Dies ist ein Beitrag zum Thema Jugendamt übernimmt Sorgerecht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe schon vor einiger Zeit hier schon mal Rat gefunden,
also kurz nochmal: Meine Tochter (32) ist geistig behindert, ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 3
|
Ich habe schon vor einiger Zeit hier schon mal Rat gefunden,
also kurz nochmal: Meine Tochter (32) ist geistig behindert, hat eine Tochter (4) ist geschieden. Der Mann ist normal, hat 3 Jahre um das Sorgerecht gekämpft, jetzt frustriert aufgegeben, meine Tochter kann das Sorgerecht nicht ausüben, jetzt soll das Jugendamt das Sorgerecht bekommen. Was bedeutet das jetzt für meine Tochter? Kann sie gar nichts mehr entscheiden? Vielleicht kann mir jemand erklären, wie so was abläuft. Und kann man ihr das Kind ganz wegnehmen, wenn sie nicht mehr klarkommt? |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
|
Halo Tusnelda, klar, da kann ich mich erinnern, dass du mal was geschrieben hast.
Ich sehe keine große Chance. Sollte das Kind bereits in einer Pflegefamilie sein, kann diese eine Verbleibensanordnung beantragen, so dass deine Tochter das Kind nicht mehr bei sich aufnehmen kann. Außerdem wird ein Gutachten angefertigt, nennt sich Gutachten zur Erziehungs(un)fähigkeit der Kindsmutter, was im Auftrag des JA/Familiengerichts beantragt wird. Es kann bestenfalls zum Umgangsrecht kommen zwischen Tochter und Kind, sofern bei den Umgängen "das Kindeswohl nicht gefährdet wird" und meist begleiteter Umgang unter Aufsicht eines Dritten, z.B. in den Räumen des JA alle 4 Wochen für eine Stunde. Dürft ihr Großeltern am Umgangsrecht teilhaben? Wenn nicht, dann Anwalt einschalten. Das Kind sollte nicht von der Ursprungsfamilie "entfernt" werden. Im Jargon des Gesetzes heißt das zwar so, aber in der Praxis sieht das anders aus. Man ist in diesen Verfahren dem JA auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Jede unfreundliche Äußerung gegenüber Mitarbeitern kann Konsequenzen nach sich ziehen. Man kooperiere nicht. Das JA ist eine Behörde, die viel Macht hat (siehe auch das Buch: Ware Kind). Der Schwiegersohn ist aber auch einer, schmeißt die Sache so hin. Aber vielleicht wäre er auch nicht der Richtige für die alleinige Erziehung. Es grüßt mary |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
|
Frage hierzu:
Kann eigentlich ein Betreuer Sorgerecht für ein Kind einer Betreuten übernehmen? Damit hätte er ja das Kind, wäre Inhaber der Sorge oder? Gruss mary |
|
|
|
|
|
#4 | |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
|
Zitat:
Ein Betreuer könnte zum Vormund für das Kind bestellt werden. Es ist aber nicht unbedingt sinnvoll, wenn er schon der Betreuer der Mutter oder des Vaters ist. Da kann es ja durchaus auch zu Interessenkonflikten kommen. Davon abgesehen bedeutet das Sorgerecht zu haben, nicht gleichzeitig, auch das Kind großzuziehen. Ein Kind kann bei seinen leiblichen Eltern sein oder in einer Pflegefamilie, aber das Sorgerecht liegt bei einem Vormund - der nicht in der Familie lebt. andererseits kenne ich Eltern(teile), die nach wie vor das Sorgerecht haben, das Kind aber eben nicht bei ihnen wohnt. das geht auch. Für die Fragestellung von Tusnelda kommt es erst mal darauf an, wo sich das Kind denn befindet. Bei der Mutter, bei den Großeltern, in einer Pflegefamilie oder wo sonst. Dann kommt die Frage, bei wem das Sorgerecht am besten aufgehoben ist. Was das Jugendamt angeht, ist deren Verhalten wahrscheinlich von Region zu Region und Person zu Person unterschiedlich. Im allgemeinen sind die JAs finanziell verdammt schlecht ausgestattet und drücken sich um jeden €, den sie ausgeben müssen. Das nimmt zum Teil sogar perverse Züge an. Wenn kostspielige Hilfe notwendig ist, wird man sich daran gewöhnen dürfen, diese mit juristischer Gewalt durchsetzen zu müssen. Im hiesigen Revier bleibt einem dieses Drama selbst bei kostengünstigen, aber sinnvollen Massnahmen nicht erspart. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|