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Pflegerin und Betreuerin in Einem?

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Hallo zusammen! Habe für meine Mutter Pflegestufe beantragt (Krebs-Finalstadium). Weiß jemand ob ich als Betreuerin gleichzeitig auch die Pflege übernehmen ...


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Alt 05.09.2010, 18:31   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.04.2010
Beiträge: 7
Standard Pflegerin und Betreuerin in Einem?

Hallo zusammen!
Habe für meine Mutter Pflegestufe beantragt (Krebs-Finalstadium).
Weiß jemand ob ich als Betreuerin gleichzeitig auch die Pflege übernehmen darf?
Sie wohnt bereits in meinem Haushalt,meine Arbeit würde ich vorübergehend aufgeben.
kettesjen ist offline  
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Alt 05.09.2010, 21:55   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Hallo!

Bei einer beruflich geführten Betreuung würde dies m. E. einen Interessenskonflikt auslösen und wäre daher nicht möglich.
Bei ehrenamtlicher Betreuung könnte das anders aussehen - da würde ich einfach mit der zuständigen Betreuungsbehörde Rücksprache halten.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 06.09.2010, 18:55   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.04.2010
Beiträge: 7
Standard

Danke! Werd ich machen.
kettesjen ist offline  
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Alt 10.09.2010, 14:04   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Deutschland
Beiträge: 47
Standard

Ja sicher, bei der ehrenamtlichen Betreuung geht das.
Hab das auch hinter mir.
__________________
Betreuerin mit ♥

Geändert von Tinta (10.09.2010 um 14:07 Uhr)
Tinta ist offline  
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Alt 10.09.2010, 21:53   #5
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,582
Standard

Moin Moin zusammen.

Die Frage habe ich mir auch schon gestellt.
Bei Berufsbetreuern ist das mit sicherheit ein Interessenkonflikt und deshalb einfach verboten.
Auch wenn ich ziemich §§-faul bin:
Ich habe noch kein Gesetz gefunden, in dem die Ausnahmeregelung für Ehrenamtliche steht. Sprich die Befreiung vom §181 BGB (das ist der mit dem Insichgeschäft). Bei Vorsorgevollmachten muss man schon darauf achten, dass man die Erlaubnis für diese Insichgeschäfte hat - sprich einen Vertrag mit sich selber machen und den Vollmachtgeber zahlen läßt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.09.2010, 22:09   #6
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,152
Standard

Hallo Kettesjen,
genau diese Frage gibt es derzeit auch hier im Rechtspflegerforum: Verwendung des Pflegegelds
Es kommt auf verschiedene Fragestellungen an ob dein Vorhaben problemlos ist. Auf alle Fälle wünsche ich dir viel Erfolg.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Stichworte
angehörige, insichgeschäft, interessenkonflikt, pflege

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