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Schlaganfall und Behinderung

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Hallo an alle, ich bin sehr froh, dieses Forum gefunden zu haben und möchte mich mit einigen Fragen an euch ...


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Alt 19.10.2010, 11:02   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.10.2010
Beiträge: 6
Standard Schlaganfall und Behinderung

Hallo an alle, ich bin sehr froh, dieses Forum gefunden zu haben und möchte mich mit einigen Fragen an euch wenden. Mein Vater hatte im März 2007 einen Schlaganfall und ist seither linksseitig gelähmt, kann aber laufen. Das Laufen ging allerdings nur mit Stützstiefeln und dann auch sehr langsam und schlecht. Der Linke Arm ist ganz unbeweglich bis auf kleine "zuckungen". Er nimmt einige Tabletten jeden Tag, u.a. Marcumar. Vor einigen Wochen fiel er hin, auf die linke Hüfte, hatte daraufhin einen Oberschenkelhalsbruch, welcher durch 3 Schrauben operativ "geflickt" wurde. Nachdem er damit ca. 3 Wochen unbeweglich im Bett lag, kam er in eine Reha, wo er mühsam das Laufen wieder lernen mußte, was natürlich noch schlechter ging als vorher schon. Kurze Zeit später schwoll seine linke Hüfte an und meine Eltern holten vor Schreck den Notarzt, der ihn sofort ins KH bringen ließ. Es stellte sich heraus, dass sein Hausarzt das Marcumar zu hoch dosiert hatte und er aufgrund dessen eine Einblutung hatte, die auch zum Tod hätte führen können. Es ist also glimpflich verlaufen. Seitdem kann er fast gar nicht mehr gehen und es wird für meine Mutter immer schwerer, sich adäquat um ihn zu kümmern. Nun ist er wieder aus dem KH und wird jeden Tag für Rehamaßnahmen von zuhause abgeholt und nachmittags wieder nach hause gebracht. Mittlerweile ist es so, dass er nicht einmal alleine seinen Po abwischen kann, sich waschen, kämmen etc... kann. Alles bleibt an meiner Mutter hängen. Diese ist leider von Tag zu Tag fertiger und nun mache ich mir Gedanken, dass ihr aufgrund dieses seelischen Stresses auch noch was passiert. Sie hat die situation nicht mehr im Griff, hat aber auch kein Geld, um jemanden privat ins Haus kommen zu lassen. Sie weint nur noch und ich mache mir ernsthaft Gedanken, wie es weitergehen soll, wenn sie dann womöglich auch noch zusammenbricht. Wäre das der Fall, hätte die Krankenkasse ja noch mehr Kosten, also wäre es von Ihnen nur loyal, wenn sie meinem Vater die Stufe 2 genehmigen.

In ein Pflegeheim möchte sie ihn nicht geben, zumindest vorerts nicht. Mein Vater hat die Pflegestufe 1 und darum dreht es sich hier in meiner Anfrage auch in erster Linie. Da mein Vater, bis auf Kleinigkeiten, nichts alleine machen kann, habe ich den Eindruck, dass meine Eltern die Pflegestufe 2 beantragen könnten, wobei ich meine Eltern natürlich unterstützen könnte.

Meine Frage an alle hier ist, wie genau die Abfolge dessen ist, was man tun muß oder kann und ob man auch Widerspruch einlegen kann, wenn die Kasse das ablehnt. Auch ist die wohnung meiner Eltern absolut nicht behindertengerecht eingerichtet, der Rollstuhl paßt kaum durch die tür. Alles in Allem eine recht ausweglose Situation, aber ich kann meine Mutter nicht bitten, sich um sowas zu kümmern, weil sie total überfordert ist und nichts mehr schafft.

Ich freue mich, wenn sich jemand die Zeit nimmt, mein Anliegen zu lesen und mir vielleicht eine gute Antwort geben kann.

Vielen Dank für alles und beste Grüße
Shaktiji ist offline  
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Alt 19.10.2010, 11:18   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
Standard

Hallo Shaktiji,
zuerst einmal willkommen im Forum.

Du solltest dich zuerst einmal mit der zuständigen Pflegekasse in Verbindung setzen und dir Adressen geben lassen wer in der Nähe deines Vaters Pflegeberatungen durchführt.
Zeitgleich sollte dein Vater sofort einen Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe stellen da sich der Zustand ja offensichtlich verschlechtert hat. Da Erhöhungen erst ab dem Antragsdatum gelten sollte dies sofort passieren.

Habt ihr schon einen ambulanten Pflegedienst zur Entlastung deiner Mutter mit eingebunden?

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 19.10.2010, 11:28   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
Standard

Zitat:
Meine Frage an alle hier ist, wie genau die Abfolge dessen ist, was man tun muß oder kann und ob man auch Widerspruch einlegen kann, wenn die Kasse das ablehnt.
1. Antrag an Krankenkasse – Pflegekasse -, Wohnort:
„Gesundheitszustand von Mitglied hat sich verschlechtert. Ich beantrage seine Höherstufung i. d. Pflegeversicherung und die diesbezügliche Begutachtung durch den MdK.

2. Bei Ablehnung der Höherstufung fristgerecht und formlos Widerspruch einlegen. Gleichzeitig zur Begründung des Widerspruchs das MdK Gutachten anfordern. Nach Einsicht in Gutachten entweder Widerspruch zurücknehmen oder Widerspruch begründen.

Zitat:
Auch ist die wohnung meiner Eltern absolut nicht behindertengerecht eingerichtet, der Rollstuhl paßt kaum durch die tür. Alles in Allem eine recht ausweglose Situation, aber ich kann meine Mutter nicht bitten, sich um sowas zu kümmern, weil sie total überfordert ist und nichts mehr schafft.


Die Pflegeberatung gem. §§ 7, 7a SGB XI der Krankenkasse in Anspruch nehmen.
Bolder ist offline  
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Alt 19.10.2010, 13:28   #4
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Registriert seit: 18.10.2010
Beiträge: 6
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Habt ihr schon einen ambulanten Pflegedienst zur Entlastung deiner Mutter mit eingebunden?
Hallo Andreas,
danke für die schnelle Reaktion. Nein, meine Mutter hat keinen ambulanten Pflegedienst eingebunden, weil sie sicherlich nicht einmal weiß, dass sie sowas in Anspruch nehmen kann. Muß sie diesen Pflegedienst von derm Geld für die Stufe 1 bezahlen, oder übernimmt diesen Dienst zusätzlich die Krankenkasse, bzw...Pflegekasse. befindet sich diese Pflegekasse nahe oder bei der krankenkasse?
Shaktiji ist offline  
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Alt 19.10.2010, 13:30   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.10.2010
Beiträge: 6
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Zitat:
Zitat von Bolder Beitrag anzeigen
1. Antrag an Krankenkasse – Pflegekasse -, Wohnort:
„Gesundheitszustand von Mitglied hat sich verschlechtert. Ich beantrage seine Höherstufung i. d. Pflegeversicherung und die diesbezügliche Begutachtung durch den MdK.

2. Bei Ablehnung der Höherstufung fristgerecht und formlos Widerspruch einlegen. Gleichzeitig zur Begründung des Widerspruchs das MdK Gutachten anfordern. Nach Einsicht in Gutachten entweder Widerspruch zurücknehmen oder Widerspruch begründen.

Die Pflegeberatung gem. §§ 7, 7a SGB XI der Krankenkasse in Anspruch nehmen.
Vielen dank, ich werde das meiner Mutter genauso berichten. Habt ihr denn eine Ahnung, wie schnell sowas gehen kann und ob Krankenkassen das oft ablehnen?
Shaktiji ist offline  
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Alt 19.10.2010, 17:02   #6
agw
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Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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Hallo Shaktiji,
da ich gerade nicht so viel Zeit habe hier ein Link zu Wiki wegen der Pflegeversicherung:
Pflegeversicherung (Deutschland) ? Wikipedia

Schau mal unter dem Schlagwort Kombinationsleistung nach.

Gruß,
Andreas

Geändert von Imre Holocher (19.10.2010 um 19:31 Uhr)
agw ist offline  
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Alt 19.10.2010, 19:10   #7
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Registriert seit: 18.10.2010
Beiträge: 6
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Schau mal unter dem Schlagwort Kombinationsleistung nach.

Gruß,
Andeas
Hi Andreas,
leider gibt es auf der Wiki-Seite diesen Link nicht. Wiki schreibt: Diese Seite existiert nicht
Vielleicht gibts ja noch eine andere Seite? Herzlichen Dank für deine Bemühung.
Shaktiji ist offline  
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Alt 19.10.2010, 19:31   #8
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
Standard

versuchs mal damit:
Pflegesachleistung ? Wikipedia
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.10.2010, 15:38   #9
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.10.2010
Beiträge: 6
Standard Danke

Vielen Dank an alle für diese aufschlußreichen Antworten. Ich habe auch schon einiges in die Wege leiten können. Meine Mutter war dankbar, dass ich das für sie herausfinden konnte. Ich habe trotz allem noch folgende Fragen: Gibt es die Möglichkeit, einen Kranken nur stundenweise jeden Tag versorgen zu lassen in einem Heim, letztlich so etwas wie in einem Kindergarten für Kinder?

Wenn ja, ist in einer der Pflegestufen ein Transport zu und von dem Heim enthalten? Was für Kosten können auf meine Eltern zukommen, wenn diese Art der Pflege in einem Heim möglich ist. Meine Mami ist vollkommen überfordert, sodaß sie dringend eine Stelle benötigt, die meinen Vater stundenweise aufnehmen könnte. Wenn sowas möglich ist, vielleicht hat jemand Adressen, an die man sich diesbezüglich wenden kann? Meine Eltern leben in NRW, nahe Neuss. Ich danke euch sehr für Ihre Bemühungen.
Shaktiji ist offline  
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Alt 20.10.2010, 15:50   #10
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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HAllo Shaktiji,

es gibt fast immer bei der zuständigen Sozialverwaltung eine Beratungsstelle für Senioren oder du bekommst zumindest eine Adresse.

Ich bin mir nicht ganz sicher ob du in diesem Forum so richtig bist da es sich bei dir eher um Fragen der Sozialversicherung und der ambulanten Pflege handelt.
Dieses Forum dreht sich um rechtliche Betreuung.

Bislang hattest du dazu ja noch keine Fragen.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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