Dies ist ein Beitrag zum Thema Es geht los.....wie kann ich hier sinnvoll reagieren? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle zusammen,
ich bzw. mein Mann ist heute mit einem Schreiben der für meine Schwiegermutter vom AG bestellten Betreuerin ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 16.10.2010
Beiträge: 2
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Hallo alle zusammen,
ich bzw. mein Mann ist heute mit einem Schreiben der für meine Schwiegermutter vom AG bestellten Betreuerin angeschrieben worden. Dieses Schreiben enthält die Mitteilung, dass die Betreute wohl die regelmäßig anfallenden Kosten nicht mehr tragen kann. Leider vermisse ich darin konkrete Daten, also seit wann die Betreuung nun genau stattfindet, um welchen Betrag es denn genau geht etc.. Nun soll mein Mann jedoch binnen 2 Wochen seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen. Ich weiß, dass diese Angaben freiwillig sind, doch ist es sinnvoll, auf diesen Bescheid nicht zu antworten und abzuwarten? Wo kann ich mich schon einmal vorab informierren, wie viel Geld uns überhaupt zusteht, welches auf jeden Fall unangetastet bleiben wird (wir haben 3 Kinder)? Aufgrund der durch die Betreute selbst verschuldeten schwierigen Familiensituation sowie der angeblich schlechten finanziellen Situation ist unser Interesse zur Kostenbeteiligung da eher gar nicht gegeben. So, das wären so die ersten Fragen. Vielleicht hat jemand ein paar Infos oder Tipps, die einem den Einstieg in dieses Kapitel etwas erleichtern. Danke im voraus! |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
im Forum ist Rechtsberatung verboten. Aber einen Tip darf man ja geben: Die Auskunftspflicht ist in § 60 SGB I bei HartzIV geregelt und in § 117 Abs. 1 SGB XII. Einiges dazu findet man unter Müssen Schwiegerkinder über ihr Einkommen und Vermögen Auskunft geben? - Fragen und Fälle zum Elternunterhalt - Forum Elternunterhalt Sonst mal googeln nach § 117 Abs. 1 SGB XII. Gruß Andreas |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 16.10.2010
Beiträge: 2
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Hallo,
danke für die schnelle Antwort, doch meine Sorge ist weniger meine Auskunftspflicht als die meines Mannes (der ist ja in diesem Fall auch angeschrieben). Wie schon erwähnt, ist das familiäre Verhältnis (also Mutter und Sohn) arg belastet und schwierig. Mein Mann verdient zwar jetzt nicht so schlecht, aber dass wir jetzt für meine Schwiegermutter finanziell in die Bresche springen sollen, sehe ich nicht ein. Mich interessiert daher erstmal nur wie es weitergeht wenn auf das Schreiben keine Antwort kommt. Oder wo kann ich nachlesen, wie viel Geld uns 5 Personen zusteht, so dass man die Angaben jetzt bedenkenlos machen kann? |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
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Moin Smap
Probier mal den Link aus, den Andreas Dir gegeben hat.Da wird sich wahrscheinlich auch finden lassen, was Dein Mann verdienen darf, bevor er zur Kasse gebeten wird. Eine weitere Hilfe ist ggf. Hauptseite ? Betreuungsrecht-Lexikon das ist das Online-Lexicon Betreuungsrecht von Horst Deinert. Und sonst: Wie wäre es damit die Betreuerin anzuschreiben bzw. mal einzuladen, damit sie Ihnen schildern kann, was sie mit Ihrer Schwiegermutter vor hat? Dann muss sie "Butter bei die Fische tun" - und villeicht ist es sowohl für Sie, Ihre Schwiegermutter und auch die Betreuerin eine gute Gelegenheit eine Lösung zu finden die auch dem Verhältnis zwischen Mutter und Sohn gut tut. Hier geht es schließlich nicht nur um Geld, sondern auch um höchst persönliche Gefühle, die durch die Zahlung oder Verweigerung von Geld mit Sicherheit nicht befriedigt werden können. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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