Dies ist ein Beitrag zum Thema Schweizer Steuererklärung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Morgen zusammen,
so ganz verstehe ich die Fragen/Aussagen nicht.
Zitat:
Wer könnte mir hier ans Bein pinkeln?
Zitat:
Habe schon ...
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#11 | ||
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Morgen zusammen,
so ganz verstehe ich die Fragen/Aussagen nicht. Zitat:
Zitat:
Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#12 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.09.2010
Beiträge: 11
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Eine Apostille ist doch eine Art Beglaubigung. Wie entsteht dadurch die Vertretungsmacht in der Schweiz? Mir scheint, das sind 2 Paar Schuh'.
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#13 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.09.2010
Beiträge: 11
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Die Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden habe ich.
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#14 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
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Rudi hat Recht und hat nicht Recht. Warum?
Dann mache ich mal den Erklärbär: Deinen Personalausweis oder Führerschein z. B. bekommst Du nach deutschem Recht. Beide werden aber in Spanien z. B. problemlos akzeptiert. Warum ? Weil in diversen „Haager Übereinkommen“ die unterzeichnenden Staaten erklärt haben, dass sie ihr jeweiliges nationales Recht gegenseitig anerkennen. Deshalb ist es möglich, dass z. B. ein deutscher Betreuer in Maroco einen Betreuten abholen und einen anderen Betreuten nach Südkorea zurück bringen kann. Das Problem dabei ist, dass im Ausland keiner Dein grünes Papier als Betreuerausweis akzeptiert, Deine Rechte als deutsche Betreuer unbekannt sind und Dir niemand glaubt, was Du als deutsche Betreuer alles darfst. Für solche Probleme hat man die Apostille erfunden. Allerdings ist im Rechtsverhältnis zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz (glaublich seit Kaisers Zeiten) alles viel relaxter geregelt. Deshalb ist es für deutsche Betreuer normalerweise egal, ob sie eine Behörde in Ostfriesland, in Wien oder in Bern anschreiben. Der Betreuerausweis (Übrigens: nur Blöde geben das Original aus den Händen) reicht in diesen drei Ländern als Legitimationspapier. Nun kann es Dir passieren, dass Du an einen „preußisch-genauen“ Beamten im schweizer Finanzamt gerätst. Der könnte – wie viele schweizer Banken auch – eine Apostille verlangen. Dem entgehst du ganz einfach: Lass alles von einem (guten, nix Lohnsteuerverein) deutschen Steuerberater machen. Und lass Dich durch das Wortgespenst „Vertretungsmacht“ nicht in’s Boxhorn jagen. Die deutsche Vertretungsmacht hast Du auch im Ausland – nur müssen sie es Dir dort auch glauben. Dafür wurde die Apostille erfunden. |
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#15 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.09.2010
Beiträge: 11
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Was soll mir die Apostille den erzeugen? Ich brauche doch keine Beglaubigung. (So verstehe ich Wiki).
Mein Betreuter hat jetzt durch eine "Fristenerstreckung" bis Jahresende Zeit, die Steuererklärung in die Schweiz einzureichen. Morgen gehe ich zum Steuerberater. Wer würde denn gegen mich vorgehen, wenn ich hier -durch Unwissenheit (welche bekanntlich nicht vor Strafe schützt)- meine Kompetenzen überschritten hätte? (Es gibt keine Angehörigen). |
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#16 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.09.2010
Beiträge: 11
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Eine super Erklärung! Vielen Dank.
Die Schweizer glauben meinem Betreuerausweis ohne Weiteres. Darin liegt nicht das Problem. Da ich etliche ausländische Betreute habe, werd ich so ne Apostille früher oder später sicher mal brauchen... |
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