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Wie geht man vor?

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Hallo, mein Kollege hat eine Vollmacht für seinen Vater. Jetzt hat der Neurologe festgestellt, dass der Vater dement ist und ...


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Alt 16.11.2010, 14:06   #1
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
Standard Wie geht man vor?

Hallo,

mein Kollege hat eine Vollmacht für seinen Vater. Jetzt hat der Neurologe festgestellt, dass der Vater dement ist und nicht mehr alleine leben kann.

Wie sind jetzt die richtigen Schritte? Kann er einfach ein Haus suchen, wo der Vater in Zukunft wohnt. Eventuell wird der Vater auf zusätzliche "Sozialhilfe" angewiesen. Ob er dort wegläuft - also geschlossen untergebracht werden muss - kann nicht eindeutig beantwortet werden.

Es wäre lieb, wenn Ihr mir noch mal helfen würdet.

Vielen Dank und liebe Grüße
Lisa
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Alt 16.11.2010, 14:28   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 167
Standard

Zitat:
Zitat von Lisa Beitrag anzeigen

Wie sind jetzt die richtigen Schritte? Kann er einfach ein Haus suchen, wo der Vater in Zukunft wohnt. Eventuell wird der Vater auf zusätzliche "Sozialhilfe" angewiesen. Ob er dort wegläuft - also geschlossen untergebracht werden muss - kann nicht eindeutig beantwortet werden.
Hallo Lisa,

hier in NRW ist es so, dass, wenn der Übergang in ein Pflegeheim oder angegliedertes Betreutes Wohnen ansteht zuvor eine Pflegeberatung stattgefunden haben muss, bei der genau die von dir gestellten Fragen auch beantwortet werden. U.a. geht es bei diesem Gespräch dann auch um die konkreten Defizite / noch vorhandenen Fähigkeiten des Betroffenen. Wenn die Pflegeberatungsstelle dann auch zu dem Ergebnis kommt, dass der Übergang in ein Pflegeheim o.ä. notwendig ist, wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.

Wenn dann eine entsprechende Einrichtung von euch gefunden worden ist muss ein Antrag auf Sozialhilfe bei Heimaufenthalt gestellt werden und die obige Bescheinigung dem Sozialhilfeträger / der Pflegekasse vorgelegt werden.

Wenn der Betroffene bereits eine Pflegestufe hat, werden dann die Kosten für die Einrichtung von der Pflegeversicherung getragen, teilweise kann auch der zuständige Sozialhilfeträger Gelder bewilligen.

Soweit in Kürze

Gruß
Bodhi
Bodhi ist offline  
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Alt 16.11.2010, 14:50   #3
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
Standard

Danke Dir,

für die schnelle Antwort. Ja - wir sind auch in NRW, in Köln.

Liebe Grüße

Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 16.11.2010, 15:06   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 167
Standard

Noch ein Nachtrag:

In NRW kann bei einem stationären Pflegeheimaufenthalt auch noch Pflegewohngeld beantragt werden.

Dieses beantragen dann in aller Regel die Pflegeheime selbst.

Gruß
Bodhi
Bodhi ist offline  
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Alt 18.11.2010, 04:27   #5
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Zitat:
Zitat von Bodhi Beitrag anzeigen
In NRW kann bei einem stationären Pflegeheimaufenthalt auch noch Pflegewohngeld beantragt werden.

Dieses beantragen dann in aller Regel die Pflegeheime selbst.
... nicht nur in NRW - in ganz Dt.
Aber die Pflegeheime beantragen diese nicht zwangsläufig selbst.

@ Bodhi
Pflegeberatungsstellen haben wir hier nicht. Kannst du mal darstellen, was das ist und wo die angebunden sind? (Sozialamt, Krankenkasse, irgendwas Überörtliches?)

Thanks R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 18.11.2010, 12:09   #6
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 529
Standard

Seit wann ist Pflegewohngeld denn bundesweit eingeführt?

Wird hier vielleicht der Begriff verwechselt? Es geht nicht um das Wohngeld, das unter bestimmten Voraussetzungen für Heimbewohner beansprucht werden kann, sondern um einen Anspruch, mit dem die Investitionskosten der Heime abgedeckt werden können, wenn der Heimbewohner weniger als 10.000 Euro Vermögen hat und seine Rente nicht ausreicht, um die Heimkosten zu decken.

Anders als bei der Sozialhilfe wird hier nicht die Leistungsfähigkeit der Angehörigen geprüft, d.h. Angehörige in NRW sind manchmal etwas besser dran.
__________________

Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)



Geändert von ronja (18.11.2010 um 12:21 Uhr)
ronja ist offline  
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Alt 18.11.2010, 21:05   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 167
Standard

Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
... nicht nur in NRW - in ganz Dt.
Aber die Pflegeheime beantragen diese nicht zwangsläufig selbst.
Also Pflegewohngeld ist, wie Ronja auch schon schrieb in der Tat eine Investitionsbeihilfe, die es m.W. nur in NRW gibt und die den Pflegeheimen und somit indirekt auch den Bewohnern zu Gute kommt.

@ Bodhi
Pflegeberatungsstellen haben wir hier nicht. Kannst du mal darstellen, was das ist und wo die angebunden sind? (Sozialamt, Krankenkasse, irgendwas Überörtliches?)
Thanks R[/quote]

Pflegeberatungsstellen sind hier in NRW in jeder Stadtverwaltung zu finden und diese beraten zu Fragen im Zusammenhang mit der Pflege und dem Pflegebedarf einer betroffenen Person. Zwingend erforderlich ist eine Pflegeberatung, wenn die die betroffene Person in eine stationäre Pflegeeinrichtung übergehen soll und "nur" Pflegestufe I oder II hat. Die Pflegeberatungsstelle gibt dann z.B. auch Tipps und Hinweise zu, dem Gesundheitszustand des Betroffenen angemessenen und geeigneten Einrichtungen und Häusern. Als Nachweis der Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die dann die Einrichtung erhält, in die der Betroffene einzieht.

Ich hoffe, meine Erklärung ist verständlich - ansonsten einfach noch mal nachfragen (bin im Moment etwas müde)

lg
Bodhi
Bodhi ist offline  
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