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Schweigepflichtsentbindung für Sozial Betreuerin BEWO

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Huhu , meine BEWO Betreuerin wollte heute zu meinem Neurologen und den Mediplan abholen , die Angestellten weigerten sich es ...


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Alt 05.10.2010, 12:14   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 23.06.2010
Ort: DUISBURG
Beiträge: 57
Standard Schweigepflichtsentbindung für Sozial Betreuerin BEWO

Huhu ,

meine BEWO Betreuerin wollte heute zu meinem Neurologen und den Mediplan abholen , die Angestellten weigerten sich es wäre die Schweigepflicht ja da.

Nun meine Frage gibt es nen Formular um dieser Betreuerin in Zukunft eine Schweigepflichtsentbindung zukommen zu lassen damit sie in Zukunft bei Ärzten nicht auf heiße Kohlen trifft?

Danke
lesbedu ist offline  
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Alt 05.10.2010, 14:48   #2
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
Standard

einfach mal googeln?

ein beispiel (von vielen) im www:

Formulare – Schweigepflichtentbindung


den schritt würde ich mir aber gut überlegen, denn betreuer unterliegen nicht der schweigepflicht nach dem § 203 StGB.....

und das wohl der betreuten ist ja ein deeeeehnbarer begriff, wenn es zu meinungsverschiedenheiten kommen sollte......kommt es z.b. in einem unterbringungsverfahren zu verschiedenen ansichten, so kann es leicht passieren, dass man sich " die rosinen aus den ärztlichen unterlagen herauspickt" und diese doch ohne den notwendigen zusammenhang gegen den betreuten verwendet.....ob man dann in der lage ist als betreuter/betroffener gegen die argumentationsmacht von richtern, verfahrenspflegern und betreuern anzutreten mag jeder selbst für sich beurteilen......dabei ist zu bedenken, dass der zeitliche rahmen für eine entscheidungsfindung in einem unterbringungsverfahren (als beispiel) nach dem pensenschlüssel der gerichte doch eher sehr begrenzt ist...... wie praktisch, wenn man die richtigen argumente gleich zur hand hat und der betreffende gutachter das ganze nochmal schnell "rund" schreibt...natürlich alles zum wohle der betreuten.....

BEWO (=betreutes wohnen?) wenn dem so ist, was will den eine vermutlich nicht medizinische fachkraft mit den ganzen unterlagen? ggf. würde ja auch ein medikationsplan auf einem gesondertens schreiben reichen, das könntest du ja auch selbst beibringen........ traut man dir nicht bei der einnahme deiner medikation? das würde denn ja gut anfangen.........ausserdem dürfte ja deine BEWO betreuerin eher nicht die vom gericht bestellte gesetzliche betreuerin sein (§ 1897 Absatz 3 BGB:Wer zu einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung, in welcher der Volljährige untergebracht ist oder wohnt, in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer anderen engen Beziehung steht, darf nicht zum Betreuer bestellt werden).
ohne diese gerichtliche anordnung auch kein betreffender aufgabenkreis...........also alles mal prüfen und überdenken, solange die erforderlichkeit und die rechtsgrundlage nicht klar dargelegt wurden..........viel erfolg beim wohlfühlen!
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud

Geändert von nam (05.10.2010 um 15:00 Uhr)
nam ist offline  
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Alt 05.10.2010, 20:28   #3
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Wenn es nur um den Medikamentenplan geht, reicht auch vollkommen eine formlose Vollmacht, etwa so:

Zitat:
[Briefkopf]

Vollmacht

Hiermit bevollmächtige ich Frau [...], Fa. [...] bis auf Widerruf zur Abholung meines Medikamentenplanes bei der Praxis Dr. [...].

[Datum, Ort, Unterschrift]
Damit erlaubst Du ihr, den Mediplan beim Arzt abzuholen, bis Du was anderes sagst.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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