Dies ist ein Beitrag zum Thema Termin beim Amtsgericht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich stehe seit 2004 unter Betreuung, die immer wieder auf Antrag (von mir, jeweils mit ärztl. Attest) verlängert werden muss. ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 20.10.2010
Ort: Berlin-Charlottenburg
Beiträge: 19
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Ich stehe seit 2004 unter Betreuung, die immer wieder auf Antrag (von mir, jeweils mit ärztl. Attest) verlängert werden muss. Ich hasse diese Termine beim Amtsgericht, denn seit meinem burn out leide ich unter Depressionen und, in diesem Zusammenhang besonders erschwerend, einer ausgeprägten Angsterkrankung. Dazu kommt, dass die Richterin gegen mich ist. Sie kennt den Unterschied zwischen geistiger und psychischer Behinderung scheinbar nicht, denn sie wirft mir vor, wer Briefe und Anträge so schön formulieren könne wie ich, bräuchte keine Betreuung..
Für mich ist die Betreuung überlebenswichtig. Ich hatte vorher arge Behördenprobleme, die mich in eine finanzielle Notlage bis hin zur Zwangsräumung meiner damaligen Wohnung gebracht haben. Seither leide ich auch noch unter starken Existenzängsten. Aber ich fürchte, dass ich den nächsten Termin (10.11.) beim Amtsgericht nicht durchstehe, auch nicht mit Begleitung meiner Psychologin. Wer hat einen Rat für mich? |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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... du solltest auf irgendeine akzeptable Art dem Gericht genau diese Situation schildern - am Besten schriftlich.
Das du Angst vor der Anhörung hast, dich auch in Begleitung deiner Psychologin nicht in der Lage siehst, an der Anhörung teilzunehmen. Schildere in dem Schreiben gleich, was du willst. Was ich raushöre ist, dass du möchtest, dass die Betreuung fortgesetzt wird; auch in welchen Aufgabenkreisen. Am Besten du beantragst, dass du an dem Termin nicht teilnehmen brauchst. Das Gericht wird dann entweder den Termin zu dir nach Hause verlegen, wenn es dein Schreiben so versteht, dass du Angst vor der Gerichtsatmosphäre hast - oder, was nicht ausgeschlossen ist, einen Verfahrenspfleger bestellen. Das ist sozusagen dein Alter ego im Betreuungsverfahren, der deine Interessen zu vertreten hat, wenn du dazu selbst nicht in der Lage bist. Ich empfehle dir, das mit deinem Betreuer zu besprechen. Wenn der taff ist, erledigt der das auch für dich. Zum Verfahrenspfleger kannst du hier nachlesen. Verfahrenspfleger ? Betreuungsrecht-Lexikon Kopf hoch Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 20.10.2010
Ort: Berlin-Charlottenburg
Beiträge: 19
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Super, danke!
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 20.10.2010
Ort: Berlin-Charlottenburg
Beiträge: 19
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Hallo Rudi, nochmal danke für den Tip, einen Verfahrenspfleger zu bestellen. Ich habe darüber mit meiner Psychologin gesprochen, sie findet es eine gute Idee und würde den Job als meine Verfahrenspflegerin auch übernehmen - sie kennt ja mich und mein Krankheitsbild.
Aber leider wissen wir beide nicht, wie der Antrag zu stellen ist. Ich vermute mal, ich müsste formlos an meine zuständige Richterin schreiben, einen Verfahrenspfleger beantragen und eine kurze Begründung geben. Ist das korrekt? Sollte noch ein ärztliches Attest dazu? Oder wie...? Mit der Betreuerin kann ich leider über so was nicht sprechen. Liebe Grüße! |
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#5 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
Über die Bestellung eines Verfahrenspflegers entscheidet das Gericht aufgrund von Erkenntnissen, nach denen der Betroffene diesen Beistand auch braucht. Deine Aufgabe ist es sozusagen, dem Gericht diese Erkenntnis zu verschaffen und die Bestellung eines Verfahrenspflegers vorzuschlagen. In aller Regel werden dazu aber Leute bestellt, die sich in Betreuungsverfahren auskennen. Das sind Anwälte oder langjährige Betreuer, Behördenmitarbeiter habe ich auch schon erlebt. Ob deine und die Vorstellungen deiner Psychologin durchgehen - da habe ich meine Zweifel. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 20.10.2010
Ort: Berlin-Charlottenburg
Beiträge: 19
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Hallo Rudi, ich muss dich leider nochmal in Anspruch nehmen:
(oder andere, die sich auskennen). Ich hatte einen Antrag auf Verfahrenspflege gestellt, wie du vorgeschlagen hattest. Eine Antwort/Bescheid habe ich allerdings nicht erhalten. Dafür erhielt ich heute einen Brief der Richterin. Sie kommt nächsten Donnerstag in meine Wohnung. Das Problem ist: "Angst vor Behörden" heisst nicht, dass ich Angst davor habe, ein Gebäude könne mich angreifen. Es sind die Menschen, die mich in den letzten Jahren angeschrieen, beleidigt und eingeschüchtert haben. Ich habe wirklich schlimme Erfahrungen gemacht. Seit ich den Brief heute geöffnet habe, bin ich schon wieder am Durchdrehen. Ich sehe auch keinen Sinn darin, mich für den Termin mit Medikamenten ruhig zu stellen, dann kann ich meine Belange nicht durchsetzen und die Richterin denkt vielleicht noch, ich sei auf Droge, und weist mich ein. Eine Zwangseinweisung (wg. Suizid) hab ich schon hinter mir, ist nicht witzig. Ich bin jetzt völlig panisch, was soll ich denn nur machen, um mich vor diesen Leuten zu schützen? Mit meiner Betreuerin kann ich in solchen Dingen nicht rechnen. Liebe Grüße |
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#7 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
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Zitat:
Da Du die Betreuung selbst möchtest und wichtig findest, musst Du Dir doch keine Sorgen machen .... Die Richterin möchte einfach noch einmal persönlich mit Dir sprechen .... Es ist ja in Deinem Interesse und zu Deinem Wohl.... Grüsse andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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#8 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Hallo Pinto
Ich denke, du solltest die Reaktion des Gerichtes nicht als was aufdrängelndes, dich beherrschendes ansehen und deine Ängste an dem Titel "Richterin" festmachen. Die Betreuungsrichter die ich kenne, gehen im Allgemeinen recht einfühlsam mit solchen Situationen um. Sie kommt dir ja schon mit dem Besuch bei dir entgegen. Aber, Sie MUSS dich sehen, weil sie Entscheidungen immer nach ihrem Eindruck treffen muss, und nicht (nur) nach dem, was ihr von anderen, wer immer das auch ist, vermittelt wird. Ich kann mir schon vorstellen, dass es nicht einfach für dich ist, aber letztendlich kommst du auch mit dir selber weiter, wenn du diese Situation durchgestanden hast. Gr. Rudi - viel Erfolg
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#9 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
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hallo Pinto,
habe Dein Anliegen lesend verfolgt. Gibt es nicht einen Menschen, dem Du vertraust, der/die bei diesem Termin dabei sein kann? Gruss sikoba |
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#10 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Tipp: Termine mit und bei Behörden nur mit Zeugen. Am besten Anwalt, wenns um Eingemachte geht.
Pinto, du bist eine der wenigen Fälle, die durch eine Betreuung Schutz möchte. In deinem Falle halte ich das auch für richtig. Du hast deine Situation erkannt, wärest Freiwild ohne diese. Natürlich wird dir durch das Gericht der Verfahrenspfleger beigeordnet, wie schon geschrieben wurde. Der vertritt deine Interessen, wird aber bei der Anhörung zu Hause nicht anwesend sein. Suche dir einen Vertrauten oder mehrere für diesen Termin. Gruss m. |
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