Dies ist ein Beitrag zum Thema Entmündigt ? Ja oder Nein im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mmmh,
ich habe so einen ähnlichen Fall. Der junge Mann möchte gerne auf bestimmte Leistungen, die ihm zustehen, verzichten. Er ...
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#11 |
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Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 1,095
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Mmmh,
ich habe so einen ähnlichen Fall. Der junge Mann möchte gerne auf bestimmte Leistungen, die ihm zustehen, verzichten. Er möchte auch seine Schulden von Geld regulieren, daß er noch nicht hat und das zu diesem Zweck nicht genutzt werden sollte und auch kein einzusetzendes Vermögen darstellt. Er bestreitet auch ein teil der titulierten Forderungen. Es kam zum Qunatsch - logisch. Ich mißbrauche sein Vertrauen. Die einzig logisvche Folge ist der Antrag auf Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes - die Entmündigung, oder alternativ die Betreuung aufzuheben. Dann kann er sein Geld verprassen und auf Schadensersatz verzichten. Der Betreuer hat einen gesetzlichen Auftrag und er handelt im Rahmem der Sozialgesetze. Er ist nicht der Wunscherfüller und Einsamkeitsvertreiber. Ich muß auch keinen Antrag mit dem B. durchsprechen - wozu? Es sollte doch genügen zu sagen, ich beantrage Wohngeld. Bei diesen Forderungen und beim nächsten Betreuer wird er sich auf die Verwaltungsebene reduzieren und der Besprechungspflicht im Rahmen der gesetzlichen Erforderlichkeit genügen. Sorry. |
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#12 |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.10.2010
Beiträge: 8
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Hallo ,
erstmal Danke für die Antworten .Ich hab Eure Antworten abgespeichert,so kann ich in Ruhe ohne grössere Kosten JEDEM antworten (vorbereiten) .Ich muss eben auf meine Kosten,auch Internet achten,deshalb antworte ich bald.Zudem sind auch spannende Beiträge hier die ich lese,aber ich antworte auf jeden Fall,Danke. mike911
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