Dies ist ein Beitrag zum Thema Medikamentenversorgung im Altenheim im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
meine Mutter wohnt in einem AH mit dem wir eigentlich bisher zufrieden waren.
Nun hat mich ein Vorfall ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 14.07.2010
Beiträge: 2
|
Hallo zusammen,
meine Mutter wohnt in einem AH mit dem wir eigentlich bisher zufrieden waren. Nun hat mich ein Vorfall ziemlich geschockt: ich erhielt einen Anruf dass ich ein neues Rezept für die zu verabreichenden BTM besorgen solle. Normalerweise läuft das vom AH über den Hausarzt, der hatte jedoch Urlaub was das AH dann wohl Donnerstag oder Freitag festgestellt hat. Man verlangte dass jemand die Versichertenkarte und die Quartalsquittung im AH abholen und zur ärztl. Vertretung bringen solle um von dort dann das Rezept für neue BTM zu besorgen. Da das AH mich erst Samstag erreichte, konnte das frühestens am Montag erledigt werden, was lt. AH kein Problem sei da die BTM ausreichen würden. Sie reichten aber nur bis Sonntagabend, was ich aber erst erfuhr als ich das Rezept im Laufe des Montag Vormittag besorgt hatte. D.h. meine Mutter erhielt am Montagmorgen nicht die vorgeschriebene BTM. Auf meine Vorhaltungen dass da ja wohl jemand im AH gepennt hat, wurde mir beschieden dass das AH ja nicht wissen könne wann der Hausarzt Urlaub macht und man ausserdem 2 mal versucht hätte mich zu erreichen. Offensichtlich war das AH der Meinung damit seine Pflicht erfüllt zu haben. Wie seht Ihr das ???? Ich befinde mich mit der Plegedienstleitung des AH in der Diskussion um den Vorgang zu klären. Bei einem menschlichen Versagen hätte ich wohl ein paar Takte dazu gesagt aber ansonsten die Sache auf sich beruhen lassen - schließlich machen wir alle mal Fehler - . Aber das wird vom Personal des AH mit Vehemenz ausgeschlossen. So dass ich sehr hellhörig geworden bin und der Sache auf den Grund gehen werde. Für ein paar gute Argumentationshilfen wäre ich sehr dankbar. Liebe Grüße |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,152
|
Guten Morgen Divercharly,
zuerst einmal solltest du dir den Heimvertrag durchlesen, hierin müsste eigentlich die Zuständigkeit für die medikamentöse Versorgung geregelt sein. Meines Erachtens hat das Heim die Versorgung sicherzustellen, es kann ja nicht angehen das die medikamentöse Versorgung in einer Einrichtung von der Mitarbeit von Angehörigen abhängig gemacht wird. Wenn das Heim dir mitteilt sie wüssten ja nicht wann der behandelnde Arzt im Heim urlaub hat, spricht das nicht gerade für gelungene Absprachen zwischen den beiden aber das sollten die Einrichtung und der Arzt miteinander klären. Gruß, Andreas
|
|
|
|
|
|
#3 |
|
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
|
hi diver,
ich denk mir, wenn es ein alten- und kein pflegeheim is, kann gut sein, dass die dort nicht fürs medis-besorgen zuständig sind. aber wie andreas sagte, das muss ja im vertrag stehen. ich würde das im auge behalten und mich fragen, ob überhaupt schaden entstanden ist. wenn ja, wie schlimm ist er? und wie groß die wahrscheinlichkeit, dass so was nochmal passiert und entsprechend abwägen, ob ein aufriss lohnt. lg zeiten
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
|
Die Pflichten des AH ergeben sich aus dem Heimvertrag _und_ dem Rahmenvertrag gem. § 75 SGB XI. Dieser Rahmenvertrag ist unabdingbarer Bestandteil jedes Heimvertrages und müsste Dir vorliegen. Dort ist geregelt, was die vertraglich vereinbarten Pflegeleistungen sind.
Die medikamentöse Versorgung ist Teil der „medizinischen Behandlungspflege“ und grundsätzlich Aufgabe des Pflegeheimes. Für die Praxis schlage ich vor, dass die Krankenversicherungskarte Deiner Mutter im AH „zu treuen Händen“ hinterlegt wird. Danach kontrollierst Du nur noch in regelmäßigen Abständen die Pflegedokumentation darauf, ob Deine Mutter auch medizinisch ausreichend versorgt wurde. Wenn die Pflegedienstleitung mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden ist, schalte die Heimaufsicht ein und bitte diese um Vermittlung. |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 14.07.2010
Beiträge: 2
|
Hallo,
zunächst vielen Dank für die Antworten. Es handelt sich um ein Alten- und Pflegeheim, die Medikamenten versorgung wird lt. Vertrag " auf Wunsch des Patienten " vom Heim sichergestellt. Dies hat seit 16 Monaten auch immer geklappt. Zum Thema Aufriss: es geht mir nicht darum jemanden in die Pfanne zu hauen, aber da die Mitarbeiter jeden Fehler ihrerseits ausgeschlossen haben, befürchte ich einen Fehler im System. Menschliche Fehler werden sich kaum wiederholen wenn man sie mal erkannt hat, Fehler im System werden sich zwangsläufig wiederholen wenn das System nicht geändert wird. Das gilt es zu verhindern. Ich bin kein Fachmann und kann daher nicht wirklich beurteilen ob ein Schaden durch das einmalige weglassen von BTM enstehen kann; ich frage mich nur was geschehen wäre wenn ich weiter nicht erreichbar gewesen wäre ?? wie lange wäre meine Mutter mit BTM unversorgt geblieben ?? da kommen schon Bedenken die beseitigt werden müssen. LG |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|