Dies ist ein Beitrag zum Thema Wöchentliches Haushaltsgeld - Andy fragt als Stellvertreter im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Komischer Titel?
Es ist so das ich bis vor ca.3 Jahren einen gesetzlichen Betreuer (nacher freiwillig) hatte.Ich bin 49J. Single ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.07.2010
Beiträge: 4
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Komischer Titel?
Es ist so das ich bis vor ca.3 Jahren einen gesetzlichen Betreuer (nacher freiwillig) hatte.Ich bin 49J. Single wieder Willen und sogenannter "Rauschtrinker". Nun ist ein Bekannter von mir in der Situation das er einen gesetzlichen Betreuer hat.Der Bekannte hat kein Internet und ist im allgemeinen etwas phlegmatisch. Während meiner betreuten Zeit habe ich wöchentlich eine bestimmte Summe Taschengeld (50€) bekommen. Bei meinem Bekannten ist es so das er ständig wechselnde Beträge bekommt.Mündlich vereinbart sind 50€ wöchentlich. Er bekommt mal 20€ mal 30€ u.s.w. Meine Frage ist nun ob einem Betreuten nicht eine feste Summe Taschengeld zusteht??Wäre ja auch im Sinne einer Betreuung das er lernt mit einer festen Summe X auszukommen bzw.sich das Geld dann selbständig einzuteilen. Diese Frage gehört ev.nicht hierhin,ich hoffe Ihr könnt mir als Neuling verzeihen ![]() Liebe Grüße Andy |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 758
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erst mal Grüß Gott, und herzlich willkommen.
Gruß aus Gehrden bei Hannover, ![]() thomzim |
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#3 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Zitat:
Hallo Andy, zunächst: Herzlich Wilkommen ![]() Jetzt zu Deiner Frage- Grundsätzlich ist das richtig, es wäre schön wenn jemand mit einer bestimmten Summe lernen könnte auszukommen. Aber von "zustehen" kann leider nicht die Rede sein. Wie hoch die wöchentliche oder moantliche Summe ist wird bestimmt durch die persönlichen Verhältnisse des Betreuten, und natürlich den beiderseitigen Absprachen. Wenn jemand z.B. Raten an die Justizkasse zu zahlen hat- um die kommt man nicht rum- dann verringert sich natürlich der Betrag. Oder jemand fährst ständig schwarz und zahlt dann schnell das erhöhte Beförderungsentgeld, oder, oder, oder. Vieleicht fragt Dein Bekannter seine Betreuerin erst mal nach den unterschiedlichen Beträgen. So etwas sollte im Vorfeld nämlich besprochen worden sein. Grüsse Michaela
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.07.2010
Beiträge: 4
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Hallo,
wenn ich meinem Bekanten glaube ist er nicht vorbestraft(keine Raten) sondern hat ein fünfstelliges Vermögen. Auf diese Frage bin ich gekommen weil ich trotz Schulden,Harz 4 und Männerwohnheim mein Taschengeld bekommen habe. Aber die Frage ist ja beantwortet,es steht im Ermessen(Wllkür!!??) der Betreuerin/des Betreuers wieviel € die/der Betreute bekommt. Danke für die Antworten Andy |
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#5 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.07.2010
Beiträge: 4
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Zitat:
Alles nimmt ein gutes Ende für den,der warten kann.(TOLSTOI) |
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#6 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Zitat:
Du siehst mich leicht angesäuert jetzt. Ich habe deutlich geschrieben, dass es an der Absprache zwischen Betreuer und Betreutem liegt. Von Ermessen oder gar Willkür keine Spur. Ich frage Dich jetzt mal, auch stellvertrend für alle anderen die hier gerne grundlos rumpampen, wie Du das finden würdest wenn ich sage: Betreute sind erst mal alle grundsätzlich nervig, ohne auf die Menschen wirklich einzugehen und wirklich zu den Hintergründen was zu wissen? Wär ganz schön blöd oder? ![]() Gruss Michaela
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.07.2010
Beiträge: 4
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Moin Michaela,
wer lesen kann ist klar im Vorteil.Soviel zum Thema säuerlich ![]() Ich habe in meinem ersten Beitag klar und deutlich geschrieben das es eine mündliche Absprache zw.Betreutem+Betreuerin gibt die besagt das der Betreute 50€ Woche bekommt!Leider hält sich die Betreuerin nicht daran! Fragt man Sie nach den Gründen der "flexieblen" Zahlungen verweist diese auf Ihre Vorgesetze? die jedoch nie zu erreichen ist. Gruß AndY |
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#8 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Guten Morgen Andy,
da steht warum ich angesäuert bin- aber gut. Eine gesetzliche/rechtliche Betreuerin hat keine "Vorgesetzte", sie ist für all ihre Entscheidungen selbst verantwortlich. Gruss Michaela
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