Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtsstaat im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
ich wurde unter Betreuung gestellt, als Grund wurde der Umfang meiner Korrespondenz angegeben und ich würde unter einer Paranoia ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo
ich wurde unter Betreuung gestellt, als Grund wurde der Umfang meiner Korrespondenz angegeben und ich würde unter einer Paranoia leiden. Nach meinem Rechtsempfinden werde ich aber von der Betreuung mit Diskriminierungen strapaziert die in der Summe eingriffe in verfassungsmäßig verbürgte Grundrechte darstellen. Dazu wurde mir aber keine Begründung und auch keine Rechtsgrundlage genannt, aber von der Regionalen- bis zur Bbundesebene, ich tappe also völlig im dunkeln. Also habe ich mich entschlossen meinen Fall im internet zu schildern, ohne wie erwähnt die Ursachen zu kennen muß ich alles aufzählen das als Ursache in Frage kommen könnte - und das ist sehr viel. Die enstprechenden Details (einschl. aussagekräftiger Schriftzsätze) können hier nachgelesen werden: Links zu privaten Hp`s können hier nicht ohne detaillierte Rücksprache mit uns eingestellt werden. M. Mohr Ich bitte nun darum mir mitzuteilen was ich gemäß gerichtlicher Wahrhaftigkeitspflich und Fairnes tun kann um mich gegen solche Anfeindungen verteidigen zu können. |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
mal wieder jemand, der völlig normal ist und aller Rechte beraubt wurde, nur der Rest der Welt spinnt ? Bitte nicht schon wieder. Trollt euch, Trolle. Gruß Andreas |
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#3 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.09.2010
Beiträge: 23
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Hallo Sky,
magst du 1. dich vorstellen im Unterforum "Vorstellung" 2. dein Anliegen konkretisieren. Ich verstehe deine Frage nicht wirklich. Zitat:
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#4 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
nur als beispiel: als in den USA die genanalyse augeführt wurde mußten ungefähr 250 zum tode verurteilte entlassen werden, weil mit hilfe dieser analyse ihre unschuld nachgewisen werden konnte. ich meine das sollte schon zun denken geben und was eventuell dazu führen könnte dümmliche klischeevorstellungen überwinden zu können. Geändert von Sky (07.10.2010 um 23:39 Uhr) |
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#5 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
ich suche rechtmittel mit denen ich mir die ursachen transparent machen kann die dem errichten meiner betruung zugrunde liegen müssen. bisher wurden meine diesbezüglichen beschwerden abgewiesen (ausnahmslos alle von der regionalen- bis zur bundesebene). zudem wird in allen meinen begutachtungen behauptet meine hautanomalie wäre einbildung (sinngemäß). Ich konnte aber von der dermatologie ein schreiben vorlegen das diese anomalie als neurodermitis deklariert. diese schreiben wurde verworfen. das und noch viel mehr steht auf meiner homepage. |
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#6 |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Ich denke, was optimist meinte, ist, daß es sich hier in diesem Forum aus gutem Grund etabliert hat, erstmal im "Vorstellungs-Bereich" zu posten, wer man ist, was man will und was nicht, oder sowas.
Ich habe auf deine Homepage geschaut und mir hat sich nicht wirklich erschlossen, was Du willst. Das liegt sicherlich auch daran, daß die dort präsentierten Informationen eher unstrukturiert sind - jedenfalls, was die Wahrnehmung der meisten Menschen angeht, die ich kenne. Sag doch einfach, was genau Du willst.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#7 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Nein - das ist eigentlich das Beste, das man auf Dein Posting erwidern konnte.
Das hier ist ein Betreuungsrechtsforum - kein "wiewerdichmeinenbetreuerlos"-Forum, kein "wiebringichmeinenbetreuerum"-Forum und auch kein "wieverklagichmeinenbetreuerdasserkotzt"-Forum. Wenn Du "Rechtsmittel" suchst, kann Dir sicherlich ein Anwalt weiterhelfen.
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Geändert von Chesterfield (08.10.2010 um 08:27 Uhr) |
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#8 |
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Gast
Beiträge: n/a
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naja gut, dann versuch einmal zu erklären was hier zur disposition gestellt wird.
Aus dem Grundgesetz: Art. 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Art. 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Art. 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Art. 6 (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Ich behaupte meine Eltern haben mir aus niederen Beweggründen mein leben zur Hölle gemacht. So wie ich 50 Jahre lang meine Eltern erlebt habe würde es mich sehr wundern wenn es anders wäre. In diesem Sinn muß es wegen verschiedener "Auffälligkeiten" aktenkundige Unterlagen geben die jahrzehnte zurück liegen können, zu diesen suche ich Zugang weil diese für mich verbindlich sind. Art. 93 (1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: 4a. über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein; Geändert von Sky (08.10.2010 um 11:41 Uhr) |
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#9 |
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Gast
Beiträge: n/a
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meine webseite sei unstrukturiert ist ein vorwurf den ich nicht hinnehmen kann.
Grund: Da ich die Ursachen nicht kenne wegen der ich derart diskriminiert werden muß, bleibt mir keine wahl als alle (von mir beweisbare) Ereignisse aufzuzählen die das ausgelöst haben könnten. Die vorher erwähnten Grundrechte werden mir allein mit Hilfe der richterlichen Unabhängigkeit verweigert. Das sind aber bei weitem nicht alle, aufzählen kännte ich noch mehr aber der Editor hat anscheinend Pprobleme mit längeren Texten. Aus Grunden der Vorllständigkeit möchte ich noch Artikel 97 anführen, dort steht: (1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. Demgenäß muß ich alle Zurücksetzungen meiner Person die diese Tatsachen ignorieren und meine Ausführungen als "wirres Zeug" abtun, allein weil ich unter Betreuung stehe, als kriminelle Beleidigung und böswilligen Rufmord auffassen. Gemeint sind damit die in meiner Angelegenheit verantwortlich beteiligten Richter, Betreuer und Gutachter. Dazum ist noch Artikel 101 relevant, dort steht: (1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Geändert von Sky (08.10.2010 um 11:48 Uhr) |
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#10 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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Hallo zusammen,
also ich sehe es sehr problematisch, das hier ein Link veröffentlich wird in dem eine Menge Schriftverkehr orginal eingestellt wird. Dabei werden Namen von Bearbeitern, Betreuern und anderen Sachbearbeitern genannt. Dem User wurde schon deswegen mit Klage gedroht. Ob diese auch angestrebt wird, entzieht sich meiner Kenntniss. Aber mit diesem Link bieten wir dem Einsteller ein weiteres Forum. Ich kenne mich mit Internetrechten und Forenregeln nicht so gut aus. Aber ist dies wirklcih gewollt? Gruß Lisa |
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| Stichworte |
| betreuung, grundrechte, machtmißbrauch, rechtsmißbrauch |
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