Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Fragen wegen Auftreten und Arbeitsweise des Betreuers

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen wegen Auftreten und Arbeitsweise des Betreuers im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, meine Frau und ich haben ein Problem und bräuchten da etwas Hilfe. Meine Frau betreut ihre 88 jährige ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 07.10.2010, 16:19   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.10.2010
Beiträge: 3
Standard Fragen wegen Auftreten und Arbeitsweise des Betreuers

Hallo zusammen,


meine Frau und ich haben ein Problem und bräuchten da etwas Hilfe. Meine Frau betreut ihre 88 jährige Mutter die mittlerweile im Pflegeheim liegt da sie sich selbst nicht mehr versorgen kann. Diese Mutter hat ein 4-Familienhaus mit 4 Wohneinheiten. 3 Wohnungen stehen leer und in der 4. Wohnung lebt einer der 2 Söhne. Und jetzt unser Problem. Dieser Sohn steht auch unter Betreuung. Er ist Alkoholkrank (trocken) und zusätzlich Schizophren. Er hat kein Telefon und will auch keines.

In seiner Wohnung ist nunmehr ein Wasserschaden aufgetreten weil ein Heizungsrohr das er selbst verlegt hatte gebrochen ist. Da er niemanden informieren konnte und auch das Wasser nicht abgestellt hat ist ein erheblicher Schaden am Haus entstanden. Dazu hat er sich dann auch noch aus seiner Wohnung ausgesperrt und um die Räumlichkeiten wieder betreten zu können hat er die Glasscheibe in der Eingangstür eingeschlagen. Über den Wasserschaden in der Wohnung und am Haus wurde weder die Mutter als Hauseigentümerin noch meine Frau als Betreuerin ihrer Mutter informiert.


Er hat für die Wohnung keinen Mietvertrag sondern wurde von den Eltern dort seit Mitte der siebziger Jahre geduldet. Ebenso hat die Mutter bis zum heutigen Tag die Strom- und Wasserkosten übernommen. Diese Zahlungen für die Stromkosten wird sie ab Januar 2011 nicht mehr übernehmen

Die Mutter möchte jetzt das der Sohn in Betreutes Wohnen überführt wird damit sie sich sicher sein kann das er auch nach ihrem Tod versorgt ist. Der Sohn wirkt immer mehr antriebslos und macht immer mehr den Eindruck zu verwahrlosen. Wir haben jetzt seinen Betreuer durch einen Anwalt aufgefordert dafür zu sorgen das er in Betreutes Wohnen überführt wird damit er seinen Zustand ändern kann. Leistungen bezieht er vom Landschaftsverband Rheinland. Der Betreuer hat jedoch geantwortet das er die Behauptung der Mutter bezweifelt und das sie dann wohl monatlich rund 3500 Euro an Unterhaltskosten übernehmen müsste. Auf den Hinweis das die defekte Heizung nicht repariert werden wird hat er gar nicht reagiert. Wir sehen jetzt natürlich Gefahr im Verzug da demnächst wieder die Heizperiode beginnt.

Kann uns jemand helfen was wir machen können das der Betreuer endlich mal seine Aufgaben wirklich ausführt ? Die Mutter darf jedes Jahr rund 2500 Euro an Betreuungskosten für ihn bezahlen. Dafür darf sich meine Frau dann Sätze anhören wie „Meinem Klienten geht es schlecht weil es ihrer Mutter gut geht“. Wir haben den Eindruck das der gerichtlich bestimmte Betreuer in keinster Weise seiner Aufgabe nachkommt und nur an sein Geld denkt das er abkassieren kann.

Damit nicht ein falscher Eindruck entsteht wir wollten den Bruder meiner Frau abschieben um Ruhe vor ihm zu haben. Dies ist nicht der Fall. Wir machen uns Sorgen um den Bruder da er nur noch in seiner Wohnung sitzt. Er hat keine Freunde, kaum Kontakt zur Außenwelt. Er lebt jetzt in sogenannter ambulanten Betreuung in seiner Wohnung. Dies bedeutet das einmal pro Woche ein Mensch vorbeikommt der für ein paar Minuten nach ihm schaut. Ansonsten kommt zweimal am Tag ein Pflegedienst der ihm seine Tabletten bringt. Wenn er seine Wohnungstür nicht öffnet legen die aber die Tabletten davor ab und gehen wieder. Da er auch noch raucht sehen wir die Gefahr das er dabei einschläft. Da er keine Möglichkeit hat und will telefonieren zu können kann er in diesem Fall auch keine Hilfe rufen.

Meine Frau ist mit Ihrem Job und der Betreuung der Mutter voll ausgelastet, ich selbst bin Dialysepatient und körperlich nicht mehr in der Lage ihn zu betreuen und der zweite Bruder lebt in Berlin (Wir im Ruhrgebiet). Ihr Bruder ist mit dem Betreuer auch absolut nicht zufrieden. Ein Gespräch mit dem Betreuer zu führen bringt auch nichts da man wirklich immer wieder nur nicht nachzuvollziehende Kommentare bekommt.

Welche Möglichkeiten gibt es gegen den Betreuer vorzugehen ? Können wir den Betreuer anzeigen falls sich bis zum Beginn der Heizperiode (und damit Auskühlung der Räumlichkeiten) nichts geändert hat ? Bringt es etwas das Amtsgericht wegen der ganzen Umstände einzuschalten ?
So, für de4n ersten Beitrag der lang geworden ist sollte das erstmal reichen.

Danke im Voraus für die Antworten und sorry für evtl. Schreibfehler

Ponkelchen
Ponkelchen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2010, 00:54   #2
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 441
Standard

Hallo Ponkelchen,

gibts denn keine Hausratversicherung, die für den Schaden aufkommt?

Wieso eigentlich stehen die anderen Wohnung leer und sind nicht vermietet? Soll das Haus vielleicht verkauft werden?

Im härtesten Fall würde ich den Bruder raussetzen (kündigen geht ja ohne Mietvertrag nicht) und dann abwarten, was der Betreuer dazu sagt!
Ich weiss nicht, inwieweit Eltern bei betreuten WGs rangezogen werden, da können die Betreuer hier vielleicht eher was zu sagen.

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2010, 01:10   #3
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Ich denke, daß es da viel zuviele rechtliche Probleme gibt, als daß sie ohne kundigen Anwalt zu lösen sind.

Allein das Wohnrecht (?) des Schwagers könnte gewohnheitsrechtlich bestehen oder auch nicht; eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund wäre sicherlich möglich gewesen, ist aber auch an Fristen gebunden, die wahrscheinlich abgelaufen sind; dadurch werden die Verpflichtungen des Vermieters unklar.

Das AG ist sicher eine Instanz, die bei Pflichtverletzungen den Betreuer des Schwagers in die Pflicht nehmen kann, bloß ist das eine andere Schiene und will gut bedacht sein.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2010, 06:31   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
Standard

Guten Morgen,

den anderen Schreibern kann ich nur beistimmen aber will einen Teilaspaekt nochmals aufgreifen:

der Bruder soll unbedingt aus dem Haus raus, dafür braucht man aber eine Situation die das rechtfertigt. Allein die Sorge der Mutter oder eine bis jetzt theoretische Vermutung, er könne beim Rauchen verbrennen reicht dafür nicht.(Es gibt viele Menschen ohne Telefon welche rauchen und diese müssen deswegen nicht die Wohnung wechseln)

Du schreibst:
Zitat:
Die Mutter möchte jetzt das der Sohn in Betreutes Wohnen überführt wird damit sie sich sicher sein kann das er auch nach ihrem Tod versorgt ist. Der Sohn wirkt immer mehr antriebslos und macht immer mehr den Eindruck zu verwahrlosen. Wir haben jetzt seinen Betreuer durch einen Anwalt aufgefordert dafür zu sorgen das er in Betreutes Wohnen überführt wird damit er seinen Zustand ändern kann.
Ein Betreuer kann aus den genannten Gründen "nicht mal einfach so" einen Betreuten in etwas anderes "überführen". Der Anwalt, der sich hier betätigt hat, hat vo Betreuungsrecht anscheinend keinen blassen Dunst.

Ein Grund eine Änderung in den Wohnverhältnissen zu erzwingen könnte allerdings die Nicht- Beheizung darstellen, jetzt kurz vorm Winter. Wenn es so ist wie ich gerade vermutet habe wäre der Betreuer absolut auf dem richtigen Weg und eine Beschwerde eher völlig kontraproduktiv.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2010, 06:54   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.10.2010
Beiträge: 3
Standard

Danke für die bisherigen Antworten.

Die Wohnungen stehen leer da wir das Haud erst entrümpeln mussten da die Mutter unter dem Messi Syndrom gelitten hat. Es wurden bisher rund 120 Tonnen Müll entfernt und es werden noch so 20 Tonnen folgen. Au0erdem müsste das Haus für rund 250000 € kernsaniert werden bevor irgendetwas vermietet werden könnte

Es ist nicht so das wir den Bruder rauswerfen wollen, aber wir sehen die große Gefahr das er nichts mehr auf die Reihe bekommt. Ihm ist immer alles egal und es interessiert ihn nichts mehr. Er sitzt fast den ganzen Tag nur noch auf dem Bett und starrt die Wand gegenüber an.

Wie können wir einen entsprechenden Anwalt im Ruhrgebiet finden ? Was genau muss der können ? Irgendwie haben wir zur Zeit den Eindruck das wir mit der ganzen Situation wohl überfordert sein werden.

Gruß

Ponkelchen
Ponkelchen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2010, 07:21   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
Standard

Hallo Ponkelchen,

wegen einer grundsätzliche Klärung des Mietverhältnisses wäre ein Anwalt mit Schwerpunkt Mietrecht sicher der richtige Ansprechpartner.

Im Zusammenhang mit dem Befinden des Bruders rate ich Euch: sucht das persönliche Gespräch, lasst Euch die Planung erklären, stimmt Euch gemeinsam ab. Dazu braucht es meiner Einschätzung nach erst mal keinen Anwalt.

Ich würde erst mal beide Stellungnahmen einholen und dann weiter überlegen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2010, 08:44   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.10.2010
Beiträge: 3
Standard

Die Hausratversicherung übernimmt den Schaden nicht weil der Bruder die Heizung selbst erweitert hat und es somit nicht fachgerecht ausgeführt worden ist. Die Wohnung unter ihm hat teilweise dadurch schon Schimmelbefall.

Das Haus soll nach dem Ableben der Mutter veräußert werden. Aber nicht vorher.

Der Betreuer hat den Fehler das er sich unnahbar gibt. Bei jedem bisherigen Gespräch hat man den Eindruck man würe stören und solle ihn in Rhe lassen. :-(
Ponkelchen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:05 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27