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Wichtige Frage !

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Huhu , ich habe seid September eine Betreuung und zwar Aufenthaltsbestimmung , Entgegennahme und Öffnen der Post , Finanzfürsorge in ...


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Alt 31.10.2010, 08:32   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 23.06.2010
Ort: DUISBURG
Beiträge: 57
Standard Wichtige Frage !

Huhu ,

ich habe seid September eine Betreuung und zwar

Aufenthaltsbestimmung , Entgegennahme und Öffnen der Post , Finanzfürsorge in Verbindung mit einen EV.

Meine Frage jetzt kann ich vorm Gericht zusätzlich noch die Gesundheitsfürsorge beantragen ?!

Ich habe damals den Antrag selber angeregt.

MFG
lesbedu ist offline  
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Alt 31.10.2010, 10:18   #2
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Moin!

Meine Frage jetzt kann ich vorm Gericht zusätzlich noch die Gesundheitsfürsorge beantragen ?!


Warum???

Lieben Gruß,
Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 31.10.2010, 18:02   #3
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
Standard

Zitat:
Zitat von lesbedu Beitrag anzeigen
Huhu ,

ich habe seid September eine Betreuung und zwar
Aufenthaltsbestimmung , Entgegennahme und Öffnen der Post , Finanzfürsorge in Verbindung mit einen EV.
Meine Frage jetzt kann ich vorm Gericht zusätzlich noch die Gesundheitsfürsorge beantragen ?!
Ich habe damals den Antrag selber angeregt.
MFG
Hallo, selbstverständlich kannst Du den Antrag auf Aufgabenkreiserweiterung beim Gericht stellen. Du solltest die Begründung nicht vergessen: warum benötigst Du den Aufgabenkreis, was ist dort für Regelungsbedarf und warum glaubst Du, dass der Betreute diesen Regelungsbedarf nicht allein regeln kann, d.h. sich in dieser Sqache selbst vertreten kann .... ?
Das Betreuungsrecht stellt entsprechende Anforderungen an die tatsächliche Erforderlichkeit der einzelnen Aufgabenkreise. Grüsse andre
andre ist offline  
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Alt 01.11.2010, 03:28   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
Standard

Hallo lesbedu,

wenn Du davon überzeugt bist, dass Deine Betreuerin den Aufgabenkreis der Gesundheitssorge übernehmen soll weil dafür bei Dir eine Notwendigkeit besteht dann besprich das als erstes mit Deiner Betreuerin.

Zusammen könntet ihr die Notwendigkeit dann dem Arzt erklären. Erweiterung einer Betreuung bedürfen in der Regel mindestens einem ärztlichen Attest und einer Einverständniserklärung der Betreuten, also von Dir.
Für eine Erweiterungen ohne Einverständnis des Betreuten ist meistens ein Gutachten erforderlich was das Gericht dann in Auftrag gibt.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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