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Kostenübernahme für Zahnersatz

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kostenübernahme für Zahnersatz im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Ihr Lieben, ich weiß nicht wo ich mich einordnen muss also schreibe ich mal los, mit der Bitte um ...


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Alt 10.10.2010, 19:18   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 26.11.2009
Beiträge: 15
Standard Kostenübernahme für Zahnersatz

Hallo Ihr Lieben,

ich weiß nicht wo ich mich einordnen muss also schreibe ich mal los, mit der Bitte um Hilfe. Meine betreute Person (Behindert, Wohnheim) benötige ein Zahnersatz und das sind ziemlich hohe Kosten die er selber noch tragen muss. Er ist mittelos und kann die Summe nicht aufbringen. Kann mir einer helfen? Kann ich noch Hilfe erwarten? Beim Sozialamt und bei der GPS habe ich keine Zustimmung erhalten. Habe erneut bei der Krankenkasse angefragt, zwecks weiterer Unterstützung. Habt ihr schon mal etwas in Erfahrung gebracht und könnt mir sagen was ich noch machen kann????
Vielen Dank!!!!

Gruß Bärbel
Bärbel ist offline  
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Alt 10.10.2010, 20:56   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
Standard

Hallo,

hast du einen Härtefallantrag bei der KK gestellt?
Gibt es überhaupt schon einen Heil und Kostenplan oder ist das alles noch in der Planung?
Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 11.10.2010, 01:55   #3
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 441
Standard

Hallo Bärbel,

von was lebt dein Betreuter? FALLS er Grundsicherung bekommt, machst du folgendes :

1) Du sprichst mit dem Zahnarzt, dass der Betreute nur Zahnersatz im Rahmen der REGELversorgung erhält/sich leisten kann.
Regelversorgung heisst, nur das med. Notwendige, keinerlei Extras!

2) Du stellst bei der Krankenkasse einen Antrag auf Härtefallregelung. Dann übernimmt die Kasse, statt der gesetzlichen 50%, 100% der REGELleistung.
Sobald du den Kostenvoranschlag vom ZA hast, gehst du damit zur Krankenkasse und lässt den, unter Berücksichtigung der Härtefallregelung, abstempeln und so bestätigen, dass keine Zuzahlung fällig wird.
SOLLTE dennoch eine Zuzahlung rauskommen, dann hat der ZA irgendwelchen "Schnickschnack" aufgelistet, der medizinisch nicht notwendig ist. Dann heissts, dem wieder auf die Füsse treten.

Wenn du das berücksichtigst, wird dein Betreuter genau 0 € selbst bezahlen müssen (für den Fall, dass er/sie Grundsicherung erhält).

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 11.10.2010, 15:43   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 64
Standard

ja genau, so hab ichs letzte woche auch geregelt.
sonnenandrea ist offline  
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Alt 12.10.2010, 17:49   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 26.11.2009
Beiträge: 15
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo,

hast du einen Härtefallantrag bei der KK gestellt?
Gibt es überhaupt schon einen Heil und Kostenplan oder ist das alles noch in der Planung?
Gruß,
Andreas
Hallo danke für deine Antwort. Er hat bereits einen Heil-Kostenplan fertig und soll eine hohe Summe beisteuern, die er natürlich nicht hat. Beim Sozialamt habe ich gefaxt und ein Schreiben erhalten mit folgender Begründung: Gem. § 48 SGB XII können Differenzbeträge zwischen Festzuschüssen der Krankenkassen und den tatsächlichen Kosten sozialhilferechtlich nicht übernommen werden.
Bei der GPS habe ich auch schon nachgefagt, auch kein Zuschüsse. Kennst du dich damit aus? Kann ich evtl. den Zahnarzt wechseln und mich auf die Suche nach einem günstigeren machen.
Besteht die Möglichkeit?

LG Bärbel
Bärbel ist offline  
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Alt 12.10.2010, 22:42   #6
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
Standard

Zitat:
Zitat von Bärbel Beitrag anzeigen
Bei der GPS habe ich auch schon nachgefagt, auch kein Zuschüsse.
Hallo Bärbel,
was ist die GPS ???

Murphys Law hat ja schon etwas zum Härtefallantrag bei der Krankenkasse geschrieben, hast du dort denn schon den Plan eingereicht?
Wenn die Summe aber immer noch nicht gezahlt werden kann dann könntest du selbstverständlich immer noch von einem anderen Zahnarzt ein Angebot erstellen lassen.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 13.10.2010, 07:31   #7
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,903
Standard

Guten Morgen,

derselbe Zahnarzt könnte noch einmal einen günstigeren Heil- und Kostenplan erstellen. Es gibt zudem auch eine klitzekleine Ausnahme bei der Härtefallregelung.
Wenn die zu hoch erscheinenden Kosten einen klaren medizinischen Hintergrund haben, also irgendwas in der Art von ......bei dem Kiefer hält nichts anderes oder so ähnlich, dann sollte der Zahnarzt diese Abweichungen von der Norm medizinisch begründen und es wird dann auch komplett von der Kasse so übernommen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 13.10.2010, 12:50   #8
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 441
Standard

Man kann auch mal das Internet bemühen und folgendes versuchen :

https://www.2te-zahnarztmeinung.de/

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 13.10.2010, 19:41   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 26.11.2009
Beiträge: 15
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo Bärbel,
was ist die GPS ???

Murphys Law hat ja schon etwas zum Härtefallantrag bei der Krankenkasse geschrieben, hast du dort denn schon den Plan eingereicht?
Wenn die Summe aber immer noch nicht gezahlt werden kann dann könntest du selbstverständlich immer noch von einem anderen Zahnarzt ein Angebot erstellen lassen.

Gruß,
Andreas
Hallo,

GPS ist ein Wohnheim. Das heißt Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit
Bärbel ist offline  
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