Dies ist ein Beitrag zum Thema gesetzliche Betreuung/Koma im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
gerne stelle ich mich auch vor. Mein Name ist Nicole und ich bin 33 Jahre alt. Mein Vater ...
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Gesperrt
Registriert seit: 24.10.2010
Beiträge: 5
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Hallo zusammen,
gerne stelle ich mich auch vor. Mein Name ist Nicole und ich bin 33 Jahre alt. Mein Vater ist im September bedauerlicherweise ins Koma gefallen. Durch eine Gehirnblutung. Leider steht es um ihn nicht gut. Er hat zu Lebzeiten keine Kontovollmacht hinterlegt, für den Fall das was passieren kann. Nun habe ich im KH angegeben, das ich die Betreuung übernehme. Das haben die auch ohne Probleme angegeben. Somit ging mir innerhalb weniger Tage auch der Bescheid vom Gericht zu. Damit ging der Wahnsinn los. Die Postbank hat mir gleich mal - nach dem ich die Betreuung angezeigt habe - das Konto gekündigt. Nach Durchsicht aller Unterlagen konnte ich feststsellen, das kein Guthaben vorliegt. Im Gegenteil. Es liegen nur Schulden vor. Drei Girokonten, alle im Minus. Div. Darlehensverträge, Versandhausrechnungen, Mobilfunkrechnungen. Jeder will Geld. Mich hat das jetzt schon so gesundheitlich angeschlagen, das ich krankgeschrieben bin. Schuldnerberatungen wollen irgendwie nicht tätig werden, weil ich ja schon alle angeschrieben hab. Die Trauer um meinen Vater, die finanziellen Sorgen und der jetzt schlecht stehende Gesundheitszustand meiner Mutter machen mir echt zu schaffen. Da meinte ein Anwalt aus einer telefonischen Rechtsberatung doch allen ernstes ich solle für meinen Vater Privatinsolvenz anmelden. Was bringt mir das? 1. hab ich kein Geld für den Insolvenzverwalter oder das ganze Prozedere und 2. weiss ich ob mein Vater das noch 7 Jahre überlebt? Jetzt kann ich demnächst gar nichts mehr bezahlen, weil mein Vater ins Pflegeheim kommt. Das Heim hat ja einen rechtlichen Anspruch auf das Geld. Bleibt meiner Mutter nur der Pflichtteil. Ich hoffe ihr könnt mir aus evlt. vergleichbareren Fällen Erfahrungen mitteilen... und habt evlt. so noch aufbauende Worte für mich ... Es ist alles so traurig. Danke doerflerin |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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dein schicksalsschlag tut mir wirklich leid und das einen gerade als verwandten nicht unberührt lässt kann ich gut nachvollziehen.
mit der übernahme der betreuung hast du aber auch einige pflichten übernommen, das ist die harte realität. wenn du jetzt etwas versäumst oder verkehrt angehst, kannst du damit auch dir selbst schaden......welche form der betreuung führst du denn? vermutlich die ehrenamtliche....dann düftest du eine haftpflicht haben......aber erkundige dich mal genau zu den bedingungen. weiterhin wäre es wichtig zu wissen, welche aufgabenkreise du hast.... sonst kann man hier nur rumeiern, wobei ich von der vermögenssorge jetzt mal ausgehe. wenn du damit wirklich überfordert bist, solltest du dir überlegen ob du die betreuung vielleicht abgibst......siehe hier: § 1908b BGB Entlassung des Betreuers (1) Das Betreuungsgericht hat den Betreuer zu entlassen, wenn seine Eignung, die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen, nicht mehr gewährleistet ist oder ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Betreuer eine erforderliche Abrechnung vorsätzlich falsch erteilt hat. Das Gericht soll den nach § 1897 Abs. 6 bestellten Betreuer entlassen, wenn der Betreute durch eine oder mehrere andere Personen außerhalb einer Berufsausübung betreut werden kann. (2) Der Betreuer kann seine Entlassung verlangen, wenn nach seiner Bestellung Umstände eintreten, auf Grund derer ihm die Betreuung nicht mehr zugemutet werden kann. (3) Das Gericht kann den Betreuer entlassen, wenn der Betreute eine gleich geeignete Person, die zur Übernahme bereit ist, als neuen Betreuer vorschlägt. (4) Der Vereinsbetreuer ist auch zu entlassen, wenn der Verein dies beantragt. Ist die Entlassung nicht zum Wohl des Betreuten erforderlich, so kann das Betreuungsgericht statt dessen mit Einverständnis des Betreuers aussprechen, dass dieser die Betreuung künftig als Privatperson weiterführt. Die Sätze 1 und 2 gelten für den Behördenbetreuer entsprechend. (5) Der Verein oder die Behörde ist zu entlassen, sobald der Betreute durch eine oder mehrere natürliche Personen hinreichend betreut werden kann. ebenso sollest du es auch nicht scheuen das betreuungsgericht um hilfe zu bitten, denn: (über die Verweisungsnorm § 1908i BGB) § 1837 BGB Beratung und Aufsicht (1) Das Familiengericht berät die Vormünder. Es wirkt dabei mit, sie in ihre Aufgaben einzuführen. (2) Das Familiengericht hat über die gesamte Tätigkeit des Vormunds und des Gegenvormunds die Aufsicht zu führen und gegen Pflichtwidrigkeiten durch geeignete Gebote und Verbote einzuschreiten. Es kann dem Vormund und dem Gegenvormund aufgeben, eine Versicherung gegen Schäden, die sie dem Mündel zufügen können, einzugehen. (3) Das Familiengericht kann den Vormund und den Gegenvormund zur Befolgung seiner Anordnungen durch Festsetzung von Zwangsgeld anhalten. Gegen das Jugendamt oder einen Verein wird kein Zwangsgeld festgesetzt. betreuung gerade mit dem hintergrund ist kein spaziergang und kann einen schnell an die grenzen führen......aber trotzdem alles gute! P.S.: der rat des RA war nicht der schlechteste (privat-inso) lg nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Hallo doerflerin,
das sind ja regelrechte Berge die derzeit auf Dir lasten, das tut mir sehr leid für Dich. Mein Rat an Dich wird vielleicht überraschend sein aber ich kann Dir nur sagen, gib die Betreuung wieder zurück und bitte um die Bestellung eines Berufsbetreuers. Da sind so viele Baustellen und Du sagst jetzt schon, dass Dir alles über den Kopf wächst. Das wird auch für einen Berufsbetreuer "kein einfacher Fall". Deine Vorstellungen von Insolvenz z.B. treffen grundsätzlich gesehen nicht wirklich zu, und bei der von Dir geschilderten Situation wüsste ich nicht warum man eine anmelden sollte. Was sich aber letztendlich bei genauem Hinsehen auch wieder ins Gegenteil verkehren könnte. Das ist nur ein Beispiel, ich möchte Dir auf keinen Fall in irgendeiner Form Angst machen. Du wirst all Deine Nerven für Dich brauchen denn nur so kannst Du Dich um beide Eltern als Tochter kümmern und Dich auch mit den Belastungen auseinandersetzen die diese Situation für Dich persönlich bedeutet. Du solltest auch keine Bedenken haben oder vielleicht Versagergefühle. Unser (Sozial)system ist inzwischen so kompliziert geworden, dass selbst damit erfahrenere Menschen manchmal daran verzweifeln. Warte noch mal etwas, ich bin sicher, dass noch mehr Ratschläge kommen, vielleicht ist mene Einschätzung ja auch die Falsche. aber verlier inzwischen nicht gänzlich die Nerven und den Mut. Kopf hoch und Grüsse. Michaela
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
@ Dörflerin Na los, dann fang wa mal an zu sortieren. Ich quäle mich eh im mom mit Viren rum und nicht mit Ämtern und so. Hab also Zeit. Wenn wir hier Klarheit schaffen wollen, versuche möglichst strukturiert folgende Fragen zu beantworten: - Wie alt ist dein Vater ? - Was für Einkommen hat er (Arbeitseinkommen, Rente, Sozialhilfe) und wie hoch ist das ? - Was hat er für Vermögen ? (Ersparnisse, Geldanlagen, Häuser etc.) - Was hat deine Mutter für Einkommen ? (Höhe) - Leben deine Eltern zusammen ? - Liegt Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung vor ? - Wann soll dein Vater ins Pflegeheim ? - Was hast du gg. eine Insolvenz oder gibt es Gründe die dagegen sprechen und hier noch nicht aufgeführt sind? - Wie hoch etwa sind die Schulden und wie sind sie strukturiert ? - Welche Aufgabenkreise hast du im Betreuungsverfahren ? Ich schau später nochmal rein Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#5 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 24.10.2010
Beiträge: 5
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Zitat:
Haftpflicht? Du meinst eine private Haftpflicht? Wofür soll die gut sein? Und wie kann ich die in diese Belange nutzen? Wie kann ich mir selber schaden? Von einer Bank hab ich ein Schreiben bekommen, das ich einen Schufaeintrag bekomme. Hat sich aber dann zerschlagen. Der Typ von der Bank - den ich angerufen hab - der meinte dann das das ein Versehen ist. Haftbar bin ich für gar nix, denn ich hab ja für nix unterschrieben. |
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Gesperrt
Registriert seit: 24.10.2010
Beiträge: 5
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Zitat:
danke für deinen Beitrag.. Wie ich oben schon erwähnte, hadere ich dmit der Abgabe. Wir sind so auf die Kontovollmacht angewiesen. Ich versuche ja auch alle zu "bedienen". Die Pflegeheimleiterin ist sehr sehr nett. Der hab ich das auch schon alles erzählt. Sie meinte, das ich mir erst mal keine Sorgen machen brauchte. Insolvenz kann ich nicht anmelden. Ich hab kein Geld für die Insolvenz. Und 7 Jahre, in denen der Schuldner die Schulden verbüst und danach schuldenfrei ist, bringen meinem Vater rein gar nix. Weiss ich ob er die überlebt. Bei dem Tod, wenn er denn eintritt, sind die Schulden grösstenteils weg. Das Sozialheim überlässt meiner Mutter die komplette Miete und den Unterhalt den sie benötigt. Alles andere wandert an das Heim und die haben auch einen Anspruch darauf. Er wird jetzt in 2 Wochen ins Heim ziehen. Wie es dann weitergeht, steht in den Sternen. Die eine Bank meinte auch, das sie die Forderungen abschreiben müssen. Wenn er wirklich ins Heim kommt. Mich würde eher interessieren, was für Nachteile ein Betreuer haben kann?! Ich mache das doch für meinen Vater. Vorteile hab ich wenige, nur was sind die nachteile? Ich möchte meiner Mutter auch nicht zumuten, das eine Fremder ins Haus kommt und die Unterlagen durchwühlt. Das ist einer der Hauptgründe. Kann man das verstehen? |
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#7 | |
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Registriert seit: 24.10.2010
Beiträge: 5
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Zitat:
danke für deinen Beitrag, du bist Berufsbetreuer? Wow, soll ich dir alle unterlagen zukommen lassen? :-) Kleiner Scherz am Rande Zu deinen Fragen, alle kann ich bis heute noch nicht beantworten, da ich bis heute noch nicht alle offenen Forderungen von den Banken bekommen hab. -er ist 70 -Rente 1800 EUR -kein Vemögen -Rente 638 EUR -ja meine Eltern leben zusammen -Zugewinn -15.11.2010 -ich hab keine Geld für das Verfahren und wer kann mir sagen, ob mein Vater 7 Jahre überlebt -zur Höhe kann ich nix sagen. ich schätze 40.000 € -alle Aufgaben. Kannst du mir sagen, welche Nachteile ich dadurch habe? Oder bekommen kann? Danke :-) |
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#8 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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hallo doerflerin,
Zitat:
Zu deiner Frage was Dir als Betreuer "passieren" kann? Z. B. Du triffst falsche Entscheidungen hinsichtlich des Vermögens, oder stellst Anträge zu spät, oder versäumst Widerspruchsfristen, oder oder oder. Und für den dann eintretenden Schaden haftest Du dann. Aber eigentlich verstehe ich nicht wie Du jetzt an dieser Stelle auf die Frage kommst? Für Dich, wenn Du die Betreuung wirklich nicht abgeben willst wäre es wahrscheinlich wichtiger sich um die Möglichkeiten, aber auch Fallstricke, bei der Schuldenreguliereung zu kümmern. Gruss Michaela
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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Zitat:
als betreuerin (erstmal kein unterschied zwischen ehrenamtlicher/beruflicher betreuung/ rechtsprechung unterscheidet etwas zwischen beruflich und ehrenamtlich) kannst du sehr wohl für einen Schaden haften, siehe dort: § 1833 BGB (über Verweisungsnorm § 1908i BGB) Haftung des Vormunds (1) Der Vormund ist dem Mündel für den aus einer Pflichtverletzung entstehenden Schaden verantwortlich, wenn ihm ein Verschulden zur Last fällt. Das Gleiche gilt von dem Gegenvormund. (2) Sind für den Schaden mehrere nebeneinander verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner. Ist neben dem Vormund für den von diesem verursachten Schaden der Gegenvormund oder ein Mitvormund nur wegen Verletzung seiner Aufsichtspflicht verantwortlich, so ist in ihrem Verhältnis zueinander der Vormund allein verpflichtet. Tipp: wenn du ein neues Konto eröffnen sollest (für deinen Vater..irgendwo muss er seinen zahlungsverkehr regeln) wäre vielleicht die Beantragung als sogenanntes P-Schutzkonto anzuraten....... du oder dein Vater hätten dann zumindest den pfändungsfreien Betrag leichter zugänglich.... ohne das ganze Vollstreckungsgerichts-TamTam......also herkömmlicher Pfändungsschutz.....ist recht aufwendig... lg nam ... p.s.: eine privathaftpflicht ist eigentlich immer "gut" sprich sinnvoll.... es sei denn man ist finanziell gegen alle widrigkeiten des lebens anders abgesichert....
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (28.10.2010 um 12:24 Uhr) |
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#10 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 24.10.2010
Beiträge: 5
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Zitat:
Zitat:
Aber danke für deine Antworten. |
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