Dies ist ein Beitrag zum Thema Freiheitsentzug in Alten-WG, gegen den Willen der Betreuerin im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
meine Mutter lebt seit August in einer WG mit 8 anderen alten Leuten zusammen. Meine Mutter hat eine leichte ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 15.09.2010
Beiträge: 4
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Hallo,
meine Mutter lebt seit August in einer WG mit 8 anderen alten Leuten zusammen. Meine Mutter hat eine leichte Demenz und eine leichte Parkinsonsymptomatik. Bevor sie in die WG kam, ist sie selbständig gewesen und ist immer alleine in die Stadt gefahren. Da ich (Betreuerin für Gesundheit) ihre Selbständigkeit erhalten wollte, habe ich diese WG ausgesucht, weil sie genau dort ist, wo meine Mutter sich auskennt. Nun läßt man sie dort aber nicht alleine raus. Dies war so nicht geplant und auch nicht besprochen. Als Gründe werden Sturzgefahr genannt, sie kommt aber mit ihrem Stock sehr gut zurecht, 2. Grund: sie würde den Weg nicht wieder nach Hause finden, das stimmt aber nicht. Außerdem würde ich ihr ihre Adresse mitgeben und sie ist nicht schüchtern, sie fragt auch wie sie wieder zurückfindet. Die Pflegeleitung sagt sie wolle die Verantwortung nicht übernehmen. Die würde ich gerne übernehmen, außerdem habe ich ein ärztliches Attest der Neurologin, die das alleinige Rausgehen nicht als Problem sieht. Wie kann ich für die Freiheit meiner Mutter kämpfen. Die Pflegeleitung ist nicht einsichtig. Darf sie sich über meine Entscheidung hinwegsetzen? Bleibt nur ein Auszug? Ansonsten fühlt sie sich wohl. Ich wohne aber in einer anderen Stadt, ich kann nicht immer vorbeifahren und mit ihr spazieren gehen. Lg trulala |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Was die Pflegekräfte da mit deiner Mutter machen, ist - so wie du es schilderst - nicht nur rechtswidrig, sondern auch strafbar.
Wenn jemanden im zivilrechtlichen Rechtsbereich die Freiheit entzogen werden soll, ist dazu ein sogenanntes Unterbringungsverfahren erforderlich, welches in einem entsprechenden Beschluss eines Betreuungsgerichtes endet - und die Trauben hängen da sehr hoch. Anders geht es nicht. Die entsprechende Rechtsnorm ist §1906 BGB. Du kannst hier dazu nachlesen. Unterbringung ? Betreuungsrecht-Lexikon Bei so einer eklatanten Rechtsverletzung - und offenbar hast du ja versucht, das Ganze friedlich zu klären - würde ich ohne Zögern zur Staatsanwaltschaft gehen und Anzeige wegen Freiheitsberaubung erstatten. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 15.09.2010
Beiträge: 4
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Danke, hast mir sehr weitergeholfen. Ich habe bereits ein Schreiben an den Richter verfasst.
Liebe Grüße trulala |
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#4 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Hallo T.
was issn nun eigentlich rausgekommen? Würde mich auch mal interessieren. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#5 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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Hallo Trulala,
du solltest den Sachverhalt lieber der Heimaufsicht mitteilen wenn hier illegal eine geschlossene Einrichtung betrieben wird. Gruß, Andreas
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#6 |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 15.09.2010
Beiträge: 4
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 15.09.2010
Beiträge: 4
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Hallo,
meine Mutter ist jetzt in einem Altenheim bei mir in der Nähe untergebracht, dort geht es ihr hervorragend, sie kann raus und sie wird würdevoll behandelt. Ende gut, alles gut. Liebe Grüße trulala
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