Dies ist ein Beitrag zum Thema Besprechungspflicht des Betreuers nach § 1901, Abs. 2 BGB im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Besprechungspflicht
Sofern ein Betreuter aufnahmefähig ist, geistig das mitverfolgen kann, hat der Betreuer die Pflicht zur Besprechung der Angelegenheiten.
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Besprechungspflicht
Sofern ein Betreuter aufnahmefähig ist, geistig das mitverfolgen kann, hat der Betreuer die Pflicht zur Besprechung der Angelegenheiten. Insbesondere im Falle eines Einwilligungsvorbehalts, wo ein Betreuter keinen Zugriff auf sein Konto mehr hat, sollte der Betreuer monatlich den Kontostand mitteilen bzw. dem Betreuten einen Kontoauszug erteilen. Genauso verhält es sich mit vorhandenen Versicherungen, die notwendig sind, seit langen Jahren bestehen, dass der Betreuer diese nicht einfach kündigt, nur mal im Monat 10,00 € zu sparen. In einem Fall hat ein Betreuer eine lang vorhandene Versicherung schon vor längerer Zeit gekündigt, die sich unter einem monatlichen Beitrag von € 10,00 belief, ihn absicherte, ohne den Betreuten hiervon in Kenntnis zu setzen. Bei genau derselben Versicherungsgesellschaft lief noch eine andere Versicherung, die er ebenso in Frage stellte. Sollte der Betreuer hierdurch den Betreuten schädigen (kein Versicherungsschutz), wäre das doch ein Fall für Regreß gegen Betreuer, aber auch ein Fall, dies gleichzeitig dem Gericht mitzuteilen, da das Gericht eine Aufsichtspflicht gegenüber dem Betreuer hat. Es wäre sogar ein Grund, einen Betreuer absetzen zu lassen, weil er ein Aufgabengebiete, wie z.B. Versicherungsrecht, überhaupt nicht beherrscht. Ich spreche von Anwälten als Berufsbetreuer, bei denen man davon ausgehen darf, dass sie sich anderweitig kundig machen, wenn sie von einem speziellen Aufgabengebiet Null Ahnung haben. Gruss |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
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Zitat:
- was war der tatsächliche Grund für die Kündigung der Versicherung (was war es eigentlich für eine Versicherung ???) - was war das andere noch für eine Versicherung ? War diese möglicherweise nicht mehr erforderlich, weil das Versicherungsrisiko entfallen war ? ----- >> einfach den Betreuer direkt ansprechen und fragen , manchmal erreicht man so eine schnelle einfache Antwort auf Unklarheiten. Grüsse andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Marzipan-Andre
![]() Hallo lieber Andre, die Mutter der Betreuten hat die Versicherung selbst abgeschlossen, bereits vor 20! Jahren und bis vor 1/2 Jahr noch selbst bezahlt - für die Betreute und weiß. welche Risiken diese Versicherung abdeckt, und dass sie notwendig ist, eine Absicherung. Sie hat Betreuer angeschrieben, um Aufklärung gebeten. Das Schreiben geht auch in Kopie an's Gericht. Sie war so was von wütend, wollte eigentlich noch aufs Schreiben daraufschreiben "aber Hallo, welcher Teufel hat sie da geritten". Hat es sich aber verkniffen. Und diese Dinge erfahren Verwandte auch nur gelegentlich, und Betreute bekam diese Aufstellung auch nur rein zufällig, weil alle Schriftstücke, die vom Betreuer an die Betreute weitergeleitet werden, es sind wirklich nicht viele, immer wieder gravierende Fehler aufweisen. Sei es falsche Zahlen an Behörden weiterleitet, ihren Status falsch mitteilt usw. Irgendwann hatten die Verwandten die Faxen so dicke, dass sie jedesmal diese Behörden auf Fehler aufmerksam machten mit Kopien der Schreiben an den Rpfl. Schließlich muss man sich ja absichern. Reden bringt nix. Nur Schriftliches als Beweis. Na und wenn das Gericht dann eben nicht schaltet, dann haftet der Staat. Der RA-Betreuer hätte angblich 40 Fälle. Wenn man dies auf den Monat umrechnet 40 Personen á 3 Stunden, dann kannste dir ja wohl ausrechnen, wieviel pro Person an Zeit übrig bleibt. Wobei sicherlich viele unproblematische Fälle dabei sind, wie alte Leute in Heimen, die nicht so arbeitsintensiv sein dürften. Gruss m. |
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#4 | ||||
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Zitat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbetreuer#Verg.C3.BCtung_der_Berufsbetreuer 40 Personen a 3 Stunden??? Wie kommst Du auf dieses schmale Brett? Schon mal etwas von Mischkalkutation der Betreuer gehört? Die weniger arbeitsintensiven Fälle sollen die arbeitsintensiven auffangen. Was hat das überhaupt mit der Kündigung der Versicherung zu tun? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Seit Jahren findest Du Haare in der Suppe der Betreuer, die Betreuer Deiner Tochter sind alle nicht fähig, aber Du bist es schon. Ständig sitzt Du ihnen im Nacken und glaubst wieder irgendeine Sauerei entdeckt zu haben. Was ist übrigens aus dem Wechsel des Betreuers geworden? Aus der nächst höheren Instanz? Schließlich sind schon ein paar Monate ins Land gezogen. Scheinbar ist der verhasste Betreuer immer noch da und Du mischt Dich weiterhin ein. http://www.forum-betreuung.de/rechts...html#post40532 Nur jene, die Deine Beiträge bisher nicht verfolgt haben, werden sich von Dir einlullen lassen. Das Ganze ist eine einzige Farce, die Du hier, besonders gegenüber neuen Usern und verunsicherten Betroffenen/Angehörigen, abziehst. |
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#5 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo Tina,
dann schmeiß ihn doch raus. Im Moment finde ich sowieso, dass der eine oder andere Schreiberling hier Narrenfreiheit hat. Es nervt ! Sehr ! Gruss Andreas |
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#6 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
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Zitat:
wenn ich das richtig verstanden habe, bist Du die Mutter und Du bist mit dem Betreuer nicht unbedingt immer zufrieden. Wegen der Versicherung .... da kann es viuelen Gründe für Veränderungen geben. Pauschal läßt sich das kaum beurteilen, ohne die genauen Umstände zu kennen. Es ist aber anzunehmen, dass der Betreuer dies nicht ohne nachvollziehbare Gründe getan hat. Betreuer haben tatsächlich nicht die Möglichkeit, Verwandte über alle Dinge immer zu informieren. Viele Infos dürfen sie nicht an Dritte weiter geben. (Datenschutz etc.) Der Gesetzgeber hat vor einiger Zeit die Tätigkeit der rechtlichen Betreuer durch die Einführung der pauschalen Vergütung sehr stark "beschnitten" und eingeschränkt. Grüsse andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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Hallo Mary,
auch ich habe einige Versicherungen meines Vaters kündigen müssen. Eventuell sogar solche, die er mal als wichtig erachtet hatte. Aber leider musste auch ich den einen oder anderen Zehner einsparen. Und mit Sicherheit werde ich mich keinem "Verwandten" erklären. Das hat weder das Gesetz noch mein Vater so gewollt. Sorry, Lisa |
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#8 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
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Zitat:
Du hast also in mütterlicher Sorge diese Versicherung abgeschlossen und bezahlt. Andere Mütter machen das auch und wieder andere nicht. Der "Sinn" dieser 10-Euro-Versicherung hängt auch noch von den abgedeckten Risiken ab. Man kann aber ganz allgemein sagen, dass Deutschland überversichert ist. Was aber auch eine Versicherung nicht verhindern kann, ist einen Schaden zu erleiden, der durch die Versicherung gedeckt ist, es wird nur die finanzielle Seite abgedeckt. Fünf Euro müssen doch reichen zum Überleben in einem Monat. Schon ausprobiert. Geht. Geändert von neuhamsterdam (15.11.2010 um 21:04 Uhr) |
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#9 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Danke erst mal für Antworten - Fakt ist:
Also die Pflicht des Betreuers gibt es nach dem Gesetz, dass dieser Dinge mit dem Betreuten zu besprechen hat, die sein Geld angehen. Und da ist TRANSPARENZ seitens des Betreuers gegenüber Betreuten angesagt, kein Verschweigen von Geldeingänge eines Betreuten. Wohl noch ne stille Reserve zu schaffen, die dem Betreuten im Notfall nix nützen könnte, Urlaub, Umzug, Möbelanschaffung, für die Betreuervergütung verwendet? Und er hat, wenn es der Betreute will, ihm die Kontennachweise, Geldein- und Ausgang mitzuteilen. Auch das weiß der Betreute genau, was er möchte und fordern kann. Das müssen keine Verwandten tun. Und was die Versicherung angeht, weiß ich genau, welche Risiken diese Versicherung abdeckt. Eine günstigere ist nicht auf dem Markt zu bekommen. Und auch hier erhält der Betreute Informationen aus fachlicher Sicht. Wenn der Betreuer eine Vetrsicherung kündigen will, soll er dies dem Betreuten mitteilen. Wenn der Betreuer Kontoauszüge hat, soll er diese dem Betreuten aushändigen. Darum geht es. Um TRANSPARENZ, Mitteilungen des Handelns des Betreuers, soweit ein Betreuter dem geistig und intelektuell folgen kann. Was ein Betreuter mit den Unterlagen anschliessend macht, wem er diese zur Prüfung vorlegt, sollte dem Betreuer erst mal piepegal sein. Der Betreute kann sich jederzeit beraten lassen, dem Betreuer fragen stellen, auf Antwort "hoffen". Und dann hat der Betreuer die Pflicht, auf diese Fragen zu antworten gegenüber einem Betreuten, Nachweise zu erbringen. Und das meine ich. Vielleicht sind einige Angehörige nicht in der Lage, dies beurteilen zu können, wenn was quer gelaufen ist. Mir wäre es auch lieber, wenn ein Anwaltsbetreuer mehr Ahnung hätte. Aber er schien ein Frischling zu sein, seine Aufgabengebiete nur in Richtung Beschluss zu kennen. Von weiteren Rechtsgebieten keine Ahnung - Menschlickeit ist fremd, bei dem gings nur um Kohle. Wie kann man so einen auf die Betreuten loslassen, obwohl dem Gericht Mißstände bekannt sind. Letzendlich wird ein Betreuter zu den Kosten herangezogen bei Abschluss einer Betreuung (oder sobald keine Mittellosigkeit mehr vorliegt) und dann sollte man schon mal im Vorfeld dafür Sorge tragen, dass für ne nicht ordnungsgemäß durchgeführte Betreuung ein Regreß möglich sein kann, sei es auf Seiten ./. Betreuer oder des Staates. my lovely mr. singing club, ![]() Es grüßt m. Geändert von mary (16.11.2010 um 01:06 Uhr) |
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#10 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Guten Morgen,
teilweise ist die Ansicht von Mary richtig, teilweise. Nämlich dann wenn tatsächlich der Betreute in der Lage ist die Gegegenheiten zu erfassen, zu überblicken und Auskunft haben möchte. Hier aber gehts um was anderes, hier möchte die Mutter, nämlich Mary, Auskünfte und "mitagieren". Dabei versteckt sie sich hinter dem angeblichen Willen ihrer Tochter, von dieser hört und sieht man nichts hier. Es ist völlig verständlich, dass Angehörige, Eltern, Mütter usw. sich um die (betreuten) Kinder Sorgen machen, wer würde das nicht? Aber zwischen sich Sorgen machen und der gleichzeitigen Akzeptanz der bestehenden (eigenen) Verhältnisse scheinen sich Abgründe auf zu tun. Wenn eine Tochter die eigene (angeblich gut informierte) Mutter nicht als Betreuerin haben will dann wiird das Gründe haben. Einer z.B. könnte sein, dass eine Ablehnung als Betreuerin nicht wirklich ernst genomen wird. Die Versuche, jetzt durch die Hintertür nämlich vorgeblich durch Stellung von "Rechtsfragen", doch die Oberhand zu behalten empfinde ich persönlich als anmassend und übergriffig. Das ist dann auch genau der Grund warum das Betreuungsrecht so, und nicht anders ausgestaltet ist. Dieser Thread ist das beste Beispiel dafür- wenn man komplett die Beiträge durchliest -welcher Schutz der Betreuten zum Glück durch das bestehende Gesetz gewährt wird. Gruss Michaela PS: und zu der ständigen Bemerkung der Heranziehung zu den Kosten: es ist völlig richtig, dass man, wenn man etwas in Anspruch genommen hat dafür auch zahlt sobald dies möglich ist. Es ist absolut unbegreiflich und regelrecht widerwärtig ohne Not die Allgemeinheit, nämlich uns alle ausbeuten zu wollen.
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