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betreuungswechsel

Dies ist ein Beitrag zum Thema betreuungswechsel im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
meine eltern werden von einem gerichtlichen betreuer betreut. ich als einziges kind habe nun einen betreuungswechsel beantragt. auf wunsch meines ...


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Alt 17.10.2010, 19:41   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 14.10.2010
Ort: luxemburg
Beiträge: 11
Standard betreuungswechsel

meine eltern werden von einem gerichtlichen betreuer betreut. ich als einziges kind habe nun einen betreuungswechsel beantragt. auf wunsch meines vaters will ich die betreuung übernehnmen. weil ich aber etwa 3 stunden autofahrt von meinen eltern weg wohne, fürchtet mein vater dass das schwierigkeiten gibt. obwohl ich schon jetzt öfter zu meinen eltern fahre als der betreuer. meine tochter - also die enkelin - möchte deshalb auch noch die betreuung beantragen . sie wohnt nur 1 autostunde entfernt.
mein vater hat mir schon letztes jahr, als er noch fit war und keinen betreuer brauchte, eine betreuungsverfügung unterschrieben wo er mich als 1. betreuerin und meine tochter als zweite betreuerin einsetzte. nur meine mutter wollte nichts unterschreiben. nun haben beide vom gericht einen betreuer bekommen. . den wollen sie beide aber loswerden. meine frage ist, können wir beide - meine tocher und ich - gleichzeitig einen antrag auf betreuungswechsel beantragen?
ortrung@web.de ist offline  
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Alt 17.10.2010, 20:10   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
Standard

Hallo ortrung,

Du solltest dem Gericht unbedingt die Betreuungsverfügung auch zukommen lassen. In einem anderen Teil habe ich gelesen, das Du das im Juni getan hättest- hast Du einmal schriftlich nachgefragt was damit geschehen ist? Von Juni bis Oktober hätte eine Art von Rückmeldung kommen müssen.

Normalerweise haben die Kinder oder Angehörigen Vorrang vor den Berufsbetreurn- ausser es sprächen schwerwiegende Gründe dagegen. In der Regel werden auch die Wünsche des Betreuten zur Person seines Betreuers berücksichtigt
Das Ganze hört sich so an wie wenn das Gericht von Dir und der Betreuungsverfügung nichts weiss. Also dort schriftlich nachfragen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 18.10.2010, 10:12   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 14.10.2010
Ort: luxemburg
Beiträge: 11
Standard betreuungsverfügung

danke für die antwort und den tip. mein vater hat die betreuungsverfügung im dezember letzten jahres unterschrieben. meine tochter war zugegen und hat als zeuge unterschrieben. wir gingen aber nicht zum notar , weil die mutter noch nicht bereit wr zu unterschreiben. inder zwischenzeit hat dann das gericht einen betreuer angeordnet, weil die nachbarn beobachtet haben dass meine eltern langsam verwahrlosten. deshab gingen von ihnen einige anrufe an die kreisverwaltung auch die damen von der sozialstation hatten des öftern dort angerufen - so kam es zur gerichtlichen betreuung und ich wurde übergangen, weil es hiess , ich würde im uasland wohnen. dabei habe ich nur 3 autostunden zu fahren.
ortrung@web.de ist offline  
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Alt 18.10.2010, 10:34   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 14.10.2010
Ort: luxemburg
Beiträge: 11
Standard betreuungswechsel

entschuldigt bitte die tippfehler. bin immer in eile.
weisst du, ob die betreuungsverfügung auch gilt, wenn sie nicht notarisch bestätigt wurde?
ortrung@web.de ist offline  
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Alt 18.10.2010, 12:08   #5
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
Standard

Hallo Ortrung,

die Tippfehler sind nicht so problematisch. Aber Absätze im Text würden das Lesen durchaus erleichtern.

Die Betreuungsverfügung muss nicht notariell beglaubigt sein. Zu dem Thema kannst du aber auch hier:Betreuungsverfügung ? Betreuungsrecht-Lexikon noch einmal nachlesen.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 18.10.2010, 19:02   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 14.10.2010
Ort: luxemburg
Beiträge: 11
Standard betreuungswechsel

danke agw. das war ein guter tip und link. hat mir sehr geholfen.
ortrung@web.de ist offline  
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Alt 19.10.2010, 15:13   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 46
Standard

Ein interessanter Thread. Für mich ergibt sich dazu folgende Frage:

Wenn dem Betreuungsgericht nun eine Betreuungsvollmacht zugegangen ist, muss es von sich aus tätig werden oder muss einen Antrag auf Betreuerwechsel stellen?

Grüße sendet
Rosa L.
Rosa L. ist offline  
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Alt 20.10.2010, 06:33   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 14.10.2010
Ort: luxemburg
Beiträge: 11
Standard betreuungswechsel

also ich für meinen teil habe beim betreuungsgericht schon im august einen betreuungswechsel beantragt. habe aber noch nichts aber rein gar nichts von feedback bekommen
ortrung@web.de ist offline  
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