Dies ist ein Beitrag zum Thema Taxikosten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
darf ein berufsbetreuer taxikosten für den besuch eines betreuten abrechnen? ich finde km-geld oder öpnv sollten ausreichend sein, zumal es ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 06.05.2010
Beiträge: 4
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darf ein berufsbetreuer taxikosten für den besuch eines betreuten abrechnen? ich finde km-geld oder öpnv sollten ausreichend sein, zumal es gute verkehrsanbindungen gab.
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Hallo Koschka,
ein Berufsbetreuer kann und wird keine Taxikosten abrechnen. Wir werden alle nach der Pauschale bezahlt. Da muss ein Missverständnis vorliegen. Gruss Michaela
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 06.05.2010
Beiträge: 4
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hat er aber. die abrechnung erfolgte noch vor der einführung der pauschale. danach nicht mehr. die frage ist aber noch offen. durfte er das oder nicht? danke.
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Hallo koschka,
dann bin ich auch mal kurz und bündig und meine, das es auf die näheren Umstände ankommt denn vor der Pauschale wurden die Abrechnungen von der Rechtspflegern sehr genau geprüft.Gruss Michaela
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#5 | |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
![]() ich denk mir so: wenn der betreuer zu einer ganz normalen tageszeit gekommen ist und das ein ganz "normaler" geplanter besuch war, dann sollten keine taxikosten übernommen werden. falls er aber notfallmäßig spät abends, am wochenende oder nachts hat kommen müssen, meintwegen wegen einer zwangseinweisung oder irgendwas dringliches.... dann sollten die taxikosten auch übernommen werden. da kann man nicht erwarten, dass er erst noch busfahrpläne studiert und vielleicht konnte er da grade nicht autofahren.... vielleicht kannst dich noch erinnern, wie genau das gelaufen ist. hat er denn öfter taxikosten abgerechnet oder nur für ein bestimmtes mal? gruß, zeiten
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10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 06.05.2010
Beiträge: 4
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hallo michaela,
danke für die antwort. ich muss mich leider kurz fassen, weil eine hand in gips. wenn ich dich richtig verstehe, war es also nicht zulässig für übliche besuche taxis zu nutzen? meines wissens lagen keine besonderen umstände vor. insgesamt waren die abrechnungen deutlich höher als die heute gültigen pauschalen. gruss koschka |
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#7 | |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
heute sind so gesehen die "aufwändigeren" im vorteil, weil sie quasi einen sondertarif haben.... das aber nur so zur erklärung. ob da im einzelnen, etwas bei deinen abrechnungen nicht stimmt, das kann von hier niemand sagen... das müsstest du im einzelnen hinterfragen...
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10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. |
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#8 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Hallo Koschka,
dann erst mal gute Besserung für die Hand ![]() Vor der Pauschale musten wir Listen abgeben in denne jede einzelne Tätigkeit im 6 Minuten Takt abgerechnet bzw. aufgeschrieben werden musste. Die Fahrtkosten waren mit einer km Betrag festgelegt analog der Steuer und die Rechtspflegr haben teilweise mit der Lupe darüber gesessen und um Minuten gefeilscht. Taxifahrten, nur so aus Bequemlichkeit wären nie und nimmer "durchgerutscht", ich gehe nach wie vor davon aus das diese begründet und vor allem mit dem Rechtspfleger abgesprochen waren. Dass die Kosten damals höher waren liegt oft auch daran, dass die tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt wurde. Heute arbeiten wir oft Stunden mehr wie in der Pauschale vorgesehen und das wird dann eben nicht mehr bezahlt. Grüsse Michaela
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#9 |
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Gesperrt
Registriert seit: 06.05.2010
Beiträge: 4
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hat mir erst einmal weitergeholfen. vielen dank euch beiden.
gruss koschka |
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| fahrtkosten, pauschale, vergütung |
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