Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilfe ! Hat man als Angehöriger noch Rechte ? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Weißt Du, nach dem ich mich gegen Jahrelanges Mobbing gewehrt habe, hat man mir das Gesundheitsamt auf den Arsch gehetzt. ...
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#11 |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.11.2010
Beiträge: 15
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Weißt Du, nach dem ich mich gegen Jahrelanges Mobbing gewehrt habe, hat man mir das Gesundheitsamt auf den Arsch gehetzt. Die haben in den Wald geschriehen und das Echo nicht vertragen. Ganz abgesehen davon das mich ein Arzt der Stadt Duisburg versucht hat zu ermorden.
Und der Chef des Gesundheitsamtes und der WBD ist die selbe Person. Es hat genug Strafanzeigen gegeben und ich lache immer noch. Angela |
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#12 |
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Einsteiger
Registriert seit: 11.11.2010
Beiträge: 12
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Hm nun ja..... also Löcher für Betreuer grabe ich nun nicht aus. Gewalt ist auch keine Lösung..... Das so eine dreiste Art einen zur Weisglut bringen kann dürfte aber verständlich sein. Insbesondere das man, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat und nur auf Beratungsbeihilfe und Prozesskostenhilfe angewiesen ist, die dann auch noch von dem Gericht gewährt wird, welches den Mist macht, keinerlei Möglichkeit hat sich gegen den ganzen Schwachsinn zu wehren. Ich weis nicht was das für einen Sinn macht gegen jemanden der sowieso nichts hat, 25000 € Zwangszuvollstrecken, nur weil man zu jeder Tages und Nacht Zeit ins Haus will und blöderweise derjenige, der da seit 39 Jahren drin wohnt auch noch ein Privatleben hat. Vor allen Dingen macht das Sinn wenn man will das derjenige auszieht. Denn genau auf solche Mieter wartet jeder vermieter.. auf Mieter die mit solchen Forderungen an den Rand des finanziellen Ruins getrieben wurden. Sehr sehr Intelligent. Noch erstaunlicher ist es, das Gerichte soetwas mitmachen....
Wenn man das ganze betrachtet, dann muss man ernsthaft den Sozial und Rechtsstaat in Zweifel ziehen. Auch den von mir aufgesuchten Bersatungsstellen, wo ich übrigens immer die gleiche Antwort kriege, nämlich: Wir können Ihnen nicht helfen, ist schon aufgefallen das das sog. soziale Netz viele Lücken aufweist. Während den einen durch das Betreuungsgesetz ein schönes Leben beschert wird, werden die Angehörigen unter Umständen in den Ruin getrieben, und das mit ganz einfachen Mitteln, ohne das man sich wehren kann. So ist dem Betrug tür und Tor geöffnet. Jeder kann für jeden eine Betreuung anregen und kriegt diese unter Umständen durch. Und wenn dann Familienzwist ist, dann ist das die einfachste Art einem den Garaus zu machen.... Wobei ich auch sagen möchte, das blöderweise meist die Betreuer dann die leittragenden sind. Es gibt durchaus auch vernünftige Betreuer. Ich habe in meinem Bekanntenkreis auch zwei Betreuer, die da anders reagieren und schon die Hände über den Kopf zusammenschlagen, wenn sie mitbekommen was hier gespielt wird. Und das sagt ja schon einiges..... Trotzdem sollte man versuchen sachlich zu bleiben, auch wenn es schwer fällt..,..auch wenn ich den Fall von angeladieliebe nicht kenne, aber ich denke angela du bist etwas zu heftig.... |
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#13 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Hallo Thomas,
vielen Dank für Dein Statement Zitat:
![]() Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#14 |
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Einsteiger
Registriert seit: 11.11.2010
Beiträge: 12
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Warum das nicht ? Ich lese ja nun auch andere Forumbeiträge. Und ich ziehe fü+r mich 2 Schlüsse:
1. Offenbar scheint es ein allgemeines Problem zu sein, das Angehörige es nicht einfach haben, wenn ein Betreuer eingesetzt wurde der nicht bereit ist Kompromisse zu schliessen und das die Angehörigen gesetzlich wirklich Hilfe bekommen. 2. Offenbar gibt es aber auch Fälle, wo es betreute oder Angehörige etwas übertreiben. Wobei ich immer noch der Ansicht bin das eine Ursache auch eine Wirkung hat und keiner von uns weis was dann da wirklich schief gelaufen ist.Deswegen kann ich auch irgendwo sky verstehen, das er hier das veröffentlicht, auch wenn das sicherlich nicht nett erscheint. aber was bleibt ihm anders übrig... wenn ihm keiner hilft ... |
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#15 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Ich habe letztens mal im net einen Beitrag gefunden von Bertram Abel unter dem Titel "Prävention von Betreuungskriminalität", Situation und zu den Gefahren der rechtlichen Betreuung.
Gruss m. |
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#16 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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Hallo Thomas,
also ich bin Angehörige. Allerdings habe ich von meinem Vater vor Jahren eine Vollmacht erhalten. Dies nur zur Erklärung. Um Deine Schreiben besser zu verstehen: a.Du hattest schon länger Probleme mit Deinen Eltern? b.Warum bist Du dort wohnen geblieben? c.Das Haus in dem Du wohnst, gehört Deinen Eltern? d.Du beziehst Hartz IV? e.Deine Eltern verweigern jeden Kontakt und woll(t)en Dir auch nicht helfen? f: Der Betreuer arbeitet nicht mit Dir zusammen? A: Es ist schon erstaunlich, dass Du - bei allem was sie Dir angetan haben, noch bei Ihnen wohnst. B: Mit 39 Jahren war es wohl Deine eigene Entscheidung in diesem "baufälligen" Haus zu wohnen. C: Da das Haus Deinen Eltern gehört, hast Du keinerlei Ansprüche. Ein eventuelles späteres Erbe zählt nicht. Zu mal Du ja jetzt schon überlegst, ob das Testament angreifbar ist. Also weisst Du noch nicht ob Du als Erbe eingetragen bist? D: Wenn Du Hartz IV beziehst, musst Du nichts zahlen. Die eigenen Sätze sind auch so hoch, dass nur ein wirklich gut bezahlter Job Dich ans Zahlen bringt. Aber das Haus kann ja zur Zahlung eingebracht werden. Dann bist Du sowieso raus. E: Wenn Deine Eltern keinen Kontakt wünschen und Dir nicht helfen wollen, ist das vielleicht nicht gerade schön (ich kenne Eure Situation nicht) aber legitim. Es gibt viele Eltern, die ihre Kinder nicht mögen. Und wenn sie ins Altersheim ziehen wollen, ist dies ihr gutes Recht. F: Der Betreuer muss tun, was Deine Eltern ihm sagen. Er darf gar nicht der Gutmensch sein, wenn Deine Eltern Dich nicht im Haus wollen. Das ist sicher nicht die Antwort, die Du Dir gewünscht hast, aber so sehe ich das. Die Berufsbetreuer, die sich rechtlich besser auskennen, mögen mich berichtigen. Trotzdem alles Gute für Deinen Weg Lisa |
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#17 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 11.11.2010
Beiträge: 12
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Hallo Lisa ich versuch dir mal zu antworten:
Zitat:
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#18 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
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Hier scheint ein grunzsätzliches Missverständnis vorzuliegen: Das Haus gehört Deinen Eltern. Ponkt. Dieser Fakt ändert sich auch nicht dadurch, dass Du es gut meinst und es Dein Elternhaus war und ist.
Wer im Grundbuch als Besitzer eingetragen ist, ist entscheidend. ->WICHTIG<- Mag sein, dass es Deine Eltern an ihrem Lebensende nochmal wissen wollen. Gut, es ist ihr Leben und es sei ihnen gegönnt. Wenn sie Schulden machen wollen, dürfen sie Schulden machen. Da bleibt nur der Tipp, den manche Erben vorschnell übersehen. Du kannst auch das Erbe ausschlagen, wenn es überschuldet wäre. Mich wundert es, dass Deine Eltern sogar mit einer Betreuung für sich selber einverstanden sind, mit der Du beabsichtigt (wie Du es darstellst) beträchtliche Schwierigkeiten hast, damit gehen sie ein beträchtliches Risiko ein, in dem sie die eigene Selbstbestimmung weitgehend abgeben. Noch ein ernstgemeinter Rat: Dir scheint Hartz4 ein rotes Tuch zu sein. Wenn Du wirklich wirtschaftlich erfolgreich sein willst, dann ist es besser, wenn Du auch mit wenig Geld auskommst, damit kannst Du geschäftliche Durststrecken überstehen. Irgendwie jedenfalls. Wenn Du nur in grossen Zahlen und vielen Buchstaben denkst, dann scheiterst Du, wie Du bisher gescheitert bist und wie Du es auch geschildert hast. Kann sein, dass Deine Eltern Dir mit soviel Aufwand diese einfache Wahrheit vermitteln wollen: Erst wenn Du akzeptiert hast, dass es UNSER Haus ist, dann darfst Du es VIELLEICHT erben. Damit wäre das Besitzkuddelmuddel durch Klarheit ersetzt. |
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#19 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 11.11.2010
Beiträge: 12
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Zitat:
Ne glaub man das ist Böswilligkeit. Es gibt dafür schriftliche Beweise, auf die ich aber nicht näher eingehen möchte hier. |
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