Dies ist ein Beitrag zum Thema mehrere Vorsorgevollmachten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
dieses Mal schreibe ich in diesem Forum, weil das Szenario folgendes ist:
Herr F. lebt frisch verwitwet und vermögend ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 123
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Hallo,
dieses Mal schreibe ich in diesem Forum, weil das Szenario folgendes ist: Herr F. lebt frisch verwitwet und vermögend (Immobilien etc.) im Pflegeheim. Er ist 85 Jahre, kinderlos, recht klar, kann aber seine Angelegenheiten auch mangels Mobilität nicht mehr selbst regeln. Unter den Neffen (auch den Neffen seiner Frau) kann sich Herr F. (vermutlich) nicht entscheiden, wem er eine Vorsorgevollmacht erteilen möchte und so bekommt unabhängig von einander jeder eine. Dieses führt zu Disharmonien, da die Vollmachtnehmer auch eigene Interessen (z.B. hinsichtlich Testament, Geldanlagen, Verwahrung der Sparbücher) im Focus haben. Ja, und jetzt suche ich die eleganteste Lösung. Und bin sehr gespannt welche Anregungen ihr habt. Grüße von inne-huhn |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Guten Morgen inne-huhn,
erst mal damit rausrücken welche Aufgabenkreise Du hast bitte , sonst wirds ja wieder unübersichtlich.Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 123
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Hallo Michaela,
deshalb habe ich mein Anliegen im Forum für Angehörige eingestellt, da es sich nicht um einen Betreuten von mir handelt. Die Vorsorgevollmachten wurden komplett (Gesundheit/Vermögen/Aufenthalt) ausgestellt. Übrigens finde ich es garnicht unübersichlich. Ca. 3 Neffen, die sich auch nicht näher kennen, weil auch ein Neffe der verstorbenen Frau dabei ist werden mit den gleichen Vollmachten ausgestattet und das crashed. Der einfache Weg die Entscheidung an den Vollmachtgeber zurückzugeben, funktioniert wegen Entscheidungsschwäche nicht. Schönen Tag inne-huhn |
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