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Freiheitsentzug in Alten-WG, gegen den Willen der Betreuerin

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Hallo, meine Mutter lebt seit August in einer WG mit 8 anderen alten Leuten zusammen. Meine Mutter hat eine leichte ...


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Alt 27.10.2010, 10:03   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.09.2010
Beiträge: 4
Frage Freiheitsentzug in Alten-WG, gegen den Willen der Betreuerin

Hallo,
meine Mutter lebt seit August in einer WG mit 8 anderen alten Leuten zusammen. Meine Mutter hat eine leichte Demenz und eine leichte Parkinsonsymptomatik.
Bevor sie in die WG kam, ist sie selbständig gewesen und ist immer alleine in die Stadt gefahren. Da ich (Betreuerin für Gesundheit) ihre Selbständigkeit erhalten wollte, habe ich diese WG ausgesucht, weil sie genau dort ist, wo meine Mutter sich auskennt. Nun läßt man sie dort aber nicht alleine raus. Dies war so nicht geplant und auch nicht besprochen.
Als Gründe werden Sturzgefahr genannt, sie kommt aber mit ihrem Stock sehr gut zurecht, 2. Grund: sie würde den Weg nicht wieder nach Hause finden, das stimmt aber nicht. Außerdem würde ich ihr ihre Adresse mitgeben und sie ist nicht schüchtern, sie fragt auch wie sie wieder zurückfindet.
Die Pflegeleitung sagt sie wolle die Verantwortung nicht übernehmen. Die würde ich gerne übernehmen,
außerdem habe ich ein ärztliches Attest der Neurologin, die das alleinige Rausgehen nicht als Problem sieht.
Wie kann ich für die Freiheit meiner Mutter kämpfen.
Die Pflegeleitung ist nicht einsichtig.
Darf sie sich über meine Entscheidung hinwegsetzen?

Bleibt nur ein Auszug? Ansonsten fühlt sie sich wohl. Ich wohne aber in einer anderen Stadt, ich kann nicht immer vorbeifahren und mit ihr spazieren gehen.
Lg trulala
trulala ist offline  
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Alt 27.10.2010, 11:48   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Was die Pflegekräfte da mit deiner Mutter machen, ist - so wie du es schilderst - nicht nur rechtswidrig, sondern auch strafbar.

Wenn jemanden im zivilrechtlichen Rechtsbereich die Freiheit entzogen werden soll, ist dazu ein sogenanntes Unterbringungsverfahren erforderlich, welches in einem entsprechenden Beschluss eines Betreuungsgerichtes endet - und die Trauben hängen da sehr hoch. Anders geht es nicht. Die entsprechende Rechtsnorm ist §1906 BGB.

Du kannst hier dazu nachlesen. Unterbringung ? Betreuungsrecht-Lexikon

Bei so einer eklatanten Rechtsverletzung - und offenbar hast du ja versucht, das Ganze friedlich zu klären - würde ich ohne Zögern zur Staatsanwaltschaft gehen und Anzeige wegen Freiheitsberaubung erstatten.

Gr. Rudi
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Rudi ist offline  
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Alt 30.10.2010, 16:58   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.09.2010
Beiträge: 4
Standard

Danke, hast mir sehr weitergeholfen. Ich habe bereits ein Schreiben an den Richter verfasst.
Liebe Grüße trulala
trulala ist offline  
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Alt 03.11.2010, 19:20   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Hallo T.

was issn nun eigentlich rausgekommen?
Würde mich auch mal interessieren.

Gr. R
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Rudi ist offline  
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Alt 04.11.2010, 02:20   #5
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
Standard

Zitat:
Zitat von trulala Beitrag anzeigen
Ich habe bereits ein Schreiben an den Richter verfasst.
Hallo Trulala,
du solltest den Sachverhalt lieber der Heimaufsicht mitteilen wenn hier illegal eine geschlossene Einrichtung betrieben wird.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 05.11.2010, 11:01   #6
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
Standard @trulala

Vielleicht nützlicher Link:

Handeln statt Mißhandeln HsM
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 11.11.2010, 13:12   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.09.2010
Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
Hallo T.

was issn nun eigentlich rausgekommen?
Würde mich auch mal interessieren.

Gr. R

Die Mühlen mahlen langsam, wir erwägen aber jetzt den Auszug und sehen uns nach einer anderen Möglichkeit schon mal um.
Lg trulala
trulala ist offline  
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Alt 17.02.2011, 14:07   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.09.2010
Beiträge: 4
Standard

Hallo,
meine Mutter ist jetzt in einem Altenheim bei mir in der Nähe untergebracht, dort geht es ihr hervorragend, sie kann raus und sie wird würdevoll behandelt.
Ende gut, alles gut.

Liebe Grüße trulala
trulala ist offline  
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