Dies ist ein Beitrag zum Thema Umzugskosten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe mehrere Frage bezüglich eine Umzuges. Eine Betreute zieht von ihrem Wohnort in eine Wohstätte, diese liegt 250km von ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Ich habe mehrere Frage bezüglich eine Umzuges. Eine Betreute zieht von ihrem Wohnort in eine Wohstätte, diese liegt 250km von der alten Wohnung entfernt. Wer organisiert den Umzug und kommt für die Kosten auf? Sind die Angehörigen allein dafür zuständig? Müssen die Angehörigen den Umzug finanzieren? Was passiert mit persönlichen Dingen, die die Betreute nicht in der neuen Wohnform unterbringen kann?
Zusatz: Die Betreuerin hat sich bisher nicht um den Umzug der persönlichen Sachen der Betreuten gekümmert. Verlangt das die Angehörigen das tun. Es sei nicht genügend Geld da, ist die Begründung. |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Guten Morgen,
den Umzug zahlt auf Antrag der Kostenträger am neuen Wohnort, Antrag vor Umzug und mit Genehmigung zum Umzug. Dinge die nicht mitgenommen werden, können -wenn Vermögen vorhanden ist- untergestellt werden. Wenn kein Geld ist wird man sie vernichten müssen. Betreuer sind keine Umzugsunternehmer aber ich kenne das so, dass Verwandte normalerweise persönliche Dinge ihrer Angehörigen gerne zu ihnen an den neuen Wohnort bingen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. Geändert von michaela mohr (30.07.2010 um 07:47 Uhr) |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
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Ein Umzug lässt sich auf diesbezügliche Rechtsgeschäfte reduzieren.
Die entsprechenden Aufgabenkreise vorausgesetzt, ist die Organisation eines Umzugs (einschl. der Sicherstellung der Finanzierung) Betreueraufgabe. Überzählige persönliche Dinge müssen eingelagert werden. Ist geklärt wo bzw. bei wem? Gegenfragen: Welche Aufgabenkreise sind der Betreuerin übertragen worden? Hat die Betroffene Vermögen oder lebt sie von Sozialleistungen? Wenn Sozialleistungsempfänger: Ist der Umzug vorher mit dem Kostenträger abgesprochen und von ihm genehmigt worden? |
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#4 | |||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Also muss ich es als richtig hinnehmen, dass der Betreuerin die Anziehsachen ihrer Betreuten nicht interessieren. Ein Glück hat meine Schwester uns, die Familie, und ist in unserer Nähe, sonst müsste sie schon nackt rumlaufen. Das Schlimme an der Sache ist, dass die Betreuerin keinen Kontakt zu den Angehörigen aufnimmt aber erwartet und voraus setzt, dass die Angehörigen alles regeln. Geändert von anori (30.07.2010 um 08:10 Uhr) |
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#5 | |||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Ich bin am Verfahren nicht beteiligt. |
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 19.05.2010
Beiträge: 11
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Hallo Anori,
wie wäre es, wenn du dich direkt an die Betreuerin wendest, wenn sie sich nicht bei euch meldet? Dann könntet ihr euch genau abstimmen und auch die offenen Fragen klären. Den normalen Umzug müssen die Angehörigen in der Regel nicht selbst finanzieren. |
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#7 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Anori!
Du klingst ja schon ganz schön ärgerlich, aber auch verständlich... Wenn du sagst, die Betreuerin ist für alle Bereiche zuständig, dann also auch für Wohnungsangelegenheiten. Dann würde ich tatsächlich auch davon ausgehen, dass sie den Umzug organisiert, d.h. sich mit dem Kostenträger in Verbindung setzt, dann mit dem entsprechenden Umzugsunternehmen, Bezahlung regelt, etc Wird wohl tatsächlich am besten sein, wenn du dich mit ihr in Verbindung setzt, vielleicht ist ja wesentliches doch schon erledigt... Schon schade, dass sie keine Rücksprache mit euch hält, ist ja eigentlich super, wenn es Angehörige gibt, die sich ebenfalls kümmern! (Unter Umständen ist sie grad im Urlaub????) Viel Erfolg!!! Grüße von Annatevka |
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