Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufenhaltsbestimmungsrecht: Kann Betreuer Zwang anwenden? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
wen ein Betreuer den Aufgabenkreis Aufenhaltsbestimmungsrecht hat kann der dann Zwang anwenden? Also mich zwingen an irgend einen Ort ...
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Gesperrt
Registriert seit: 28.10.2010
Beiträge: 9
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Hallo,
wen ein Betreuer den Aufgabenkreis Aufenhaltsbestimmungsrecht hat kann der dann Zwang anwenden? Also mich zwingen an irgend einen Ort hinzugehen wo ich nicht will? |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Hallo Keven12! OLG Köln, Beschluss vom 26.02.1996, 16 Wx 47/96; NJW-RR 1997, 451: Grenzen des Aufenthaltsbestimmungsrechts des Betreuers Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis "Bestimmung des Wohnsitzes des Betroffenen" ist bei der Wahl des Aufenthaltsortes (Heimplatz usw.) nicht frei. Er hat vielmehr den Wünschen des Betreuten, an einem bestimmten Ort wohnen zu wollen, zu entsprechen, soweit dies nicht dem Wohl des Betreuten zuwiderläuft. Lieben Gruß,
Thorsten
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Superthor, der Begriff "zum Wohle des Betreuten" kann auch durch einen Betreuer boykottiert werden, wenn er seine Fälle durch Umzug wegschwimmen sieht. Der braucht nur sagen, der/die Betreute wäre in der neuen Umgebung nicht gut aufgehoben, nehmen wir mal an er/zieht in einen Puff. Dann ist das klar.
Bei einem Umzug z.B. in einen ganz anderen AG-Bezirk, mehrere km weit weg, hätte er schon mal gar nix mehr zu melden. Da würde die Akte von Amts wegen vom Gericht in den neuen AG-Bezirk abgegeben werden. Am besten, man wandert aus. Oder anderer EU-Staat. Oder kann ein Betreuer verfügen, dass man am Flughafen festgenommen würde, weil der ne Fahndung raus gibt? Ich kenne einen Fall, wo der Betreuer bei Umzug der Betreuten die Miete einfach für den neuen Vermieter nicht bezahlt, die Kaution, obwohl dieser dem Umzug zugestimmt hat, weil dieser gerade dem Wohle des/der Betreuten entspricht. Also schon wieder Ärger vor progammiert und Diskriminierung. Vorher gesagt, kein Problem, für alles genug Geld da, Zustimmung zum MV gegeben und plötzlich soll nix mehr da sein? Also so viel kriminelle Energie und auch seelische Schädigung des Betreuten muss bestraft werden. Oder fürchtet er um sein monatliches Einkommen, dieser RA-Betreuer? Habs schon immer gesagt, viele RAe als Betreuer, die sich nur auf Betreuungsrecht spezialisiert haben, taugen ansonsten Null, weil sie sonst nix bringen, aber scharf auf leicht verdientes Geld bei Betreuungen aus sind. Der Staat ist ja ein guter Arbeitgeber, wenn sonst nix zu holen ist. Der Betreuer hat sein Schäfchen im Trockenen. Soll doch der Betreute sehen, wie er mit einer Endabrechnung des Staates beim Ende der Betreuung zurecht kommt und die Schuldenfalle schnappt zu! Gruss m. |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
Ich hab schallend gelacht. In deiner üblichen Diktion schreibst du hier Sachen, von denen du keine Ahnung hast. Der Wechsel des AG-Bezirkes ist nicht zwangsläufig mit einem Betreuerwechsel verbunden. Der Betreuer kann den Antrag stellen, aus der Betreuung wg. Unzumutbarkeit entlassen zu werden. Ich selbst lasse mich in zwei AG-Bezirken bestellen und habe zur Zeit Betreuungen an 6 AG´s @ keven Der Antwort von Superthor gibts eigentlich nichts hin zuzufügen. Allerdings nehme ich in einem Betreuungsverfahren (von Unterbringungen nach § 1906 BGB jetzt mal abgesehen) die Aufenthaltsbestimmung des Betroffenen gg. dessen Willen vor, da liegt aber auch in diesem Aufgabenkreis mein EiWi vor. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Guten Morgen Keven,
ich habe das Gefühl Du fragst nach, ob der Betreuer mit der Aufenthaltsbestimmung Dich evtl. für eine Zeit lang in eine Klinik bringen kann auch wenn Du das nicht willst? Mit der Aufenthaltsbestimmung und der Gesundheitssorge könnte er das. Zum erzwungenen oder verhinderten Wohnortwechsel haben Rudi und Thorsten schon alles gesagt, das geht erst mal nicht. Grüsse Michaela @mary, wo nimmst Du nur immer diese wilden Geschichten her? ![]() Deine Phanatsie scheint unerschöpflich - leider nicht inhaltlich
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