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Ergänzungsbetreuer

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möchte mich nur kurz vorstellen. bin weiblich über 50 jahre alt und betreue unseren erwachsenen sohn , der durch ärztepfusch ...


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Alt 11.10.2010, 07:28   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 17
Standard Ergänzungsbetreuer

möchte mich nur kurz vorstellen. bin weiblich über 50 jahre alt und betreue unseren erwachsenen sohn , der durch ärztepfusch seit geburt behindert ist.

meine frage wäre. kann man sich selbst einen Ergänzungsbetreuer bei gewissen angelegenheiten ( innsichgeschäfte ) suchen oder wird dieser immer von dem rechtspfleger bestimmt.
was ist wenn man mit dem der Erg.- betreuer nicht klar kommt.

vielen dank im voraus für die antworten
Liebelle ist offline  
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Alt 11.10.2010, 21:33   #2
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
Standard

Hallo Liebelle

Ein Ergänzungsbetreuer wird grundsätzlich vom Gericht bestellt - genauso wie der Betreuer oder die Betreuerin selber.
Wenn Du als Betreuerin Deinen Sohn betreust und glaubst ein Insichgeschäft einzugehen, dann ist es gut wenn Du vorher bei dem Gericht nachfragst, ob da nicht besser ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden soll.

In vielen Gerichten macht man sich bei ehrenamtlichen BetreuerInnen nicht so die großen Sorgen - insbesondere, wenn die Pflege von den Betreuten (z.B. Eltern) übernommen und das Pflegegeld dafür kassiert wird. In solchen Fällen habe ich schon Rechtspfleger und Richter stöhnen hören, die dieses Fass nicht so gerne geöffnet sehen wollten. Eigentlich ist das ja wirklich ein Insichgeschäft, weil der Betreute der Empfänger des Pflegegeldes ist, das vom Betreuer verwaltet wird. Der Betreuer steht dann - bei häuslicher Pflege, die er selber übernimmt - auf beiden Seiten des Vertrages...

Andererseits hat mich auch schon ein Rechtspfleger gefragt, was er denn tun solle, weil ich mit dem Sohn eines Betreuten einen Vertrag über die Renovierungsarbeiten und die Bauaufsicht abgeschlossen habe. Als die Betreuung dann an den Sohn überging, hat das Gericht übersehen, dass in meiner Stellungnahme darauf hingewiesen wurde, den Abschluss der Renovierung und die Beendigung des Vertrages abzuwarten, bevor der Betreuer gewechselt wird. Als er dann den vereinbarten Lohn dem Vermögen entnehmen wollte, hat der Rechtspfleger in die Tischkante gebissen...
Aber das ist eigentlich eine andere Baustelle.

Also fragruhig beim Gericht nach, ob dass, was Du vorhast so in Ordnung geht, oder ob das Gericht zur besseren Absicherung (nicht nur der des Betreuten sondern auch Deiner eigenen) ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden soll.

Viel Glück wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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