Dies ist ein Beitrag zum Thema Schweizer Steuererklärung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Leute,
ich bin noch ganz neu, aber gleich mit einer schwierigen Sache geschlagen:
Die Betreuung habe ich 4/2010 übernommen. ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.09.2010
Beiträge: 11
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Hallo Leute,
ich bin noch ganz neu, aber gleich mit einer schwierigen Sache geschlagen: Die Betreuung habe ich 4/2010 übernommen. Jetzt kommen die Schweizer und wollen von meinem Betreuten eine Steuererklärung für 2009 (da hat er noch in der Schweiz gelebt, ist aber Mitte des Jahres nach Deutschland umgezogen). Bis dato hat er weder selbst eine ausgefüllt noch sich um die Bezahlung der Steuerschuld gekümmert. Mir kann derzeit niemand sagen, ob ich VERPFLICHTET bin, die Erklärung in die Schweiz abzugeben. (Deutsche hab ich selbstverständlich gemacht, ist klar.) Habe schon versucht, die deutsche Steuererklärung einzureichen, die wollen sie aber nicht akzeptieren. |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
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Hallo inesmaus,
eine Schweizer Steuererklärung ist zum Einen einfacher wie eine Deutsche (mein Bruder lebt dort). Ich meine, dass Du verpflichtet bist für Deinen Betreuten alle notwendigen Dinge zu erledigen, also auch die Schweizer Steuererklärung. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.09.2010
Beiträge: 11
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Danke, das meinte die Rechtspflegerin auch - wenn auch nur aus dem Bauchgefühl heraus... Es kann keiner wirklich sagen, wo es steht. Pech für mich.
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#4 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,152
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Hallo Inesmaus,
also wenn du das Einreichen der deutschen Steuererklärung für selbstverständlich hältst frage ich mich warum das nicht für die Schweizer Steuererklärung gelten sollte wenn dein Betreuter dort gelebt hat. Gib es doch notfalls an einen Steuerberater ab wenn du dich dazu nicht in der Lage siehst. Gruß, Andreas |
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#5 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 946
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Zitat:
Ein Betreuer ist nach BGB bestellt und der Geltungsbereich des BGB ist die BRD und nicht die Schweiz, also endet in der Schweiz die Vertretungsmacht. Es sei denn... : Ich hatte mal jemanden in einer Forderungssache die in Österreich fällig war zu vertreten. Das ging dann nach Auskunft des Richters nur dadurch, weil es zw. Dt. und Österreich ein Zusatzabkommen gab. Ohne etwas Ähnlichem wirds wohl nicht gehen. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#6 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
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Zitat:
...und mit einer Apostille stellt man sie wieder her. |
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#7 |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Magst Du das erklären?
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#8 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.09.2010
Beiträge: 11
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Zitat:
Aber ich bin schon arg verunsichert. Kann ich mich auf die (mündliche) Auskunft meiner Rechtspflegerin berufen? Sie meinte eben: Steuerberater suchen, ausfüllen lassen...Mein Betreuter glaubt, dass wir die Erklärung gemeinsam ausfüllen können. Er nimmt das aber eh alles nicht so ernst. Abgesehen davon würde das EWIG dauern mit ihm, und ich brauche immer viel zu viele Stunden für seine Belange. Wer könnte mir hier ans Bein pinkeln? Danke vorab! :-) |
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#9 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.09.2010
Beiträge: 11
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#10 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
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Folge diesem Link I google that for you dann findest Du sie. Zitat:
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