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Kontrollbetreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontrollbetreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe folgendes Problem: Meine Mutter (87 Jahre) hat eine Demenz-u. Parkinson-Erkrankung. Seit 18.01.2010 ist sie in einem Altenheim ...


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Alt 19.08.2010, 11:49   #1
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Registriert seit: 19.08.2010
Beiträge: 6
Standard Kontrollbetreuer

Hallo, ich habe folgendes Problem: Meine Mutter (87 Jahre) hat eine Demenz-u. Parkinson-Erkrankung. Seit 18.01.2010 ist sie in einem Altenheim untergebracht. Ich habe seit Oktober 2010 eine notarielle Vollmacht sowie auch schon vorher eine Bankvollmacht.
Bisher habe ich alle Angelegenheiten in allen Bereiche für meine Mutter erledigt. Mittlerweile ist meine Mutter schwer an Demenz an erkrankt (Diagnose Demenztest und Attest d. Neurolen 10.03.2010). Mein Bruder, der sich bisher um nichts gekümmert hat, hat meine Mutter am 24.03.2010 zu sich für einen Tage (unter falschem Vorwand) nach Hause geholt, hat dort einen Notar sitzen gehabt, der dort mit meiner Mutter eine weitere notarielle Vollmacht sowie eine Grundstückübertragungsvertrag (Hausverkauf an meinem Bruder) getätigt hat. Ich habe sofort nach Bekanntwerden dieses Vorganges mir einen Anwalt genommen, es wurde eine einstweilige Verfügung im Grundbuch eingetragen, mein Bruder wurde zur Rückgabe der Vollmacht aufgefordert und der Kaufvertrag sollte rückgängig gemacht werden. Diese Sache geht jetzt im September vor Gericht.
Man hat mir angeraten, weil mein Bruder überall im Altenheim, Sparkasse usw. seine Vollmacht vorgelegt hat und mich in etlichen Angelegenheiten handlungsunfähig macht (alles geht nur noch in Absprache - aber ich habe seit 1,5 Jahren keinen Kontakt zu meinem Bruder), eine gerichtliche bzw. rechtliche Betreuung für meine Mutter zu beantragen, Dies habe ich getan, zwischenzeitlich mein Bruder auch (weil ja im Raum steht, das seine Vollmacht für nichtig erklärt wird). Nun soll ein Kontrollbetreuer bestellt werden. Meine Frage, welche Rechte, Pflichten hat der Betreuer und auch ich in einem solchen Fall?
Wird dieser Kontrollbetreuer langfristig eingesetzt oder nur solange, wie unser Fall vor Gericht geklärt sein wird? Dazu kommt, dass ich vorher zu der Angelegenheit nicht befragt wurde, ich habe lediglich in meinem Antrag den Fall geschildet und wurde kurz von einer Dame angerufen, die ein Gutachten erstellen sollte. Diese hat mir nur Fragen zu Vermögensverhältnissen meiner Mutter gestellt? Eine Schreiben an den Betreuungsrichter mich vor der Bestellung eines Kontrollbetreuers (Termin 27.08.2010) mich dazu anzuhören, blieb unbeantwortet. Ich fühle mich übergangen und stehe vor Tatsachen, die meine Mutter mit Erteilen einer umfassenden Vollmacht an mich, bestimmt so auch nicht gewollt hätte.
Pauline ist offline  
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Alt 19.08.2010, 12:25   #2
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Pauline Beitrag anzeigen
Mittlerweile ist meine Mutter schwer an Demenz an erkrankt (Diagnose Demenztest und Attest d. Neurolen 10.03.2010).
demenz sagt nicht zwingend was über die geschäftsfähigkeit aus.

Zitat:
...Notar sitzen gehabt, der dort mit meiner Mutter eine weitere notarielle Vollmacht sowie eine Grundstückübertragungsvertrag (Hausverkauf an meinem Bruder) getätigt hat.
bei einer grundstücksübertragung handelt es sich um eine notarielle beurkundung und da bezeugt der notar die geschäftsfähigkeit der beteiligten. (ob er das in diesem fall "richtig" eingeschätzt hat, ist wohl fraglich. das wird wohl der prozess ergeben müssen.)


Zitat:
Nun soll ein Kontrollbetreuer bestellt werden.
dazu kannst du mal das hier lesen: Kontrollbetreuer ? Betreuungsrecht-Lexikon


Zitat:
Meine Frage, welche Rechte, Pflichten hat der Betreuer und auch ich in einem solchen Fall?
blöd gesagt: die bevollmächtigten zu kontrollieren. er kann auskunft verlangen, sich unterlagen zeigen lassen, kontoauszüge und so was. und er kann, falls klar ist, dass die vollmacht missbraucht wird, diese auch widerrufen.

Zitat:
Man hat mir angeraten, ...rechtliche Betreuung für meine Mutter zu beantragen
das geht so nicht. eine betreuung darf nur für bereiche angeordnet werden, wo keine vollmachten vorliegen. weil es aber offensichtlich ungereimtheiten gibt, wird nur eine kontrollbetreuerin eingesetzt.


Zitat:
Wird dieser Kontrollbetreuer langfristig eingesetzt oder nur solange, wie unser Fall vor Gericht geklärt sein wird?
ich vermute langfristig. was aber auch vom vermögen der mutter abhängt. irgendwas scheint ja bei euch schief zu laufen (so muss das ja jedenfalls auf das betreuungsgericht wirken.)


Zitat:
Dazu kommt, dass ich vorher zu der Angelegenheit nicht befragt wurde, ich habe lediglich in meinem Antrag den Fall geschildet und wurde kurz von einer Dame angerufen, die ein Gutachten erstellen sollte. Diese hat mir nur Fragen zu Vermögensverhältnissen meiner Mutter gestellt?
das reicht ja auch völlig aus. wenn die mutter vermögend ist, ist das schon allein grund genug, eine kontrollbetreuerin zu bestellen. mehr muss das gericht nicht wissen.


Zitat:
Ich fühle mich übergangen...
in wie fern? du hast doch selbst eine betreuung angeregt? und nun handelt es sich nur um eine kontrollbetreuung...


Zitat:
und stehe vor Tatsachen, die meine Mutter mit Erteilen einer umfassenden Vollmacht an mich, bestimmt so auch nicht gewollt hätte.
naja, sie hat deinem bruder ja auch vollmacht erteilt.... von hier lässt sich nicht erschließen, was deine mutter gewollt hat. und das betreuungsgericht kann das auch nicht wissen.

die kontrollbetreuerin wird eingesetzt, wenn die vollmachtgeberin ihre bevollmächtigten allein nicht kontrollieren kann. und das ist dann die aufgabe der betreuung. für das betreuungsgericht sieht es ja bisher erst mal so aus, als wenn lediglich zwei bevollmächtigte existieren. ob da einer unrechtmäßig is, ist nicht deren aufgabe zu beurteilen. es kann nur im interesse deiner mutter sein, dass ihre vollmachtnehmer in ihrem interesse handeln. das wird die betreuerin kontrollieren, nichts weiter.

gruß, zeiten

Geändert von zeiten (19.08.2010 um 12:30 Uhr)
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Alt 19.08.2010, 12:41   #3
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Zur Klarstellung zunächst mal folgende Fragen:

1. Ist die notarielle Vollmacht von Oktober 2009?
2. Was genau hat der Gutachter festgestellt? Hat er sich 2010 im Rahmen des Demenztests ausdrücklich zur Geschäftsunfähigkeit geäußert?
__________________

Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)


ronja ist offline  
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Alt 19.08.2010, 13:02   #4
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Beiträge: 6
Standard Kontrollbetreuer

Die notarielle Vollmacht ist von Oktober 2009, zu diesem Zeitpunkt war eine leichte Demenz diagnostiziert. Der Notar hat sich kange zeit für meine Mutter genommen, Gespräche geführt und ihre Geschäftsfähigkeit festgestellt.
Die Untersuchung vom 10.03.2010 im Altenheim durch den Neurolgen hat ergegeben, dass meine Mutter an schwerer Demenz erkrankt ist, dass sie in Bezug auf Ort u.Zeit usw. orientierungslos ist. Er hat in einem schriftlichen Attest, seine Testergebnisse dokumentiert und auch darin schriftlich festgehalten, dass er meine Mutter aufgrund dieser Gegegenheiten für geschäftsunfähig hält.
Pauline ist offline  
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Alt 19.08.2010, 13:07   #5
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
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Angesichts eines Gutachten, das Geschäftsunfähigkeit im März 2010 diagnostiziert hat, werden es der Bruder und der von ihm hinzugezogene Notar recht schwer haben, Geschäftsfähigkeit zu belegen. Wenn der Bruder mit einer offensichtlich erschlichenen Vollmacht handelt, müsste man darüber nachdenken, ob man dagegen nicht sofort mit einstweiliger Anordnung vorgehen könnte. Dies habe ich aber jetzt noch nicht im einzelnen geprüft; das wäre Aufgabe eines beauftragten Anwalts. Zur Glaubhaftmachung könnte auf das Gutachten verwiesen werden. Ein weiterer Aspekt ist, dass die Tochter zuvor schon eine Kontovollmacht hatte und der Bruder die Vollmacht zeitgleich mit einer Begünstigung für sich selbst (Immobilie) erhalten hat - was sein offensichtliches Eigeninteresse demonstriert. Interessant könnte auch sein, ob der Bruder davor oder danach jemals die Mutter zu sich nach Hause geholt hat.
__________________

Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)



Geändert von ronja (19.08.2010 um 13:22 Uhr)
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Alt 19.08.2010, 13:29   #6
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Beiträge: 6
Standard Kontrollbetreuer

Gegen meinen Bruder läuft bereits eine Klage. Per einstweiliger Verfügung wurde ein Eintrag im Grundbuch vorgenommen, so dass er zur zeit mit dem Hausgrundstück nichts machen kann, d.h. weiter verkaufen o.ä. Paralell dazu wurde er aufgefordert, die Vollmach zurückzugeben, weil sie nichtig sei und auch der Kaufvertrag nichtig ist. Dazu ist er nicht bereit, daher jetzt die Klage vor Gericht, außergerichtlich sind Einigungsversuche gescheitert. Er beruft sich darauf, dass bei meiner Mutter an dem Tag der Verträge und Vollmachtserteilung keine Anzeichen einer Geschäftsunfähigkeit oder eine Demenzerkrankung zu erkennen gewesen seien.
Anmerken muss ich, dass mein Bruder sich auch seit mind. 1 Jahr nicht um die Belange meienr Mutter vor allem gesundheitlich gekümmert hat und ihm die Diagnose auch nicht bekannt waren. Aber jeder, der meine Mutter kennt, hat gemerkt, dass etwas nicht mit ihr stimmt - ich denke, dass hat mein Bruder auch merken müssen, weill meine Mutter auch alles möglich vergessen hat.
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Alt 19.08.2010, 15:41   #7
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
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Beiträge: 441
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Hallo Pauline,

auch wenn ich hier nur deine Seite lese, bin ich echt erschüttert, wie "schief" und gemein manche Dinge laufen können.

Ich wünsche euch, dass das Gericht die richtige Entscheidung trifft (zugunsten deiner Mutter), auch wenn das möglicherweise einen ewigen Keil in die Familie treibt.

Beinahe beneidenswert kann da eine Demenzerkrankung sein :-/

Viele Grüsse,
MurphysLaw
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Alt 11.10.2010, 11:43   #8
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Beiträge: 6
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Am 27.08.2010 hat ein Termin im Altenheim stattgefunden, der Betreuungsrichter hat - ohne das jemand dabei war, ein Gespräch mit meiner Mutter geführt mit dem Ergebnis, dass meine Mutter wolle, dass alle Vollmachten bestehen bleiben sollen. Wie das Gespräch abgelaufen ist, kann ich mir nur denken, denn meine demenzkranke Mutter sagt von sich aus gar nichts mehr und man kann ein Gespräch nur durch Fragen steuern. Diese Fragen können natürlich dann auch das gewünschte Ergebnis bringen. Fakt ist, dass der Betreuungsrichter den Beschluss gefasst hat, dass nun eine Kontrollbetreuerin meinem Bruder und mir übergeordnet wurde und wir uns zusammenraufen sollen und wenn es Unstmmigkeiten gibt, entscheidet diese Frau. Ich hatte breits im Vorfeld zu diesem Termin meine Bedenken aufgrund der familiären Streitigkeiten geäußert, diese wurden aber vorher nicht und auch zu diesem Termin berücksichtigt. In dem Gespräch wurde lediglich zu mir gesagtm dass ich schriftlich mitgeteilt hätte, dass ich mir dieser Vorgehensweise nicht einverstanden bin. Dies habe ich am 27.08.2010 auch nochmals bestätigt. Geändert hat es nichts.

Die nun eingesetzte Kontrollbetreuerin hat nun das laufende Klageverfahren gegen meinen Bruder gestoppt, um erst einmal Akteneinsicht zu nehmen. Sie ist der Meinung, dass meine Mutter beweisen muß, dass sie bei dem Grundstücksübertragungsvertrag und Erteilung der Vollmacht an meinen Bruder im März 2010 geschäftsunfähig war. Außerdem solle dieser Prozeß keine weitere Kosten zu Lasten der Mutter verursachen. Ich habe nun nochmals ärztliche Atteste eingereicht, die eindeutig aussagen, dass meine Mutter bereits im März schwer an Demenz erkrankt ist (MMWT-Test 8 Punkte) und sie nicht geschäftsfähig war.
Mittlerweile sind die beiden Vollmachten von meinen Bruder per Gerichtsbeschluss für wirksam kraftlos erklärt worden (es gabe dazu einen öffentlichen Aushang!). Diesen Beschluß habe ich an das Betreuungsgericht geschickt und um Prüfung gebeten, ob die Kontrollbetreuerin jetzt nicht abbestellt werden kann.

Meine Fragen dazu wären:
- Wie kann eine Kontrollbetreuerin abbestellt werden, der Einsatz wäre ja jetzt nicht mehr erforderlich, da ich alleine eine gültige notarielle Vollmacht in allen Bereichen habe?
- Kann die Kontrollbetreuerin einen Klageprozeß stoppen, selbst
wenn alle Kosten durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt sind? Der Vorgang ist ja bei Gericht, um festzustellen, dass mein Bruder seine Vollmachten mißbraucht hat, um das Haus zu kaufen.
Wer hat in diesem Fall mehr zu sagen, die Kontrollbetruerin oder das Gericht?
- Die Kontrollbetreuerin ist der Meinung, dass das Geld aus dem Hausverkauf ja durch mein Bruder bezahlt wurde, die Versorgung meiner Mutter dadurch ja gewährleistet ist. Dazu die Anmerkung, dass mein Bruder dieses Geld treuhänderisch selbst verwaltet und eigentlich durch Entzug der Vollmachten, dies nun auch nicht mehr dürfte. Außerdem soll das Haus auf meine Mutter nach erfolgreichem Prozeß auf meine Mutter zurückübertragen werden und dann wieder ganz offiziell und richtig verkauft werden. Der Käufer steht schon fest und das Geld ständ dadurch meiner Mutter wieder zur Verfügung.
Pauline ist offline  
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