Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie geht man vor? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
mein Kollege hat eine Vollmacht für seinen Vater. Jetzt hat der Neurologe festgestellt, dass der Vater dement ist und ...
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#1 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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Hallo,
mein Kollege hat eine Vollmacht für seinen Vater. Jetzt hat der Neurologe festgestellt, dass der Vater dement ist und nicht mehr alleine leben kann. Wie sind jetzt die richtigen Schritte? Kann er einfach ein Haus suchen, wo der Vater in Zukunft wohnt. Eventuell wird der Vater auf zusätzliche "Sozialhilfe" angewiesen. Ob er dort wegläuft - also geschlossen untergebracht werden muss - kann nicht eindeutig beantwortet werden. Es wäre lieb, wenn Ihr mir noch mal helfen würdet. Vielen Dank und liebe Grüße Lisa |
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#2 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 167
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Zitat:
hier in NRW ist es so, dass, wenn der Übergang in ein Pflegeheim oder angegliedertes Betreutes Wohnen ansteht zuvor eine Pflegeberatung stattgefunden haben muss, bei der genau die von dir gestellten Fragen auch beantwortet werden. U.a. geht es bei diesem Gespräch dann auch um die konkreten Defizite / noch vorhandenen Fähigkeiten des Betroffenen. Wenn die Pflegeberatungsstelle dann auch zu dem Ergebnis kommt, dass der Übergang in ein Pflegeheim o.ä. notwendig ist, wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Wenn dann eine entsprechende Einrichtung von euch gefunden worden ist muss ein Antrag auf Sozialhilfe bei Heimaufenthalt gestellt werden und die obige Bescheinigung dem Sozialhilfeträger / der Pflegekasse vorgelegt werden. Wenn der Betroffene bereits eine Pflegestufe hat, werden dann die Kosten für die Einrichtung von der Pflegeversicherung getragen, teilweise kann auch der zuständige Sozialhilfeträger Gelder bewilligen. Soweit in Kürze Gruß Bodhi |
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#3 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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Danke Dir,
für die schnelle Antwort. Ja - wir sind auch in NRW, in Köln. Liebe Grüße Lisa |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 167
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Noch ein Nachtrag:
In NRW kann bei einem stationären Pflegeheimaufenthalt auch noch Pflegewohngeld beantragt werden. Dieses beantragen dann in aller Regel die Pflegeheime selbst. Gruß Bodhi |
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#5 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
Aber die Pflegeheime beantragen diese nicht zwangsläufig selbst. @ Bodhi Pflegeberatungsstellen haben wir hier nicht. Kannst du mal darstellen, was das ist und wo die angebunden sind? (Sozialamt, Krankenkasse, irgendwas Überörtliches?) Thanks R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#6 |
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Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 529
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Seit wann ist Pflegewohngeld denn bundesweit eingeführt?
Wird hier vielleicht der Begriff verwechselt? Es geht nicht um das Wohngeld, das unter bestimmten Voraussetzungen für Heimbewohner beansprucht werden kann, sondern um einen Anspruch, mit dem die Investitionskosten der Heime abgedeckt werden können, wenn der Heimbewohner weniger als 10.000 Euro Vermögen hat und seine Rente nicht ausreicht, um die Heimkosten zu decken. Anders als bei der Sozialhilfe wird hier nicht die Leistungsfähigkeit der Angehörigen geprüft, d.h. Angehörige in NRW sind manchmal etwas besser dran.
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Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt. (Georg Christoph Lichtenberg) Geändert von ronja (18.11.2010 um 12:21 Uhr) |
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#7 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 167
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Zitat:
@ Bodhi Pflegeberatungsstellen haben wir hier nicht. Kannst du mal darstellen, was das ist und wo die angebunden sind? (Sozialamt, Krankenkasse, irgendwas Überörtliches?) Thanks R[/quote] Pflegeberatungsstellen sind hier in NRW in jeder Stadtverwaltung zu finden und diese beraten zu Fragen im Zusammenhang mit der Pflege und dem Pflegebedarf einer betroffenen Person. Zwingend erforderlich ist eine Pflegeberatung, wenn die die betroffene Person in eine stationäre Pflegeeinrichtung übergehen soll und "nur" Pflegestufe I oder II hat. Die Pflegeberatungsstelle gibt dann z.B. auch Tipps und Hinweise zu, dem Gesundheitszustand des Betroffenen angemessenen und geeigneten Einrichtungen und Häusern. Als Nachweis der Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die dann die Einrichtung erhält, in die der Betroffene einzieht. Ich hoffe, meine Erklärung ist verständlich - ansonsten einfach noch mal nachfragen (bin im Moment etwas müde) ![]() lg Bodhi |
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