Bereiche nicht abgedeckt oder hält das Gericht den Bevollmächtigten für überhaupt nicht geeignet (z.B. wenn der selber eine Betreuung bekommen muß), dann wird doch eine Betreuung beschlossen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 14.07.2010
Beiträge: 4
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Hallo Imre,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort! Bei der Berliner Vollmacht handelt es sich um eine normierte Vollmacht in der alle relevanten Punkte einzeln festgelegt werden können, die dem Gesetz vom 1.9.2009 entspricht. Sie wird vom Berliner Patiententestamentregister heraus gegeben und dazu gehört noch ein Berliner Patiententestament. Meien Mutter hat uns auch in allen Bereichen Vollmacht erteilt. Diese Vorsorgevollmacht enthält auch eine Betreuungsverfügung, in der meine Mutter wünscht, daß meine Schwester und ich nötigenfalls zu ihren Betreuern bestellt werden. Ja sicher, unsere Aufgabe wird nicht einfach, aber wir machen das sehr gerne für unsere Mutter! Sie hat ja auch alles für uns getan - egal wie schwierig es war! LG Marina |
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#4 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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Hallo Rini,
auch ich habe eine Vollmacht von meinem Vater. Diese wird überall (mittlerweile sogar von der Zustazrente) anerkannt. Damit kann ich alles für meinen Vater regeln. Bis jetzt bin ich damit gut gefahren. Da mein Vater vorübergehend geschlossen untergebracht war, wurde das Gericht involviert. Da habe ich die Vollmacht vorgelegt. Beim Gespräch mit dem Richter hat wohl auch mein Vater (trotz beginnender Demenz) klar auf mich gewiesen. Jetzt habe ich ein Urteil "Es wird keine Betreuung eingerichtet, da eine vollgültige Vollmacht vorliegt." Wenn Du bezüglich der Vollmacht unsicher bist, gehe mal in Deiner Stadt zum Amt für Senioren. Die haben mir sehr weitergeholfen. Auch mit Tipps und Tricks in Umgang mit Dementen Menschen. Sei froh das Du eine Vollmacht hast. Dies macht vieles einfacher. Viel Glück, Kraft und Geduld Liebe Grüße Lisa |
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