Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer zahlt Unterbringung in Heim für geistig behinderte Mütter mit Kind? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Ich hoffe, in diesem Forum endlich Antworten zu bekommen.
Folgene Situation: Meine Tochter ist geistig behindert (intelligenzgemindert), 90%. Sie ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 3
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Hallo,
Ich hoffe, in diesem Forum endlich Antworten zu bekommen. Folgene Situation: Meine Tochter ist geistig behindert (intelligenzgemindert), 90%. Sie war verheiratet, hat mit dem Exmann eine Tochter (4 Jahre), das Kind lebt bei ihr, aber es zeichnet sich ab, dass sie der Situation nicht mehr lange gewachsen ist und es wird schon darüber geredet, sie in ein betreutes Wohnheim extra für geistig behinderte Eltern mit Kind unterzubringen. Wäre ja auch keine schlechte Lösung, ich bin gesundheitlich leider nicht in der Lage, mich rund um die Uhr um meine Tochter und meine Enkelin zu kümmern. Jetzt meine Frage, wer bezahlt die Unterbringung? So was ist doch sehr teuer. Muss ich etwas dazuzahlen und wie sieht es mit dem Exmann aus? Muss er vielleicht auch noch was zahlen? Hoffe ich bekomme hier Antworten und vielleicht kann mir auch noch jemand so ein Heim in Brandenburg empfehlen. |
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#2 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 85
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gibt es bei euch einen Landschaftsverband dann wende dich erstmal daran und gleichzeitig auch an das zuständige Sozialamt. Einer von beiden wird dir sicherlich Auskunft geben können.
Natürlich wird euer Einkommen überprüft. Inwieweit der Exmann auch zahlen müßte kann ich nicht sagen, aber er zahlt doch sicherlich Unterhalt für seine Exfrau und die Tochter, oder?? Lieben Gruß Doro
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Tusnelda,
tatsächlich habe ich noch nie erlebt, dass die Eltern anteilig zahlen müssen (häufiger die Betroffenen selbst). Habe da einen Link, der dir in dieser Hinsicht vielleicht weiterhilt: INTAKT: Eingliederungshilfe - Internetplattform für Eltern von Kindern mit Behinderung Demnach zahlen Eltern pauschal 31,06 Euro pro Monat. Fand ich jetzt auch sehr spannend, weil ich auch dies noch nicht erlebt habe (muss natürlich nix heißen). Dort steht auch, die Vermögensprüfung entfällt... Darauf würde ich mich eher nicht verlassen ![]() Übrigens gibt es in einigen Regionen auch Betreutes Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Kinder. Das heißt die Klienten können mit ihren Kindern in eigener Wohnung leben und erhalten dann dort Unterstützung über die Eingliederungshilfe (ich kenne das aus Schwerin, dort sind sie quasi drauf spezialisiert). Ob es so etwas auch in Brandenburg gibt, weiß ich leider nicht. Grüße!!!
Geändert von Annatevka67 (08.09.2010 um 19:13 Uhr) |
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#4 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 441
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Hallo Annatevka,
ich erhalte betreutes Einzelwohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe. Meine Ma muss jene 31,06€ im Monat bezahlen. Gruss, MurphysLaw |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Also wenn es so eine Einrichtung gibt, wäre es für die Tochter schon ideal: Der Normalfall ist das nicht. Bei Intelligenzgeminderten ist sofort das JA am Ball, wenn sich keine andere Lösung der Unterbringung Mu-Kind anbietet. Dann wird das JA darauf hinarbeiten, dass dieses Kind entweder in einer Pflegefamilie untergebracht wird oder im Heim. Also Trennung.
Das JA wäre Kostenträger (der Mündel des Kindes), würde vom Kindsvater, sodenn er leistungsfähig wäre, Unterhalt für das Kind verlangen. Sollte keine Leistungsfähigkeit des KV für das Kind ermittelt werden, so müssten Großeltern offenlegen. Und die könnten sogar für das Enkel unterhaltspflichtig werden.. Für die Tochter wäre auch der Ex unterhaltspflichtig. Es gibt die Pflicht: Eltern für Kinder und Kinder für Eltern der Unterhaltspflicht. Allerdings hängt dies vom Vermögen und dem Selbstbehalt der Unterhaltsverpflichteten ab. All das wird der Staat schon regeln. Er geht mit Beträgen nur in Vorlage und wird Regreß nehmen bei demjenigen, die oberhalb irgendwelcher Selbstbehaltgrenzen liegen und in der Reihenfolge unterhaltsverpflichtet wären. Gruss mary |
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#6 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Zitat:
Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 3
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für die Antworten. Das Eltern nur einen Pauschalbetrag leisten müssen, hatte ich auch schon gehört, konnte es aber nicht so recht glauben. Ist ja dann aber doch so. Der Exmann meiner Tochter, zu dem ich übrigens ein gutes Verhältnis habe, er hat sich viele Jahre um meine Tochter gekümmert, sie selbst hat die Ehe kaputtgemacht, und bis jetzt musste er nur für sein Kind zahlen, nicht für seine Exfrau, er hat inzwischen eine neue Beziehung, kümmert sich um seine Tochter, kann sie aber nicht zu sich nehmen, da er auf Montage arbeitet. Ehrlich gesagt gönne ich ihm sein neues Glück und eigentlich kann es doch nicht sein, dass er sein Leben lang für meine Tochter (seine Exfrau) zahlen muss, oder? Wäre das nicht grob unbillig, gegenüber normalen Paaren?
Hat da irgendjemand Erfahrungen oder einen ähnlichen Fall? Ich zahle meinen Eigenanteil gerne, der Betrag ist ja auch lachhaft,wenn ich schon nicht viel mehr tun kann. Meine Tochter hat derzeit eine Familienhilfe, ich weiß nicht genau, wie das heißt, aber sie kommt jetzt noch öfter. Allerdings kann sie trotzdem den zunehmenden Ansprüchen nicht gerecht werden. Sie schafft es einfach nicht, ihrem Kind Grenzen zu setzen, die Kleine tanzt ihr auf der Nase rum, schlägt ihre eigene Mutter... Deshalb soll sie ja jetzt auch in betreutes Wohnen. |
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